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Rechte der Schüler und der Lehrer

 
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recen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 19:11    Titel: Rechte der Schüler und der Lehrer Antworten mit Zitat

Hi,
die meisten Schüler dürften das kenne, nämlich das die Lehrer machen können was sie wollen - so kenne ich das jeden falls.
Aber was für Rechte haben die Schüler und was dürfen Lehrer und was dürfen die Lehrer nicht? Was kann sich ein Schüler erlauben (egal ob das an bestimmten Situationen sinnvoll währe oder nicht)?

Und was dürfen die Busfahrer? Eine Lehrer hatte mal gesagt, das sie dem Busfahrer sagen kann, das er die Tür zu machen soll und einfach weiter fahren sollte, das gleiche hatte auch mal ein Busfahrer gesagt - die Schüler, rennen regelrecht die Tür ein um einen Platz zu bekommen.
Soweit ich weiß, darf das der Busfahrer nicht! Denn es gibt ein Beförderungsgesetz und das muss der Busfahrer einhalten.


Gibt es Internetseiten wo man das nachlesen kann uns sich über seine Recht Informieren kann?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Schulgesetze, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Man kann sie in der Regel im Internet nachlesen.
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recen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und was steht über was?
Ist die Schulordnung der Schule, über der Schulordnung der von Hessen? Oder steht das Hessische Schulgesetz über die von meiner Schule?

Ich hatte in irgendeinem Forum mal gelesen, das wenn der Leher z.B. ein Handy einsammelt, weil der Schüler im Unterricht Musik gehört hatte, der Leher das nur in der Schulzeit einkassieren darf. Also sobald Pause ist, oder der Schüler keinen Unterricht hat, weil er eine Freistunde, oder keinen Lehrer hat, darf das der Leher nicht, bzw. der Lehrer muss das Handy zurück geben, was er vorher dem Schüler im Unterricht abgenommen hatte - darf es aber wieder einkassieren, sobald der Unterricht für den Schüler wieder beginnt.


Ich lese mir erst mal das "Hessisches Schulgesetz, Stand 06/2008 (PDF, 346kB)" durch.
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

recen hat folgendes geschrieben::



Ich lese mir erst mal das "Hessisches Schulgesetz, Stand 06/2008 (PDF, 346kB)" durch.


Gute Idee!
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 09:57    Titel: Re: Rechte der Schüler und der Lehrer Antworten mit Zitat

recen hat folgendes geschrieben::
...
Gibt es Internetseiten wo man das nachlesen kann uns sich über seine Recht Informieren kann?

Ja, diese Internetseiten gibt es. Eine sehr gute Adresse ist www.recht.de . Winken

Dort finden z.B. auch Diskussion statt wie z.B.: Wehrpflicht umgehen
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
„Und was dürfen die Busfahrer?“
Wann?
Während der Klassenfahrt?
Morgens vor der Schule oder nachmittags nach der Schule?
Zitat:
„Eine Lehrer hatte mal gesagt, das sie dem Busfahrer sagen kann, das er die Tür zu machen soll und einfach weiter fahren sollte, das gleiche hatte auch mal ein Busfahrer gesagt“
In welchem Zusammenhang ist das gesagt worden? Waren mehrer Busse vorhanden?
Weisungen von Lehrern an Busfahrer können durchaus rechtens seien.
Bitte mehr Informationen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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recen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
recen hat folgendes geschrieben::
...
Gibt es Internetseiten wo man das nachlesen kann uns sich über seine Recht Informieren kann?

Ja, diese Internetseiten gibt es. Eine sehr gute Adresse ist www.recht.de . Winken

Dort finden z.B. auch Diskussion statt wie z.B.: Wehrpflicht umgehen

Diese Internetseite ist schon OK, aber ein paar bestimmte User sind ziemliche asinus.

heini12 hat folgendes geschrieben::
Hallo

Zitat:
„Und was dürfen die Busfahrer?“
Wann?
Während der Klassenfahrt?
Morgens vor der Schule oder nachmittags nach der Schule?
Zitat:
„Eine Lehrer hatte mal gesagt, das sie dem Busfahrer sagen kann, das er die Tür zu machen soll und einfach weiter fahren sollte, das gleiche hatte auch mal ein Busfahrer gesagt“
In welchem Zusammenhang ist das gesagt worden? Waren mehrer Busse vorhanden?
Weisungen von Lehrern an Busfahrer können durchaus rechtens seien.
Bitte mehr Informationen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Heini

Nachmittags um 13 Uhr.
Der Bus mit dem ich nach Hause fahre, ist zwar leer wenn er ankommt, aber nach dem alle Schüler in dem Bus sind, ist der Bus sehr voll. Da ist es verständlich, das die Schüler versuchen, jeweils ziemlich schnell in den Bus zu kommen, um einen Sitzplatz zu bekommen.
Die Leher wollen aber eine Ordentliche Schlange, jeder einzeln, kein Gedrängel... Und da hatte eine Lehrerin gesagt, das wenn die Schüler sich nicht benehmen und weiter drängeln, sie dem Busfahrer sagt, das er wegfahren soll.
Das war aber der einzige Bus, der von der Schule, jeweils in die jeweiligen Städte fährt, um die Schüler nach Hause zu bringen - der nächste fährt erst 120 Minuten später.

