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Verfasst am: 31.08.08, 19:30 Titel: Mini Gmbh / 1 Euro GmbH
Es gibt ja bald nach Plan die Mini- oder 1 Euro GmbH. Zum 1.11 soll sie einführt werden.
Verständnisfragen:
bei der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird ja eine Einlage von 25.000 Euro gefordert. Wenn man nun Unsinn in irgendeiner Form macht kann kann man für entstandene Schäden bis zur Einlagehöhe haftbar gemacht werden. Wie ist es darüber hinaus mit dem Zugriff auf weitere Vermögen, wenn die Einlagen den Schaden nicht begleichen. Hat da ein Gläubiger Pech?
wie Ist es mit den MiniGmbHs ? gilt da auch dass nur bis zur Einlagegrenze gemolken werden kann?
Aktuelle Anwendung
Webseiten/Forenbetreiber die gefühlt ständig mit einem Bein im Knast stehen oder vorm persönlichen Ruin ob ihrer Sorgfaltspflichen was die Beiträge ihrer Forenteilnehmer betrifft.
Kann da die Gründung einer 1-Euro-GmbH ein sanftes Ruhekissen sein?
Verfasst am: 02.09.08, 13:03 Titel: Re: Mini Gmbh / 1 Euro GmbH
ThoWe hat folgendes geschrieben::
Wenn man nun Unsinn in irgendeiner Form macht kann kann man für entstandene Schäden bis zur Einlagehöhe haftbar gemacht werden.
Also Einlagen leistet nur ein Gesellschafter. Den "Unsinn" müßte schon ein Geschäftsführer machen. Das mit dem "Unsinn in irgendeiner Form" ist es bißchen sehr weit gefaßt. Eine pauschale Beantwortung scheidet deshalb aus, schon um die anderen Mitglieder nicht zu verwirren.
ThoWe hat folgendes geschrieben::
Wie ist es darüber hinaus mit dem Zugriff auf weitere Vermögen, wenn die Einlagen den Schaden nicht begleichen. Hat da ein Gläubiger Pech?
Der hat - soweit es die GmbH betrifft - grundsätzlich einmal Pech, denn wo nichts ist, ... Pech könnte aber auch der Geschäftsführer haben, falls er nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet hat, denn dann haftet er ja persönlich den Gläubigern.
ThoWe hat folgendes geschrieben::
wie Ist es mit den MiniGmbHs ? gilt da auch dass nur bis zur Einlagegrenze gemolken werden kann?
Grundsätzlich ändert sich da nichts. "Gemolken werden" konnte schon immer bis zur Höhe des vorhandenen Vermögens.
ThoWe hat folgendes geschrieben::
Aktuelle Anwendung: Webseiten/Forenbetreiber die gefühlt ständig mit einem Bein im Knast stehen oder vorm persönlichen Ruin ob ihrer Sorgfaltspflichen was die Beiträge ihrer Forenteilnehmer betrifft. Kann da die Gründung einer 1-Euro-GmbH ein sanftes Ruhekissen sein?
Ich meine nein, denn die Insolvenzantragspflicht kann sich da ganz schnell ergeben. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Warum gibt es dann Gesellschaften mit beschränkter Haftung wenn der Geschäftsführer (der zufällig der Gesellschafter ist) doch unter Umständen mit seinem Privatvermögen dahinterstehen muss.
Oder anders gefragt,
Hätte ein Forenbetreiber durch die Gründung einer 1 Euro GmbH überhaupt irgendeinen Vorteil. Wenn ja welche(n)
Oder was muss er tun um durch die GmbH als Schutzschild seines Vermögens zu haben.
Es geht in meinem fiktiven Fall um Forenebetreiber. Man stelle sich vor
A ist Forenbetreiber
A sichert sich in weiser Voraussich mit so vielen wie möglichen Firman ab - holt Genemigungen zur Verlinkung, Erstellen von Excerpen etc. ein .
A fragt verschiedene B ob die an diesem Tage eingestellte ( pdf/Bild/Passage/Verlinkung/Kopie) etc freigegeben ist.
Bx ist Forennutzer und stellt ein pdf/Bild/Passag/KopieVerlinkung ein ohne den Rechteinhaber C zu fragen.
C wurde von A noch nicht gefragt
C sieht einen Rechtemissbrauch vor A und spult das Program ab mit Abmahnung und so weiter.
Kann eine (1 Euro) GmbH jetzt unter Umständen vor dem Ruin schützen.
Forenbetreiber haften doch m.W. nur dann, wenn sie nach Kenntnis nicht unverzüglich reagieren.
Durchgriffshaftung gilt nur dann, wenn der GF gegen etwas verstoßen hat (muss nicht gegen die Insolvenzantragspflicht sein, aber es gibt nur bestimmte Fälle) und dadurch ein Schaden entstanden ist. Dem GF muss ein entsprechendes Verschulden nachgewiesen werden. Ein e.K. haftet auch ohne solches Verschulden persönlich. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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