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Btw: die von mir genannten Gründe sind fiktiver Natur! Ich wollte lediglich versuchen, nachvollziehbare Beispiele zu finden um in Erfahrung zu bringen, was im Fall der Fälle (mir) passieren könnte - also rein hypothetisch!
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Btw: die von mir genannten Gründe sind fiktiver Natur! Ich wollte lediglich versuchen, nachvollziehbare Beispiele zu finden um in Erfahrung zu bringen, was im Fall der Fälle (mir) passieren könnte - also rein hypothetisch!
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Hallo rinaik,
sicher bräuchte eine Verkäuferin dann jemanden nicht zu bedienen, wenn eine Person aus dem Privatbereich gegen die Verkäuferin Stalking betreibt.
Aber davon war in dem fiktiven Fall ja keine Rede.
Verfasst am: 24.02.09, 02:44 Titel: Re: Muss ich jeden Kunden an der Kasse bedienen?
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Den Abi-Schnitt versaut in der Regel nicht der Lehrer, sondern der Schüler selbst.
Das kann man so nicht unterschreiben.
Es gibt als Lehrer durchaus Möglichkeiten dem Schüler die Note zu versauen.
Wozu gibt es schließlich mündliche Noten?
Selbst Deutschaufsätze kann man abwerten wenn einem die Erörterung nicht paßt, trotz guter Grammatik und Rechtschreibung.
@ Zum Thema
Ja, natürlich kannst du dich weigern den Kunden zu bedienen, es ist dein gutes Recht dir den Kunden auszusuchen, aber bedenke dabei, es ist auch das gute Recht des Arbeitsgeber dich dann anschließend dafür zu feuern.
Wenn dir also der Job nicht wichtig ist, dann kannst du das durchaus machen.
Aber wenn du dich schlau anstellst, dann läßt du dich kurz von deiner Kollegin vertreten.
Außerdem und dazu weiß ich selber keine Antwort, daher geht die Frage an die Runde.
Wie sieht es denn aus, wenn
das Personal sich weigert den Kunden zu bedienen und dann dem Geschäftsführer dadurch ein möglicher Gewinn entgeht?
Man stelle sich vor der Kunde möchte ein Auto kaufen und das Personal bedient den Kunden aus privaten Gründen nicht, kann der Geschäftsführer dann sein Personal für den entgangenen Gewinn haftbar machen?
Man stelle sich vor der Kunde möchte ein Auto kaufen und das Personal bedient den Kunden aus privaten Gründen nicht, kann der Geschäftsführer dann sein Personal für den entgangenen Gewinn haftbar machen?
Hallo,
wenn jemand schuldhaft vorsätzlich arbeitsvertragliche Pflichten verletzt und dem Arbeitgeber hierdurch ein kausaler Schaden entsteht, könnte durchaus drüber nachzudenken sein, ob Schadenersatz geltend zu machen ist.
Allerdings dürfte eine gehörige Portion Mitverschulden dann anzurechnen sein, wenn man wie im Ausgangsfall bei der Auswahl des Personals nicht sorgfältig genug war.
Insbesondere wird sich der Arbeitgeber im Schadenersatzfall fragen lassen müssen, ob man unbedingt eine Aushilfe mit dem Verkauf eines gewinnträchtigen Autos betrauen mußte und ob bzw. wie man solchen Ausrastern wie "den bediene ich nicht" in der Vergangenheit wirksam durch Kontrollen begegnete.
Insgesamt dürfte allerdings nach meinen Kenntnissen der Arbeitssituation im Einzelhandel eine solche Situation eher im marginalen % Bereich anzutreffen sein ...
Eine solche Sicht vom Kunden (den bediene ich nicht weil ich bei ihm in der Ecke stehen mußte,er blonde Haare hat, oder weil er meine Exfreundin p... etc.) dürfte bei dem nicht aus der satten Situation einer Aushilfe argumentierenden Normalkassierer eher weniger anzutreffen sein .
Grüße
Ronny ) _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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