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dem Kollegen gehört auf die Finger geklopft, damit er in Zukunft seine Plünnen in Ordnung hält...
Das sehe ich nicht so (siehe mein Beitrag weiter oben). Wenn ein Schüler wider besseren Wissens dem Lehrer einen Laptop mit einer ungespeicherten Klausur drauf gibt, trägt er die Verantwortung für den Verlust zum allergrößten Teil selbst. Was wäre denn gewesen, wenn sich das Teil fünf Minuten vor Schluss mit einem Systemabsturz verabschiedet hätte? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Du hast Recht, ich hatte den Austausch über die Art und Weise der Klausurübergabe nicht sorgfältig gelesen und mich nur auf den rechtlichen Aspekt einer erneuten Klausur konzentriert. Ich habe das zu hart ausgedrückt, allerdings sehe ich trotzdem eine Pflicht bei dem Kollegen - gerade WEIL das Risiko eines Datenverlustes vorliegt! - bei der Klausur dafür zu sorgen, dass auch gespeichert wird. Das ist durch Routinenbildung und Impulse, die man als Lehrer im richtigen Augenblick setzt, leicht zu machen. Da hat er getorft, aber das ist natürlich etwas anderes, als eine Papierklausur zu verlieren.
Er hätte auf D speichern müssen -- das bekommen in der Schule alle SchülerInnen ab der 5. Klasse beigebracht, und die Lehrer müssten das eigentlich auch wissen...)
Aus dieser Formulierung im Eingangsposting schließe ich messerscharf, dass
es in dieser Schule schuleigene Laptops gibt,
die Schüler für den richtigen Umgang damit verantwortlich sind,
das den Schülern auch beigebracht wird, und
die Lehrer den Schülern die Verantwortung nicht abnehmen müssen.
Natürlich hätte der Lehrer sorgfältiger handeln können, keine Frage. Aber "Schuld" hat er m. E. nicht.
Ein bißchen erinnert mich diese Diskussion an die Leute, die eine Sicherheitsabfrage des PCs "Wollen sie wirklich löschen?" mit "OK" bestätigen und sich hinterher, wenn die dringend benötigten Daten weg sind, über den "dummen Computer" beschweren.
Mir fällt noch hein weiterer Aspekt ein:
Die in Frage stehende Klausur wurde von der Schülerin ja ganz offensichtlich nicht gespeichert, das hat sie dem Lehrer überlassen. Dann kann diese Klausur auch nicht gegen nachträgliche Veränderungen geschützt worden sein! Wenn ich Lehrer wäre und Klausuren in Dateiform entgegenzunehmen und zu beurteilen hätte, würde ich darauf bestehen, dass die Arbeit durch ein nur dem jeweilgen Schüler bekanntes Kennwort gegen Änderungen geschützt wäre und alle anderen nur Lesezugriff hätten! Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass so etwas anders gehandhabt werden könnte. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Wir schreiben in bestimmten Fächern nur Klausuren auf dem PC (Info, usw.) und es gibt jedes mal technische Probleme auf Grund verschiedener Ursachen und aus diesem Grunde kontrolliert unser Lehrer zum Schluss ob alles abgespeichert wurde. Wenn der Lehrer richtig mitzieht, dann kann sowas nicht passieren. Bei einer Klausur auf Papier kontrolliert der Lehrer doch auch, ob alles abgegeben wurde.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 09.09.08, 19:13 Titel:
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Bei einer Klausur auf Papier kontrolliert der Lehrer doch auch, ob alles abgegeben wurde.
Da zu ist er aber nicht verpflichtet - das kann er oder sie (gerade in unteren Klassenstufen) aus pädagogischen Gründen machen, eine Verpflichtung hierzu kann ich nicht erkennen. Und bei uns zumindestens (Bayern) war es in der Kollegstufe auch das "Bier" des Schülers, ob er alles abgegeben hat oder nicht... Sowas erzieht auch zu gewisser Sorgfalt, wenn ich in einer wichtgigen Klausur mal die Hälfte vergessen habe abzugeben, dann passiert mir das nie wieder im Leben. Und in der Uni schaut da kein Mensch nur ansatzweise drauf...
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