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Verfasst am: 10.09.08, 13:05 Titel: Dienstaufsichtbeschwerde gegen Leherin
Schüler A bekommt bereits vor Beginn eines Oberstufenkurs in NRW von der Leherin E gesagt, dass er nicht bestehen wird. Dies hören noch mehere Mitschüler.
Tatsächlich besteht Schüler A den Kurs nicht, obwohl dieser Leistungen erbracht hat und sich noch zusätzlich für Sonderarbeiten aufgedrängt hat, die von der Leherin E abgelehnt wurden.
Die Eltern des Schülers erheben wegen der vor dem Kurs gemachten Äußerung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leherin E. Diese wird nach 8 Wochen abgelehnt, ohne vorher die Beteiligten zu Wort kommen zu lassen.
Die Ablehnung enthält keine Rechtbelehrung, so dass die Eltern nicht wissen, was sie jetzt tun können.
Welche Schritte könnten die Eltern jetzt noch einleiten? _________________ Thomas
Schüler A bekommt bereits vor Beginn eines Oberstufenkurses in NRW von der Lehrerin E gesagt, dass er nicht bestehen wird. Dies hören noch mehrere Mitschüler.
Wie kam die Lehrerin zu diesem Vorurteil?
Zitat:
Die Eltern des Schülers erheben wegen der vor dem Kurs gemachten Äußerung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin E.
Tatsächlich besteht Schüler A den Kurs nicht, obwohl dieser Leistungen erbracht hat
Was für Leistungen? Klassenarbeiten? Welche Noten?
Zitat:
Welche Schritte könnten die Eltern jetzt noch einleiten?
Welches Ergebnis erzielte der Schüler in dem Kurs?
Ist das Ergebnis im Zeugnis dokumentiert? Was für eine Art von Zeugnis, Halbjahres-, Versetzungs-, Abschlusszeugnis?
Wofür ist dieses Ergebnis relevant, welche Konsequenz hat das Nichtbestehen des Kurses?
Wollen die Eltern dieses Ergebnis in Frage stellen?
Enthält das Zeugnis eine Rechtsmittelbelehrung mit Widerspruchsfrist?
Wann wurde das Zeugnis ausgestellt?
4+2+5 = 11 / 3 = 3,66 Punkte --> entspricht alleine schon einer 4- - - - Wobei der Trend nach oben geht weil ja die letzte Klausur eine 4 war also 4 bis 4-
Referat 1/3 der mündlichen
Weitere mündliche 2/3
Referat 9 Punkte
Weitere mündliche 10,5,0,2,7,5 = 27 / 6 = 4,5 Punkte
( 9 + 2*4,5 ) / 3 = 6 Punkte
Daraus folgt
schriftlich 3,66 Punkte (4-)
mündlich 6 Punkte (4+)
3,66 * 6 = 21,96
6* 4 = 24,00
45,96 ~ 46
46 / 10 = 4,6 Punkte
In diesem Falle müsste man halt den Notenschlüssel kennen. Aber laut diesem (normalen ?) Schlüssel, würde der Schüler eine glatte 4 bekommen.
Man kann dem Lehrer (und ansonsten Schulleiter) die Rechnung vorlegen und dann sehen was der Lehrer (SL) dazu sagt....
Mfg _________________ Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
Die Leherin wertet die mündliche Beteiligung höher. (eine 6 !)
Bei ihrer Rechnung, wie auch immer, ist es eine glatte 5!
Aber es geht bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht um die Zensur, sondern darum, dass dies ein Durchfallen mit Ansage vorab der Leherin war ! Der Schüler hatte keine Chance! _________________ Thomas
Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
Verfasst am: 11.09.08, 13:25 Titel:
thp114 hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wie kam die Lehrerin zu diesem Vorurteil?
Die Leherin kannte den Schüler aus dem Vorjahr...
Sie kannte ihn wohl sehr gut Er war wohl im Vorjahr genau so gut
thp114 hat folgendes geschrieben::
Die Leherin wertet die mündliche Beteiligung höher. (eine 6 !)...
Ein 6 in der mündlichen Beteiligung das sieht aus wie Leistungverweigerung des Ablegers
thp114 hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Mit welchem Ziel?
Mit dem Ziel, dass die Leherin mal lernt, dass Sie nicht machen kann, was sie will.
Sie soll das machen was die Eltern wollen
thp114 hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wofür ist dieses Ergebnis relevant, welche Konsequenz hat das Nichtbestehen des Kurses?
großes Latinum !!!!! mit der 5 nicht erreicht, Er hätte eine 4- bekommen müssen, um das große Latinum zu erreichen!
Zitat:
Wollen die Eltern dieses Ergebnis in Frage stellen?
Ja, diesbezüglich ist bereits Widerspruch gegen das Zeugnis eingereicht worden.
Ach so läuft der Hase - unser Kind macht Abitur, komme was da wolle - basta !!! _________________ -------------------------
8tung Mensch das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!!
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 11.09.08, 13:32 Titel:
Zitat:
Sie kannte ihn wohl sehr gut
Es ist durchaus so, dass Lehrer nicht fair benoten wenn die den Schüler nicht leiden können
Zitat:
Ach so läuft der Hase - unser Kind macht Abitur, komme was da wolle - basta !!!
Wiso großes Latinum interessiert mitlerweile eigentlich nen Toten (und höchstens der brauch das auch) und ist auch nicht mehr notwendig um Abi zu machen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
Verfasst am: 11.09.08, 13:46 Titel:
windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ach so läuft der Hase - unser Kind macht Abitur, komme was da wolle - basta !!!
Wiso großes Latinum interessiert mitlerweile eigentlich nen Toten (und höchstens der brauch das auch) und ist auch nicht mehr notwendig um Abi zu machen...
und wozu dann der ganze Heckmeck _________________ -------------------------
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 11.09.08, 13:53 Titel:
Zitat:
und wozu dann der ganze Heckmeck
Vermutlich einfach nur um ein besseres Zeugnis zu bekommen... (und ich dachte eigenltich auch darum geht es hier und nicht um das Abi zu schaffen. Üblicher Weise wird man nach der Klasse 11 dann gerade sein Hassfach Latein los (und im Bewerbungsgespräch darf man sich ggf. ne dumme Frage gefallen lassen warum man denn x Jahre Latein hatte und Abi nicht mit Latinum abgeschlossen hat...)) _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Also: Es ist schon frustieren für einen Schüler, der Jahrelang ein Fach belegt und dann den Abschluss nicht schafft.
Die Leherin konnte den Schüler aufgrund vorheriger Jahre nicht ausstehen.
Die mündliche Beteiligung war im Klassenvergleich keineswegs eine sechs. Schüler, die wegen der Zensur im Zeugnis gefragt wurden, stuften den Schüler eher zu den Mitschülern ein, die mündlich eine zwei bekommen haben.
Die Noten der 11. Klasse sind nicht relevant für das Abitur, darum geht es nicht.
Für bestimmte Studienfächer ist das große Latinum immer noch zwingend.
Es geht darum, dass eine Leherin vor der ersten Unterrichtsstunde schon die Zensur eines ihrer Schüler gegenüber Mitschülern angibt und damit dem Schüler jede Chance nimmt. Dürfen Lehrer sich alles erlauben ??? _________________ Thomas
Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
Verfasst am: 11.09.08, 14:16 Titel:
thp114 hat folgendes geschrieben::
...Dürfen Lehrer sich alles ... ???
Ja, außer Vernunft annehmen _________________ -------------------------
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