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Ich fahre auf dem Radweg in entgegengesetzter Richtung habe an einer Kreuzung Grün.
Ein Auto in Fahrtrichtung hat auch Grün und biegt nach Rechts ab.
Ich bremse und kollidiere mit dem Auto, falle vom Fahrrad und bin glücklicherweise nicht
verletzt.
Die Polizei wird gerufen und die Sachlage geklärt.
Die Polizei meint ich sei zwar prinzipiell nicht der Schuldige habe aber eine Teilschuld zu tragen da ich in entgegengesetzter Richtung auf dem Radweg gefahren bin.
Heute Ruft mich der Unfallverursacher an und sagt er schickt mir einen Kostenvoranschlag,
ich habe 50% der entstandenen Kosten zu tragen.
Ich fühle mich aber eher als Unschuldiger in diesem Fall.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Was für eine Schuld trage ich, was muss ich zahlen, angenommen es geht um einen
Schaden von rund 2000 €?
Verfasst am: 28.08.08, 19:38 Titel: Re: Unfall - Fahrrad/Auto - beide haben Grün...
fpk35 hat folgendes geschrieben::
Ich fühle mich aber eher als Unschuldiger in diesem Fall.
Unschuldig?
Wenn Sie entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren tragen Sie, wie Ihnen der Polizeibeamte bereits in Aussicht gestellt hat, ja wohl zumindest eine Teilschuld - wieviel, das werden andere hier sicher besser einschätzen können.
Als rechts abbiegender Autofahrer achtet man i. d. R. zunächst auf Fußgänger und auf Radfahrer die, in richtiger Fahrtrichtung, von hinten kommen. Da muss man m. E. nicht unbedingt damit rechnen, dass einer entgegengesetzt der Fahrtrichtung fährt, weil er die für ihn rechte Straßenseite nicht finden kann oder aus welchen Gründen auch immer _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 28.08.08, 19:55 Titel: Re: Unfall - Fahrrad/Auto - beide haben Grün...
fpk35 hat folgendes geschrieben::
was muss ich zahlen...
nix. Vorausgesetzt, du hast, wie es sich gehört, eine Privathaftpflichtversicherung.
fpk35 hat folgendes geschrieben::
..... Was für eine Schuld trage ich...
tja, wenn ich Hellseher wäre, würde ich im Fernsehen auftreten und einen Haufen Geld verdienen.....
so aber sind wir auf Spekulationen angewiesen, und das ist nicht einfach, zumal wesentliche Informationen fehlen:
Tageszeit? Tag oder Nacht? Dunkel oder Hell? Geschwindigkeit der Beteiligten vor dem Unfall? Sichtverhältnisse? Hat der Autofahrer den verbotswidrig entgegenkommenden Radfahrer gut sehen können? Oder waren irgendwelche Sichthindernisse? hat der Radfahrer erkennen können, dass der Autofahrer blinkt und abbiegen will ohne auf ihn zu achten? (der Radfahrer darf nämlich auch nicht einfach so mit hohem Tempo über die Kreuzung brettern, ohne auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten - zumal er auf der falschen Seite unterwegs war...... usw.......
Wie auch immer, das Mitverschulden des Radfahrers könnte sich, je nach Umständen des Einzelfalles, irgendwo zwischen Null und vielleicht 30 % bewegen. Bietet jemand mehr? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
@nordlicht02: Das ich nicht ganz unschuldig bin ist klar, aber ich fühle mich unschuldiger als er. 50/50 scheint mir übertrieben.
@mogli: Nachmittags; Tag; Hell; Auto: langsam, Fahrrad: relativ schnell 30-40km/h; Gute Sichtverhälnisse; Auto konnte mich gut sehen; Keine Sichthindernisse; Habe das Auto zu spät abbiegen sehen.
Wieso habe ich nichts zu zahlen wenn ich keine Versicherung habe?
Wieso habe ich nichts zu zahlen wenn ich keine Versicherung habe?
wenn du keine Privathaftplichtversicherung hast, dann musst du deinen Anteil am Schaden selber zahlen (und dich selber mit deinem Kontrahenten zanken, um auszuwürfeln, wie hoch denn dein Anteil ausfällt). Wenn du aber eine hast, dann machen das alles meine Kollegen Schädlinge für dich.
Musst schon richtig lesen, was da steht..... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
und vermutlich weitgehend ungebremst über die Kreuzung gebrettert, oder? in diesem Fall würde ich eher zu den 30 % Mithaftung tendieren (vielleicht sogar noch mehr), keinesfalls zu den Null Prozent. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 28.08.08, 20:49 Titel: Re: Unfall - Fahrrad/Auto - beide haben Grün...
Mogli hat folgendes geschrieben::
das Mitverschulden des Radfahrers könnte sich, je nach Umständen des Einzelfalles, irgendwo zwischen Null und vielleicht 30 % bewegen. Bietet jemand mehr?
3/5 Radfahrer zu 2/5 Autofahrer meint das OLG Bremen. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
das war eine Gerichtsentscheidung in einem Einzelfall, welche aber unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Gerichten als Masstab angesehen werden kann. In erster Linie werden sich nachgeordnete Gerichte im Bundesland Bremen daran orientieren.
Im Grundsatz würde ich auch von einer mehr als 30%igen Haftungs- Beteiligung des Radfahrers ausgehen, weil neben der unzutreffenden Fahrtrichtung eine sicherlich unangemessen hohe Fahrtgeschwindigkeit des Radfahrrs anzunehmen sein wird:
Zitat:
Fahrrad: relativ schnell 30-40km/h;
iVm
Zitat:
Keine Sichthindernisse; Habe das Auto zu spät abbiegen sehen.
und
Zitat:
ich bin bremsender Weise in das Auto gerutscht...
ist einfach Zu schnell, denn ein Anhalten innerhalb der Sichtstrecke war wohl nicht möglich.
Da wäre m.E. eher eine fifty-fifty- Quote angemessen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Wieso habe ich nichts zu zahlen wenn ich keine Versicherung habe?
Ich kann einfach nicht verstehen das es immernoch welche gibt die keine private Haftplichtvericherung haben.
Falls Sie keine Vericherung haben so müssen Sie von Ihrem Vermögen/ Einkommen eben Privat haften. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.08.08, 22:19 Titel:
Mit der Bitte um Beachtung durch diverse Beitragsschreiber:
Zitat:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Der Autofahrer hat eigentlich wenig falsch gemacht im Gegensatz zum Radfahrer. Gegen den Autofahrer (für seine Schuld) sprechen zwei Faktoren:
1) Betriebsgefahr (zwar nicht unbedingt seine Schuld, aber erhöht trotzdem seine Quote);
2) Er hat möglicherweise nicht mit geisterfahrenden Radfahrern gerechnet. Dagegen spricht allerdings eine schlechte Sicht.
Gegen den Radfahrer (für seine Schuld) spechen folgende Faktoren:
1) Geisterfahrer;
2) zu schnell (siehe Beitrag von Ronny1958);
3) wahrscheinlich Vorfahrtsrecht des Autos missachtet (Darüber gab es einen Thread von mir. Google hat ihn gefunden, aber im FDR ist er anscheinend nicht mehr vorhanden ):
Zitat:
Ein Recht zur Vorfahrt sei begrifflich ausgeschlossen, wenn es schon an einem Recht zum Fahren mangelt (ebenso Jagusch / Hentschel, StrVRecht, 33. ...
Deshalb denke ich, dass der Radfahrer mehr Schuld trägt (z.B. 60% zu 40%). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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