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Martina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.03.05, 14:31 Titel: kollektive Klassenhaftung für Sachbeschädigung? |
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Hallo,
meine Tochter, 6.Klasse, Gym., kommt heute mit einem Schreiben aus der Schule:
(...) Nach den Ferien wird die Schule unter Umständen mit einer Rechnung an Sie herantreten. Ende Januar entstanden im Kunstraum Schmierereinen der Klasse (xx) auf zwei Stellwänden. Der/die Schuldige(n) haben sich leider bisher nicht gemeldet, so dass die ganze Klasse zur Verantwortung gezogen wird. Ich bedaure dies sehr, wir können jedoch nicht anders verfahren, da es -bisher - weder Augenzeugen noch ein Geständnis gibt. (...)
Die Frage nach "Kollektivstrafe" wurde hier schon einmal verneint. Wie sieht es mit "Kollektiv-Elternhaftung" aus?
Die Stellwände wurden mit nicht wegwischbarem Schreiber beschmiert: Namen von Kindern der Klasse sowie auch Hakenkreuze/Nazisymbole.
Dennoch haben mehr Kinder (anderer Klassen) Zutritt zum fraglichen Bereich. Denkbar ist auch die Täterschaft von Kindern anderer Klassen (um dieser Klasse/oder einzelnen daraus eins auszuwischen).
Gesehen scheint es keiner zu haben - da bereits über Tage für den /die Täter (oder Zeugen) die Möglichkeit bestand sich zu melden.
Ehrlich gesagt bin ich nicht bereit, für einen Schaden zu haften, an dem mein Kind garantiert nicht beteiligt war (Haftpflichtversicherung wird uns `einen Vogel` zeigen, vermutlich.)
Rechtliche Beurteilung?
Danke, Martina |
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Uber-Pea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
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Verfasst am: 18.03.05, 14:44 Titel: |
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Nur weil die Kinder im Raum waren kann man sie (bzw. deren Eltern als gesetzliche Stellvertreter) nicht zur Haftung heranziehen.
Es muss jedem Täter, der belangt werden soll eindeutig nachgewiesen werden oder ein Geständnis geben sein das er/sie es wirklich getan hat.
Wobei es m.E. nicht reicht wenn ein Schüler sagt "derundder hat das gemacht!" Sonst könnten ja ein paar Schüler sich zusammentun, randalieren und es auf andere schieben...
Mich verwundert das kein Lehrer im Raum war, in Fachräume werden doch Schüler (besonders die Jüngeren) nie ohne Aufsicht gelassen. Wenn es im Unterricht war hat der Lehrer vielleicht sogar seine Aufsichtspflicht verletzt. (würde ich ggf nachprüfen wenn ich bzw. mein Kind den Lehrer nicht mag )
es kommt u.U. auch auf das Bundesland an.
Natürlich nur meine persönliche Meinung,
wie es damit rechtlich aussieht kann (da ich mich nur ein wenig hobbymäßig mit der Thematik deutsches Recht befasse) und darf ich nicht sagen (kostenlose individuelle Rechtsberatung ist in deutschland verboten), steht im Recht.de Knigge, welcher hier zu finden ist
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
Uber-Pea _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.03.05, 14:47 Titel: Re: kollektive Klassenhaftung für Sachbeschädigung? |
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Martina hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
meine Tochter, 6.Klasse, Gym., kommt heute mit einem Schreiben aus der Schule:
(...) Nach den Ferien wird die Schule unter Umständen mit einer Rechnung an Sie herantreten. Ende Januar entstanden im Kunstraum Schmierereinen der Klasse (xx) auf zwei Stellwänden. Der/die Schuldige(n) haben sich leider bisher nicht gemeldet, so dass die ganze Klasse zur Verantwortung gezogen wird. Ich bedaure dies sehr, wir können jedoch nicht anders verfahren, da es -bisher - weder Augenzeugen noch ein Geständnis gibt. (...)
