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Sorry, dass mir kein anständiger Titel eingefallen ist.
Die Sache ist so:
Max führt einen Rechtsstreit gegen Paul. Eine Rechtsschutz-Versicherung sagt die Kostenübernahme zu.
Leider verliert Max den Prozess. Das war im September 2005.
Nunmehr, im August 2008 stellen die gegnerischen Anwälte fest, dass Ihre Kosten lt Kostenfestsetzungsbeschluss vom November 2005 noch nicht beglichen worden sind. Und fordern die Zahlung nebst Zinsen.
Offensichtlich hat der eigene Anwalt versäumt eine Bezahlung durch die RSV zu veranlassen, auch nachdem er im August 2006 eine Mahnung der Kollegen erhalten hatte.
Die RSV hat, vom eigenen RA veranlasst die Kosten bezahlt, nicht jedoch die Zinsen.
Hat Max jetzt den schwarzen Peter gezogen und muss die Zinsen zahlen? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Das ist der Frage aller Fragen!
Auf die Max gerne eine Antwort hätte.
Ich hatte wohl noch vergessen zu erwähnen, dass die Forderung via Maxschen Anwalts an Max weitergeleitet wurde. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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