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Lehrer zu spät im klassenraum!
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

§54 Satz 6 SchulG
Zitat:6) Das Rauchverbot an Schulen bestimmt sich nach den Vorschriften des
Nichtraucherschutzgesetzes NRW
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=10601&vd_back=N
Zitat:
1)Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach § 2 Nrn. 1 bis 6 verboten. Für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstaben a) und b) gilt das Rauchverbot, abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, auf dem gesamten Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen. Für Schulen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.

Das zum Thema Rauchen in der Schule.
Zitat:
„Lehrer kommt in die Raucherecke zu ihm und sagt zeig mir mal was du in deinen Hosentasche und in deiner Schultasche hasst!
So und Lehrkraft ihn durchsuchen nur weil er in der Raucherecke steht!“
Ich kann aus dem Text keine Durchsuchung erkennen, sondern höchstens ein freiwilliges zeigen von Taschen

Zitat: „Der Lehrer hat ihn nicht gesehen!“ Dies ist wohl unwahrscheinlich, da er auf Ihren Sohn zugeht.
Die Wegnahme von Gegenständen ist in §53 Satz (2) SchulG geregelt. Der Lehrer hätte die Rauchwaren also Ansiechnehmen dürfen, um die Ihnen als Erziehungsberechtigten zu übergeben. Die Lehrkraft ist also dazu berechtigt. Dies dient der Aufrechterhaltung der Schulordnung.
Zitat:
„Oder darf die Lehrkraft generell Taschen Kontrollen durchführen und wenn ja unter welchen umständen? “
Nein, dies darf nur die Polizei.
Die Frage ist doch, was wollen Sie erreichen? Sie haben nichts davon geschrieben, das Maßnahmen nach §53 SchulG NRW gegen Ihren Sohn eingeleitet wurden.
Oder wollen Sie einem Lehrer ans „Bein Pinkeln“ weil er Rückrad bewiesen hat.
Das könnte man aus nachfolgender Frage schließen.
Zitat:
„Mein Sohn beklagt sich dauernd bei mir das die Lehrer nicht pünktlich im Klassenraum erscheinen!“
Grundsätzlich sollen die Lehrkräfte pünktlich im Unterricht erscheinen.
Wenn es immer die selbe Lehrkraft ist, ist dies sicherlich nicht korrekt.
Wenn es Unterschiedliche Lehrkräfte sind ( mal dieser, mal jener ) kann das durchaus dem Beispiel von Neleabels entsprechen. Wobei die Lehrkraft dann die Wahl zwischen 2 Dienstvergehen hat.(Pflicht zum Unterricht und Pflicht dort Einzuschreiten)

Meine Persönliche Meinung als juristischer Laie: Wer sich erwischen läst, muss auch für sein Fehlverhalten gerade stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Heini
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 07:53    Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum! Antworten mit Zitat

neleabels hat folgendes geschrieben::
Hihi. Lachen Du arbeitest nicht im Schulsystem, nicht wahr? Es ist nicht böse gemeint, aber für Insider ist so ein Lösungsvorschlag wirklich sehr amüsant.


Das mag sein, aber wir sind hier in einem Rechtsforum und diskutieren daher in erster Linie die Angelegenheiten aus juristischer Sicht. Im Ernstfall müßte sich der Lehrer vor solchen Personen rechtferigen --> www.klaus-muche.de/Reportagen/Hornoprozess05/Gericht.jpg , alles Leute, die nicht im Schulsystem arbeiten (so wie Richter auch über jede beliebige andere Rechtsfrage entscheiden, egal ob sie da persönliche Erfahrungen haben. Solche Erfahrungen könnten im Gegensatz eher kontraproduktiv sein).

neleabels hat folgendes geschrieben::
Aber mal Spaß beiseite, was ich oben meinte, ist z.B. folgende, typische Situation, die zwar nicht jeden Tag so passiert, aber doch immerhin alle zwei Wochen [mhm. Vielleicht doch eher jede Woche; oder eher zweimal die Woche]: ....(usw)


Ob jemals eine solche Sache vor Gericht kommt und in welcher Form, kann ich nicht sagen. Es mag schon daran scheitern, daß Eltern nicht interessiert sind, die Angelegenheit (bloßes Zuspätkommen) auf die Spitze zu treiben. Allerdings kann es z.B. durchaus Fälle geben, in denen es während der Unterrichtszeit in der Klasse zu einem ernsthaften Zwischenfall kommt, weil der Lehrer nicht pünktlich anwesend ist. Diese Fälle werden u.U. sehr wohl verfolgt.

Ich habe es mehr als einmal vor Gericht erlebt, daß der Argumentation der Verwaltung (und letztlich ist die Schule nichts anderes) mit "Verwaltungszwängen" durch das Gericht mit dem Hinweis begegnet wurde, die Verwaltung habe sich an Recht und Gesetz zu halten und interne Probleme der Verwaltung dürften nicht zu Lasten Dritter (des Bürgers) gehen.

Ich möchte hier nur dem möglicherweise entstehenden Eindruck entgegentreten, die oben aufgeführten Argumente würden im Ernstfall in jedem Fall vor Gericht Bestand haben.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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