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Zum Halbjahr hatte ich mich pünktlich zur Fachoberschule angemeldet. Wurde auch genommen.
Nun sind wir umgezogen, und die FOS hier hat keine Plätze mehr frei! Ich möchte die Fos besuchen!
Gilt bei einem Umzug ein Sonderrecht, das vorschreibt, bei bereits angemeldeten Schulen, einen Platz in dieser, in die einzuziehende Stadt zu garantieren?
Welche Rechte gelten bei einem Umzug hinsichtlich der Schule (Fachoberschule)?
Zum Halbjahr hatte ich mich pünktlich zur Fachoberschule angemeldet. Wurde auch genommen.
Erstaunlich. War das auch in Bayern? Laut § 3 erfolgt die Aufnahme nur zu Beginn des Schuljahres. Oder meinten Sie mit Halbjahr die Mitte des Kalenderjahres, also rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres Ende August / Anfang September?
Zitat:
die FOS hier hat keine Plätze mehr frei! Ich möchte die Fos besuchen!
Dann könnte analog zu § 3 Abs. (2) eine Zuweisung an eine weiter entfernt gelegene FOS in Frage kommen.
Dann könnte analog zu § 3 Abs. (2) eine Zuweisung an eine weiter entfernt gelegene FOS in Frage kommen.
Man beachte bitte, das ich die Fahrtkosten selbst tragen muss!
Das ändert nichts an der Rechtslage. Möglicherweise käme nach einigen Monaten (sofern Plätze frei werden) ein Schulwechsel infrage - oder eine "Härtefallregelung" für die Transportkosten (Landratsamt oder zuständige städtische Behörde anfragen!). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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