Die Frage nach "Kollektivstrafe" wurde hier schon einmal verneint. Wie sieht es mit "Kollektiv-Elternhaftung" aus?
Die Stellwände wurden mit nicht wegwischbarem Schreiber beschmiert: Namen von Kindern der Klasse sowie auch Hakenkreuze/Nazisymbole.
Dennoch haben mehr Kinder (anderer Klassen) Zutritt zum fraglichen Bereich. Denkbar ist auch die Täterschaft von Kindern anderer Klassen (um dieser Klasse/oder einzelnen daraus eins auszuwischen).
Gesehen scheint es keiner zu haben - da bereits über Tage für den /die Täter (oder Zeugen) die Möglichkeit bestand sich zu melden.
Ehrlich gesagt bin ich nicht bereit, für einen Schaden zu haften, an dem mein Kind garantiert nicht beteiligt war (Haftpflichtversicherung wird uns `einen Vogel` zeigen, vermutlich.)
Rechtliche Beurteilung?
Danke, Martina |
Die Rechtsansicht der Schule ist Unsinn. Es gibt zwar im BGB eine Art Kollektivhaftung (§ 830 I 2 BGB). Deren Voraussetzungen sind nach dem mitgeteilten Sachverhalt hier jedoch nicht annähernd erfüllt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Martina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.03.05, 14:53 Titel: |
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Danke, Vormundschaftsrichter!
Wie aber mache ich diese Rechtsauffassung der Schule klar, ohne dass meine Tochter (Eltern sind "Spielverderber") dadurch Nachteile erleidet?
Meine Tochter sagt, angeblich sei das Ganze in einer Vertretungsstunde passiert, Kunstlehrer krank und jemand hatte mit der Klasse Vertretung im Kunstraum (möglicherweise Schulleiter selbst , so genau erinnert sie sich nicht, weil ca 3 Wo. zurückliegend und die Klasse erst eine Woche später mit den Anwürfen konfrontiert wurde - wieder im Kunstunterricht übrigens).
Besagte Stellwände stehen ganz hinten im Kunstraum und können auf der Rückseite offenbar (hinter dem Rücken der anwesenden Schüler) beschmiert worden sein, ohne dass es jemand mitbekam. (Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber sie berichtet so.)
Möglich wäre aber wie gesagt auch die Täterschaft aus einer anderen Schülergruppe.
Wenn die Schule sich das Recht nähme, Eltern in Kollektivhaft zu nehmen, dann habe ich Sorge vor vielen Rechnungen auch bzgl. diverser Graffittis am Schulgebäude.
Gruß Martina |
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Uber-Pea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
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Verfasst am: 18.03.05, 15:03 Titel: |
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Wenn die Schule diese Kosten von ihnen erstattet haben will wenden sie sich an einen Anwalt, der wird ihnen erklären können wie sie weiterhin dagegen vorgehen und ihnen dabei helfen (dafür sind die schliesslich da).
Sprechen sie sich ggf mit anderen Eltern ab und klagen sie sozusagen zusammen.
Wenn ihre Tochter von Nachteilen berichtet müssen sie versuchen diese nachzuweisen, ich bin nicht sicht wie das geht  _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.03.05, 15:12 Titel: Re: kollektive Klassenhaftung für Sachbeschädigung? |
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Im Moment besteht doch überhaupt kein Handlungsbedarf. Wie Sie selbst zitiert haben,
Martina hat folgendes geschrieben:: | wird die Schule unter Umständen mit einer Rechnung an Sie herantreten. |
Ich bin mir sicher, dass da nichts mehr kommt. Und wenn doch, können Sie dann immer noch Schritte überlegen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Diet11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 119
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Verfasst am: 18.03.05, 15:17 Titel: |
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wieso sollen die Eltern klagen?
Ich würde erst mal abwarten, ob die Schule wirklich eine Rechnung schickt (das ganze kann doch auch nur eine Drohmassnahme gegen den wirklichen Täter sein)
Sollte wirklich eine Rechnung kommen, müssen sich die Eltern natürlich weitgehend einig sein, diese nicht zu bezahlen. Dann muß die Schule klagen .
