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Gemeinützige Arbeit

 
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dennis_15
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 12:30    Titel: Gemeinützige Arbeit Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wurde von meiner Schule zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.
Ein Freund von mir erzählte mir ,dass dies ohne richterlichen Beschluß nicht rechtsmäßig wäre. Ist das wahr und wenn ja ,wo kann ich es nachlesen ?

Achja, ich bin aus Baden-Würrtenberg.....
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 12:40    Titel: Re: Gemeinützige Arbeit Antworten mit Zitat

dennis_15 hat folgendes geschrieben::

ich wurde von meiner Schule zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.
....


Da kann man jetzt lange raten, was mit diesem Satz gemeint ist. Geht es auch etwas genauer?
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dennis_15
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Leider gehts nicht viel genauer. Ich muss mich bei unserem Hausmeister melden und ihm helfen bis er zufrieden ist. Aber was ich genau tun muss weiß ich auch noch nicht.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schule hat durchaus das Recht, Ordnungsmaßnahmen einzusetzen. Im Schulgesetz für Baden Württemberg geht dieser Maßnahmenkatalog zwar erst bei "Nachsitzen" los, aber die Schule hat das Recht zum Beispiel im Zuge einer Schulordnung andere Maßnahmen festzusetzen. Dazu gehören auch "soziale Dienste", wie es zum Beispiel die Schulordnung meiner Schule nennt. Diese können Hofkehren, Dienste in der Bücherrei, leicht körperliche Arbeit bei der Unterstützung des Hausmeisters usw. sein.

Die Stunden gemeinnütziger Arbeit, die vielleicht dein juristisch halbwissender Freund meint, sind tatsächlich nur als Erziehungsmaßnahme eines Gerichts zugelassen, umfassen dann aber auch andere Arten der Tätigkeit(Arbeit in Kranken- und Altenheimen, Kindergärten, Kirchengemeinden usw.)
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Schule hat durchaus das Recht, Ordnungsmaßnahmen einzusetzen. ... Dazu gehören auch "soziale Dienste", wie es zum Beispiel die Schulordnung meiner Schule nennt. Diese können Hofkehren, Dienste in der Bücherrei, leicht körperliche Arbeit bei der Unterstützung des Hausmeisters usw. sein.


Mit Sicherheit nicht. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden in erster Linie anhand der Eingriffsintensität voneinander unterschieden. "Gemeinnützige Arbeit" ist ein erheblicher Grundrechtseingriff, spontan kommen mir da Art. 1, 2, 12 GG in den Sinn. Für die Anordnung bedürfte es einer Rechtsgrundlage, und zwar in Form eines Gesetzes, und die ist nicht gegeben.

Wir wissen leider auch nicht, ob hier eine Konferenz stattgefunden hat, ob also ein förmliches Verfahren zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme durchgeführt wurde, oder ob ein einzelner Lehrer auf die Idee gekommen ist, "gemeinnützige Arbeit" anzuordnen. Spielt im Ergebnis aber auch keine Rolle, jedenfalls ist die Maßnahme rechtswidrig.

Birnbaum
www.birnbaum.de


Zuletzt bearbeitet von Dr. Christian Birnbaum am 20.03.05, 18:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dann werde ich Sie wohl demnächst zwecks Vorgehen gegen die Schulordnung meines Gymnasiums mandatieren.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

dennis_15 hat folgendes geschrieben::
Leider gehts nicht viel genauer. Ich muss mich bei unserem Hausmeister melden und ihm helfen bis er zufrieden ist. Aber was ich genau tun muss weiß ich auch noch nicht.


Und das einfach so, ohne jeden Anlaß und ohne Begründung?
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n3bi3
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Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Birnbaum:
Bedeutet das, dass ich nicht von einem Lehrer zu z.B. einer Stunde Hofkehren "verdonnert" werden darf Frage
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann werde ich Sie wohl demnächst zwecks Vorgehen gegen die Schulordnung meines Gymnasiums mandatieren.

Wenn Sie sich´s leisten können, gerne.

Zitat:
Bedeutet das, dass ich nicht von einem Lehrer zu z.B. einer Stunde Hofkehren "verdonnert" werden darf?

Erfasst.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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Spik3
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal sich ans Herz fassen und bisl Selbstbewußtsein zeigen, sich nicht alles bieten lassen.

Das kommt oft so rüber als wenn Schüler denken die Lehrer dürfen alles mit ihnen tun, irgendwie erschreckend...
Demnachst kommt ne Frage: Darf der Lehrer mich schlagen wenn ich böses gemacht habe?

Ich selbst war natürlich auch mal Schüler und hab auch viele unrechtmäßige Dinge erlebt, wie z.b. einer im Kunstunterricht gestört hat, und die Lehrerin ihn in ein Hinterzimmer mitnehmen wollte um mit ihn zu reden.
Als er sich weigerte riss sie ihm vom stuhl und schleifte ihn in nem Würgegriff hinter sich her in dieses Zimmer.
Viele von uns waren geschockt als sie das sahen aber keine hat halt was gemacht.
Der Junge ist dann kurz darauf weinend aus diesem Zimmer und schreiend, das er sie verklagen würde usw. , ob es durchkam ka, aber die Lehrerin unterrichtet noch heute, das weiss ich...
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Morlock
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 21:57    Titel: Aber nicht vergessen.. Antworten mit Zitat

Das auch schon viele Lehrer von Ihren Schülern tätlich angegriffen werden/wurden.
Bitte nicht nur immer den Appel des unverstandenen Schüler.
Grüße
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