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im Gesetz steht ungefair "40 bis 520 Euro. Eine Gebühr von mehr als 240,00 EUR kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war." Also hat der RA einfach die maximale Gebühr für eine "normale" Tätigkeit berechnet. Interessant, ob es oft vorkommt, dass die Gebühr nach 2400 erheblich niedriger als 240€ ausfällt . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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