Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geschäftsform 2 Personen die Handel betreiben wollen?`
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geschäftsform 2 Personen die Handel betreiben wollen?`

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
binary
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 13:28    Titel: Geschäftsform 2 Personen die Handel betreiben wollen?` Antworten mit Zitat

Hallo liebe rechts.de mitglieder,

ich habe eine allgmeine frage welche rechtsform im folgenden fiktifen lfalle angebracht wäre:

zwei privatpersonen möchten sich zusammenschließen und als nebenerwerb handel (online / offline) betreiben. da beide nur über ein kleines buget verfügen und das ganze zum test erstmal klein beginnen soll kommt keine gmbh in frage. welche rechtsform wäre in diesen falle den sinnvoll?

wäre für tipps sehr dankbar


gruß binary

Wie ist die Rechtslage?
_________________
------
visit my websites:

Open Source Community
Internetauftritte, Webdesign, Werbung ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

z.B. GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Man sollte mA bei der Planung allerdings mindestens genauso sorgsam vorgehen als würde man eine GmbH oder AG gründen.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
binary
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

hi chatterhand,

danke für deine schnelle antwort.
ich habe auch soeben entdeckt das man ab nov bzw. dez diesen jahres eine minigmbh für 1 euro gründen kann, wäre das ev. auch etwas für die zwei fiktiven personen?

werd mich nun auch mal zum thema gbr schlau machen ...


danke
_________________
------
visit my websites:

Open Source Community
Internetauftritte, Webdesign, Werbung ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
franklin.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

GbR
OHG
Ltd. ( 1€GmbH)

am besten mal die Vor-u.Nachteile "Gockeln"

oder einfach einen vertrag schließen in dem beide als Partner benannt werde nund wo
alles regelt ist dann führt ihr es erstmal als Einzelunternehmung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

franklin.p hat folgendes geschrieben::
oder einfach einen vertrag schließen in dem beide als Partner benannt werde nund wo alles regelt ist dann führt ihr es erstmal als Einzelunternehmung
Nein eine Einzelunternehmung zu zweit führen geht m.W. nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
franklin.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich geht das auch . das unternehmen ist als solches, einzelunternehmen, anzumelden. es gibt dazu keine zwangvorschrift, dass es nur einen inhaber geben kann. durch einen privaten vertrag können die unternehmer alles andere regeln , gewinn-verlistverteilung etc.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) selbstständig tätig ist und für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft (z. B. Ein-Mann-GmbH) gründet, ist ein Einzelunternehmer.

(Hervorhebung durch mich)
Quelle
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

franklin.p hat folgendes geschrieben::
das unternehmen ist als solches, einzelunternehmen, anzumelden. es gibt dazu keine zwangvorschrift, dass es nur einen inhaber geben kann. durch einen privaten vertrag können die unternehmer alles andere regeln , gewinn-verlistverteilung etc.
Dann wäre das eine stille Gesellschaft?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
franklin.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja korrekt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei der stille Gesellschafter für Außenstehende i. d. R. nicht erkennbar ist und sich Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters auch lediglich auf das Innenverhältnis beschränken. Im Außenverhältnis ist er Gläubiger der Gesellschaft mit Gewinnbeteiligung.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.