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Parkzeiten am Parkscheinautomat

 
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 08:12    Titel: Parkzeiten am Parkscheinautomat Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

jemand parkt auf einer Parkfläche, für die in Zeiten zwischen 9-18 Uhr ein Parkschein gelöst werden muß. Höchstparkdauer ist mit 3 h auf dem PArkscheinautomaten angegeben.

Jemand stellt sein Auto auf der Stellfläche mit Parkscheibe um 8.30 Uhr frühmorgens ab. Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder?

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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elbstrand
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ab 9 Uhr ist das Parken kostenpflichtig.

Meiner Logik zufolge würde "Jemand" bis 12 Uhr parken können, wenn er schon beim Abstellen des Fahrzeuges um 8:30 Uhr einen Parkschein für 3 Stunden löst.
Anderes Beispiel: Das Fahrzeug wird abends um 17:30 Uhr abgestellt und es wird ein Parkschein für 3 Stunden gelöst. Dann dürfte das Fahrzeug dort bis zum nächsten Tag um 11:30 Uhr stehen. Diese Erfahrung habe ich zumindest schon an mehreren Parkscheinautomaten gemacht.
Allerdings habe ich auch schon mal einen Automaten erwischt, an dem man zur parkscheinfreien Zeit keinen Parkschein ziehen konnte. Da hatte ich dann schon die Befürchtung, nach meiner Rückkehr ein Knöllchen vorzufinden.
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 08:55    Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder?

Die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn ab 9 Uhr Parkscheinpflicht besteht, wird man dieser Pflicht nicht durch das Auslegen einer Parkscheibe entkommen können.
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Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, wie es anderenorts ist; wenn hier bei uns ab X Uhr ein Parkschein benötigt wird und man bereits vorher einen Schein zieht, so ist auf dem Schein immer automatisch die Zeit angegeben, ab der ein Schein benötigt wird.
Also: Schein wird ab 9 Uhr benötigt, um 8 Uhr gezogen, Anfangszeit auf dem Schein 9 Uhr. Cool
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Anfangszeit auf dem Schein 9 Uhr.


Es gibt allerdings Automaten , welche die max. mögliche Endzeit drucken. Mir ist aber momentan nicht gewärtig, wie dann die vorzeitige Ticket-Ziehung behandelt wird.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns so, wie ich es geschrieben habe: wird das Ticket vorzeitig gezogen wird die Zeit aufgedruckt, ab der das Ticket benötigt wird. Winken
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Bei uns so, wie ich es geschrieben habe: wird das Ticket vorzeitig gezogen wird die Zeit aufgedruckt, ab der das Ticket benötigt wird. Winken


Kenn ich auch so. Ziehe ich um 8 ein Ticket für 3 Stunden, vorgeschrieben ist das Ticket ab 9, so steht als Endzeit: 12 Uhr drauf...
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nachvollziehbar.

Nun kann man an manchen Automaten (also zumindest alle, die ich bislang befüllen wollte) erst ab der kostenpflichtigen Uhrzeit einen Parkschein ziehen. Ich komme also zum Zeitpunkt, an dem ich mein Fahrzeug abstelle an keinen Parkschein ran. ......???

Tschau
Majo
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Danny001
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zwar sagt die StVO dass man eine Parkscheibe auslegen muss, wenn ein Parkscheinautomat nicht funktioniert, doch das zählt leider nicht, wenn man sich zur kostenpflichtigen Zeit ein Parkschein lösen kann.
Um sich richtig zu verhalten muss man um 9 Uhr an sein Fahrzeug zurückkehren und sich ein Parkschein ziehen.

Steht ein Hinweis auf dem Automat, dass man sich erst um 9 Uhr einen Parkschein ziehen kann? Wenn nein, könnte man die Parkscheibe auslegen und im Falle der Verwarnung den Verstoß nicht zugeben mit der Begründung, dass man angenommen hat, der Automat sei defekt oder ausgeschaltet und deswegen das auslegen der Parkscheibe.
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8tung
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 12:25    Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
...jemand parkt auf einer Parkfläche, für die in Zeiten zwischen 9-18 Uhr ein Parkschein gelöst werden muß. Höchstparkdauer ist mit 3 h auf dem PArkscheinautomaten angegeben...


Idee Sind hier nicht 2 Tatsachen getrennt zu sehen:
1. Parkschein in der Zeit von 9-18 Uhr
2. Höchstparkdauer von 3 Stunden (vermutlich auch außerhalb der o.a. Zeit Frage )
_________________
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8tung Mensch Cool
das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!!
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

8tung hat folgendes geschrieben::
2. Höchstparkdauer von 3 Stunden (vermutlich auch außerhalb der o.a. Zeit)

Unterstrichenes würde ich verneinen. Wenn auch außerhalb der Parkscheinpflichtzeit eine Höchstparkdauer gelten sollte, müsste diese m.E. in Form eines Verkehrsschildes (Zusatzzeichen) angegeben werden. Irgendwelche Angaben auf dem Parkscheinautomaten, der außerhalb der parkscheinpflichtigen Zeit ja gar nicht benutzt werden muss, ersetzen nach meiner Meinung kein Verkehrszeichen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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8tung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Aber m.E. zählt sie auch außerhalb -
wenn ich um 08:00 Uhr ein Ticket ziehe, darf ich nur bis um 11:00 Uhr parken, zahle aber nur für 2 Stunden Ausrufezeichen Frage
Oder Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 13:42    Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

jemand parkt auf einer Parkfläche, für die in Zeiten zwischen 9-18 Uhr ein Parkschein gelöst werden muß. Höchstparkdauer ist mit 3 h auf dem PArkscheinautomaten angegeben.

Jemand stellt sein Auto auf der Stellfläche mit Parkscheibe um 8.30 Uhr frühmorgens ab. Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder?

Tschau
Majo

Übersetzt heißt dies: In der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr beträgt die Höchstparkdauer 3 Std. und es wird eine Parkgebühr fällig. Winken
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 06:05    Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat Antworten mit Zitat

Hallo,
derblacky hat folgendes geschrieben::
Jemand stellt sein Auto auf der Stellfläche mit Parkscheibe um 8.30 Uhr frühmorgens ab. Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder?

Oder. Winken

Wer sein Auto um 08.30 Uhr dort parkt, der darf, unter Ausnutzung einer Höchstparkdauer von 3 h, bis um 12.00 Uhr stehenbleiben - allerdings muss er ab 09.00 Uhr dafür bezahlen. (Wie das in der Praxis zu erfolgen hat, ist unerheblich. Notfalls muss man um 09.00 Uhr zum Parkautomaten zurückkehren und ein Ticket lösen.)

Das Auslegen der Parkscheibe und deren Einstellung ist, wenn es nicht explizit gefordert wird, bedeutungslos.

Die angegebene Höchstparkdauer bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Parkplatz bewirtschaftet ist (hier: 09.00 - 18.00 Uhr). Außerhalb dieses Zeitraumes darf kostenlos und beliebig lange geparkt werden, sofern das nicht anderweitig eingeschränkt ist. Überschneiden sich kostenfreie und kostenpflichtige Zeiträume, dann muss für den kostenpflichtigen Teilzeitraum, dessen Dauer höchstens 3 Stunden betragen darf, ein Parkschein gelöst werden.

gez. Lempel
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(Wie das in der Praxis zu erfolgen hat, ist unerheblich. )
bei modernen Automaten geht das ohne Probleme. Also: um 8 uhr bezahlen - die Zeit zählt dann ab 9 Uhr
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