Wenn entsprechend viele Eltern so verfahren, wird es auch keine Nachteile für ihre Tochter geben.
********
Das ist nur eine persönliche Meinung. Bin kein Jurist ! |
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Martina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.03.05, 15:39 Titel: |
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Natürlich kann es eine "leere Drohung" sein.
Aber es ist besser, man ist für den Fall x vorbereitet und weiß Bescheid.
Danke für die Antworten,
Martina |
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Grown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.02.2005 Beiträge: 302
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Verfasst am: 19.03.05, 15:39 Titel: |
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Hat man schonmal versucht mit Verdünnung oder Desinfektionsmittel die Wände zu reinigen.
Jeder Edding geht damit verdammt gut ab  _________________ Jedes Ding lässt sich von drei Seiten betrachten, von einer wirtschaftlichen, einer juristischen und einer vernünftigen. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 19.03.05, 16:55 Titel: |
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Diet11 hat folgendes geschrieben:: | Dann muß die Schule klagen .
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Die Schule als solche kann nicht klagen, das müßte der Schulträger als Eigentümer der beschädigten Sache machen. Wenn dies der Staat ist, wird er in Zivilverfahren von einer besonderen Behörde vertreten, dem Fiskalat. Das ist praktisch eine Rechtsabteilung der staatlichen Verwaltung, und dort sitzen Juristen. Die werden dem Schulleiter natürlich gleich mitteilen, daß eine solche Klage völlig unsinnig ist und gar nicht erst erhoben wird.
Die Eltern würden übrigens auch dann nicht haften, wenn bekannt wäre welcher Schüler es war, da sie während der Schulzeit keine Aufsichtspflicht hatten (sie also auch nicht verletzen konnten). |
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Diet11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 119
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Verfasst am: 22.03.05, 12:11 Titel: |
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Das ist ja interessant. Dann müssen die Eltern also nicht zahlen, wenn ihr Kind - nehmen wir an - mutwillig oder durch Unachsamkeit einen hohen finanziellen Schaden in der Schule verursacht. Wer zahlt denn dann?
Der Schüler selber ist ja i.d.R. nicht vermögend und wird für größere Beträge nicht aufkommen könnnen. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 22.03.05, 12:21 Titel: |
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Genau das ist der Punkt.
Der berühmte Satz "Eltern haften für ihre Kinder" gilt nur, wenn den Eltern gleichzeitig die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Mit zunehmendem Alter der Kinder nimmt diese aber immer geringer Ausmaße an.
Und gerade wenn die Kinder in der Schule sind, haben die Eltern die Aufsicht über ihre Kinder übertragen, weshalb sie nicht zur Verantwortung zu ziehen sind. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Uber-Pea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
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Verfasst am: 22.03.05, 12:45 Titel: |
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Was ist dann wenn ein Schüler einen anderen Schüler mit einem Schneeball verletzt, können die Eltern dann belangt werden? _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 22.03.05, 13:28 Titel: |
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Uber-Pea hat folgendes geschrieben:: | Was ist dann wenn ein Schüler einen anderen Schüler mit einem Schneeball verletzt, können die Eltern dann belangt werden? |
Nein. Sie haben ja in der Regel nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der Schüler haftet selbst (§ 828 BGB). Möglicherweise springt die Haftpflichtversicherung ein, was bei einem Schneeballwurf allerdings zweifelhaft sein könnte. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Diet11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 119
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Verfasst am: 22.03.05, 14:59 Titel: |
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das heißt also, daß Eltern prinzipiell nicht für den Schaden aufkommen müssen.
Beispiel mal andersherum:
Meine Tochter wird auf dem Schulheimweg von einem älteren Schüler "gerangelt" , fällt zu Boden und ihre Brille geht entzwei.
Wer zahlt die Reparatur?
Spielt es eine Rolle, ob das ganze noch auf Schulgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum passiert ist? |
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