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Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 06.09.08, 18:55 Titel:
Wenn es sich bei dem Roller um ein Mofa handelt, dann gilt §5 Abs. 8 StVO.
Wenn es sich bei dem Roller um Fahrzeug handelt, für das eine Fahrerlaubnis (Klasse M, A.1 oder A) benötigt wird, dar man nicht rechts überholen. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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