Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Honorarforderung überprüfen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Honorarforderung überprüfen?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 12:52    Titel: Honorarforderung überprüfen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob es eine Möglichkeit der Hilfe gibt, wenn einem eine Anwaltsrechnung zu hoch erscheint?

Oder kann man da im Web irgendwo Infos bekommen?

Ich kann gerade überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein tatsächlicher Streitwert von 40€ auf einmal geschätzt werden kann auf 500€ und dann eine Honorarforderung von 300€ ins Haus fliegt.

Ich würde das nun gerne abklopfen und mich da einmal informieren...

Bin für jeden Tip dankbar...

Viele Grüße
Maike
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Anwaltsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Rechnung einem anderen Anwalt vorlegen zur Prüfung. Oder einfach nicht bezahlen und sich vom Anwalt verklagen lassen, dann wird das Gericht entscheiden ob die Höhe korrekt ist.

Wird natürlich etwas teuer, wenn der Anwalt recht hatte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon besteht für Gebührenberechnung ein Mindeststreitwert von 300 EUR. Ansonsten würde ein RA an einem Streit um 40 EUR keine 10 EUR verdienen. Für möglicherweise 10 oder mehr Stunden Arbeit. Das sollte man mal in Relation zum oft bemühten "Mindestlohn" sehen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 19:15    Titel: Re: Honorarforderung überprüfen? Antworten mit Zitat

Maike_08 hat folgendes geschrieben::

Ich kann gerade überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein tatsächlicher Streitwert von 40€ auf einmal geschätzt werden kann auf 500€ ...
Bin für jeden Tip dankbar...


Könnte es sein das mehrere Streitgegenstände im Laufe der Beratung entstanden sind? Könnte es sein, das hier der aktuelle Schätzwert des Streitgegenstandes berechnet wurde, und nicht der ihnen bekannte Einkaufswert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Guter Hinweis!

Wenn Sie etwas für 1 EUR ersteigern, was 10,000 EUR wert ist und dann auf Erfüllung klagen müssen, ist der Streitwert 10,000 EUR und nicht 1 EUR. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon besteht für Gebührenberechnung ein Mindeststreitwert von 300 EUR.
Wo steht das?
Als ich noch wusste, wie man im Internet RA- und Gerichtskosten berechnet, konnte ich in das Formular auch Beträge unter 300€ eingeben. Die Gebühren wurden berechnet und es stand nicht "Sie müssen einen Betrag von mindestens 300€ eingeben". Was ich allerdings bemerkt habe: Bei Beträgen bis einschl. 300€ ist diie Gebührenhöhe unabhängig vom Streitwert.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten.
Ich hab jetzt heute morgen eine andere Kanzlei angerufen und dort zur Auskunft bekommen, dass die Anwaltskammer einem in solchen Dingen ebenfalls weiter helfen kann.
Ich versuche nun weiter dort jemanden ans Telefon zu bekommen.

Zitat:
Könnte es sein das mehrere Streitgegenstände im Laufe der Beratung entstanden sind? Könnte es sein, das hier der aktuelle Schätzwert des Streitgegenstandes berechnet wurde, und nicht der ihnen bekannte Einkaufswert?

Ja, das will ich nun auch nochmal erfragen, da ich schriftlich nichts weiter vorliegen habe.


Dankeschön trotzdem,
Maike
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon besteht für Gebührenberechnung ein Mindeststreitwert von 300 EUR.
Wo steht das?


Die Formulierung ist etwas ungenau. Was MAS meint, ist dass die Gebühren bei Gegenstandswerten zwischen 0 und 300 € einheitlich sind, es also keinen Unterschied macht, ob der Gegenstandswert 30 oder 300 € beträgt.

Quelle: § 13 Abs. 1 S. 1 RVG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ist ein guter Paragraph.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Und hier die Gebührentabelle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen!

Hab mir die Gebührentabelle jetzt mal angeschaut.
Was ich da aber nicht verstehe, dort steht Wert bis 600€ Gebühr 45€ wie kann dann bei einem Wert von 500€ eine Gebühr von 300€ enstehen?

Bitte, ich verstehe das wirklich nicht... Frage

VG
Maike
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das, was in der Tabelle steht, sind nicht die tatsächlichen Gebühren, sondern nur Beträge, die noch mit einem Koeffizienten zu multiplizieren sind (z.B. 1,3 oder 0,8 ) und ggf. mehrfach anfallen (z.B. für Briefschreiberei, Beratung, Klage, ...). Was nicht heißen soll, dass die 300€ korrekt sind.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist die Rechnung denn aufgeschlüsselt? Welche Gebührentatbestände werden dort genannt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechnung denn aufgeschlüsselt? Welche Gebührentatbestände werden dort genannt?


Ich kann das nur abtippen, weil das für mich böhmische Dörfer sind:

Gegenstandswert 500€
Geschäftsgebühr Sozialrecht gem § 3 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG 240€ *
Auslagenpauschale gem Nr. 7002 VV RVG 20€ *
Nettobetrag 260€
19% Umsatzst. gem. Nr.7008 VV RVG 49,40€
Gesamt 309,40€

Wie sich * zusammen setzt ist mir nicht klar...

Achso: Keine Klage, kein Gericht, nur Schriftwechsel (3Schreiben jeweils an die KV mit Kopie an mich, die RS -die Zahlung ablehnt- ) und zwei Mandantentermine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.