Soweit ich weis, gibt es aber das Personenbeförderungsgesetz und das sagt, das der Busfahrer, die Personen mit einem Gültigen Fahrschein mit nehmen muss.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

recen hat folgendes geschrieben::
...
Nachmittags um 13 Uhr.
Der Bus mit dem ich nach Hause fahre, ist zwar leer wenn er ankommt, aber nach dem alle Schüler in dem Bus sind, ist der Bus sehr voll. Da ist es verständlich, das die Schüler versuchen, jeweils ziemlich schnell in den Bus zu kommen, um einen Sitzplatz zu bekommen.
Die Leher wollen aber eine Ordentliche Schlange, jeder einzeln, kein Gedrängel... Und da hatte eine Lehrerin gesagt, das wenn die Schüler sich nicht benehmen und weiter drängeln, sie dem Busfahrer sagt, das er wegfahren soll.
Das war aber der einzige Bus, der von der Schule, jeweils in die jeweiligen Städte fährt, um die Schüler nach Hause zu bringen - der nächste fährt erst 120 Minuten später.

Soweit ich weis, gibt es aber das Personenbeförderungsgesetz und das sagt, das der Busfahrer, die Personen mit einem Gültigen Fahrschein mit nehmen muss.

Dies ist rechtens. Die Lehrerin hat eine Aufsichtspflicht und muß die Schüler vor Schäden bewahren. Das Personenbeförderungsgesetz räumt den Schülern nicht das Recht ein, in den Bus zu stürmen. Wenn der Busfahrer ebenfalls eine gefahrlose Beförderung der Schüler gewährleisten kann, bleiben die Türen zu.

Der nächste Bus kommt 2 Stunden später. In dieser Zeit können sich die Schüler so richtig austoben. Ferner kann die Lehrerin diese Zeit zu einem Gespräch über das richtige einsteigen in einem Bus nutzen.
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja die Lehrer!
Die nehmen sich einfach jedes Recht heraus!
Letztens in der Pause kommt meine KL zu mir und sagte zu mir ich sollte ihr das Handy geben!Darauf fragte ich sie warum ich das tun solle!Sie meinte ich hätte das in der Hand gehalten.Aber da es nicht so war habe ich ihr das Handy auch nicht gegeben!
Nach 10 min ging es dann zur schulleitung,die mich ebnfalls aufforderte ihr das Handy zugeben!Ich weigerte mich aber weiter weil ich es nicht eingesehen hatte.
Dann wurde mein vater angerufen der dann kurz darauf auch erschienen ist!
Mein Vater ist selber tätig bei dem Ordnungsamt.
Mein vater sagte ich nehme das Handy jetzt mit damit es keinen ärger mehr gibt.
Die Lehrerin meinte das würde sie nicht machen!ich ihr also einfach mein Handy gegeben und mein vater hat es dann sofort zurückverlangt!Die Lehrerin hat sich geweigert meinem vater das Handy zugeben!
Fazit:anzeige wegen Diebstahls gegen die Lehrerin
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

derdon114 hat folgendes geschrieben::
Jaja die Lehrer!
Die nehmen sich einfach jedes Recht heraus!
...
Fazit:anzeige wegen Diebstahls gegen die Lehrerin

Hallo derdon114,

eine Anzeige allein sagt noch gar nichts über die Unrechtmäßigkeit der Handlung an der Schule aus. Da aber das Bundesland nicht angegeben wurde, kann hierzu nicht mehr geschrieben werden.

Allerdings wurde das Thema "Handy an Schulen" schon ziemlich oft hier im Forum diskutiert. Falls Du dazu mehr lesen willst, empfehle ich Dir die Suchfunktion zu benutzen.

Liebe Grüße

Klaus
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Lienenbus oder Schulbus ?
Zitat:
"Soweit ich weis, gibt es aber das Personenbeförderungsgesetz und das sagt, das der Busfahrer, die Personen mit einem Gültigen Fahrschein mit nehmen muss."
Aber nur wenn diese sich ordentlich benehmen.
Zur Info, ich selbst bin im Besitz der Führerscheinklasse D(Busführerschein) und würde auch die Tür zumachen wenn ein gefahrloses ein und aussteigen nicht gewährleistet seien kann. Der Busfahrer ist auch für die Sicherheit im Bus verantwortlich. Dazu gibt es genügend Urteile, wo die Haftpflicht des Busfahrers zahlen musste, obwohl der Fahrgast sich nicht an die Anweisung des Busfahrers gehalten hat. So einen Fall hatte ich schon selbst.
Dem Recht zur Beförderung steht die Verkehrssicherungspflicht des Busfahrers entgegen.
Und eine der Garantenpflichten einer Lehrkraft ist
Zitat:
“Die Lehrerin hat eine Aufsichtspflicht und muss die Schüler vor Schäden bewahren“
Dazu gehört auch die Aufsicht an der Bushaltestelle.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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recen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bushaltestelle gehört nicht mehr zum Schulgelände und der Bus ist ein Lienenbus.

Ich finde es aber nicht in Ordnung, das man als Schüler zwei Stunden auf den nächsten Bus warten muss, weil sich bestimmte Kinder scheiße benommen haben.
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Die Bushaltestelle gehört nicht mehr zum Schulgelände

Das macht nichts, deswegen gilt trotzdem die Aufsichtspflicht der Schule.

Das mit den 2 Stunden sollte mal in der Schule diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen


Heini
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