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Hallo,
ich suche Informationen über die Vorschriften, die ein Rechtsanwalt beachten muß, bei einem sog. Treuhandkonto. bzw. Geld welches er für andere Berechtigte erhält.
Zu der Frage ein fiktives Beispiel: Der RA wird von einem Mandanten mit der Abrechnung eines Unfallschadens an einem Auto beauftragt. Für seinen Mandanten reicht er folgende original Rechnungen bei der leistungspflichtigen Versicherung ein:
Werkstattrechnung über die Reparatur von 5000,00 €
Mietwagenrechnung in Höhe von 1000,00 €
Sachverständigenrechnung von 500,00 €
seine eigene Rechnung mit 600,00 €
zusätzlich macht er eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend.
Die Versicherung erstattet daraufhin den gesamten Betrag von 7125,00 € auf das Konto des Rechtsanwalts.
Wie hat der Rechtsanwalt nun mit diesem Geld zu verfahren? Innerhalb welcher Zeit ist er zur Weiterleitung an Werkstatt, Mietwagenunternehmen, Sachverständigen und Mandanten verpflichtet?
Darf das Geld solange auf dem normalen Konto des Anwalts liegen, von welchem auch andere Zahlungen (seine Löhne, Bürokosten usw.) vorgenommen werden?
Wo gibt es dazu eine Regelung?
Was wäre bei einer Insolvenz des Rechtsanwalts?
http://www.rak-stuttgart.de/91.html _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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