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Straftatbestand Bestellungen trotz Vermögenslosigkeit?

 
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mondial
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 06:49    Titel: Straftatbestand Bestellungen trotz Vermögenslosigkeit? Antworten mit Zitat

Eine erfundene Gesellschaft wird von Amts wegen aus dem deutschen Unternehmensregister gelöscht. Begründung "Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG von Amts wegen gelöscht."

Eine Woche später tätigt der Geschäftsführer eine Bestellung im Namen der Firma. Die Firma erhält die Leistung, bezahlt aber nicht und beruft sich auf ihre Zahlungsschwierigkeiten.

Hat sich der Geschäftsführer nach deutscher Rechtslage eventuell persönlich strafbar gemacht und wenn ja, nach welchen Straftatbeständen (und Paragraphen)?

Vielen Dank für die Hilfe
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

er bestellt in dem Wissen es nicht bezahlen zu können/wollen etwas.

M.E. Betrug. Der Klassiker. StGB §263

mano
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 07:06    Titel: Re: Straftatbestand Bestellungen trotz Vermögenslosigkeit? Antworten mit Zitat

mondial hat folgendes geschrieben::
Eine erfundene Gesellschaft wird von Amts wegen aus dem deutschen Handelsregister gelöscht. Begründung "Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG von Amts wegen gelöscht."

Eine Woche später tätigt der Geschäftsführer eine Bestellung im Namen der Firma. Die Firma erhält die Leistung, bezahlt aber nicht und beruft sich auf ihre Zahlungsschwierigkeiten.

Hat sich der Geschäftsführer nach deutscher Rechtslage eventuell persönlich strafbar gemacht und wenn ja, nach welchen Straftatbeständen (und Paragraphen)?

Vielen Dank für die Hilfe


§ 263 StGB.
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mondial
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Stellungnahme!

Weiß jemand zufällig Näheres zu dieser Art der Löschungen aus dem Unternehmensregister (https://www.unternehmensregister.de)? Ist ein solcher Eintrag mit einer Insolvenz gleichzusetzen?

Könnte auch der Tatbestand der Insolvenzverschleppung (oder etwas Vergleichbares) zutreffen?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine Löschung aus dem Handelsregister. unternehmensregister.de ist nur ein Portal das, unter anderem, die Eintragungen im Handelsregister wiedergibt. In 99 % der Fälle geht bei einer GmbH der Löschung wg. Vermögenslosigkeit die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse vorraus. Evtl. findet man dazu unter www.insolvenzbekanntmachungen.de etwas.
Sollte dem so sein, ergibt sich das aber auch aus einem der Löschung vorausgehendem Handelsregistereintrag.
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mondial
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die qualifizierten Antworten!
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