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Eine erfundene Gesellschaft wird von Amts wegen aus dem deutschen Unternehmensregister gelöscht. Begründung "Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG von Amts wegen gelöscht."
Eine Woche später tätigt der Geschäftsführer eine Bestellung im Namen der Firma. Die Firma erhält die Leistung, bezahlt aber nicht und beruft sich auf ihre Zahlungsschwierigkeiten.
Hat sich der Geschäftsführer nach deutscher Rechtslage eventuell persönlich strafbar gemacht und wenn ja, nach welchen Straftatbeständen (und Paragraphen)?
Eine erfundene Gesellschaft wird von Amts wegen aus dem deutschen Handelsregister gelöscht. Begründung "Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG von Amts wegen gelöscht."
Eine Woche später tätigt der Geschäftsführer eine Bestellung im Namen der Firma. Die Firma erhält die Leistung, bezahlt aber nicht und beruft sich auf ihre Zahlungsschwierigkeiten.
Hat sich der Geschäftsführer nach deutscher Rechtslage eventuell persönlich strafbar gemacht und wenn ja, nach welchen Straftatbeständen (und Paragraphen)?
Weiß jemand zufällig Näheres zu dieser Art der Löschungen aus dem Unternehmensregister (https://www.unternehmensregister.de)? Ist ein solcher Eintrag mit einer Insolvenz gleichzusetzen?
Könnte auch der Tatbestand der Insolvenzverschleppung (oder etwas Vergleichbares) zutreffen?
Das ist eine Löschung aus dem Handelsregister. unternehmensregister.de ist nur ein Portal das, unter anderem, die Eintragungen im Handelsregister wiedergibt. In 99 % der Fälle geht bei einer GmbH der Löschung wg. Vermögenslosigkeit die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse vorraus. Evtl. findet man dazu unter www.insolvenzbekanntmachungen.de etwas.
Sollte dem so sein, ergibt sich das aber auch aus einem der Löschung vorausgehendem Handelsregistereintrag.
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