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Person A würde sich gern selbständig machen mit einer GmbH, hat aber nicht die 25.000 E
Person B sagt nun: hey kein Thema, ich leihe das Geld, Firmenkonto mit 25.000E, dann Gründung und nach der Gründung bekommt Person B wieder das Geld zurück.
Gehen wir nun davon aus, Person A möchte das durchaus anständig machen, also nicht zum Betrügen und zahlt 3.000 E auf das Firmenkonto nach der Gründung ein, so dass alle anfallenden Kosten auch nach dem Abzug der 25.000 E bezahlbar sind und die Firma "liquide ist".
Gehen wir davon aus, dass die GmbH keine hohen laufenden Kosten hat bis sich erste Umsätze/Gewinne einstellen.
Frage:
* Ist das nicht eine Art von Betrug?
* Was könnte A passieren, auch wenn die GmbH nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerät?
Statt vieler Worte: guckst du hier. Wenn nicht wenigstens 12 500 € eingezahlt sind, wird die Anmeldung erst gar nicht vom Notar eingereicht bzw. jedenfalls nicht vom Gericht vollzogen. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
es geht ja darum, dass zum Eintrag im HR bzw. beim Gang zum Notar, etc. pp. die Einlage, also das Geld (die 25.000E) voll auf dem Firmenkonto sind, nach dem alle Formalitäten erledigt sind wird die "Leihgabe" zurück überwiesen.
es geht ja darum, dass zum Eintrag im HR bzw. beim Gang zum Notar, etc. pp. die Einlage, also das Geld (die 25.000E) voll auf dem Firmenkonto sind, nach dem alle Formalitäten erledigt sind wird die "Leihgabe" zurück überwiesen.
Darum geht es.
Hier muss man § 8 Abs. 2 GmbHG berücksichtigen. Der GF hat bei der Registeranmeldung zu versichern, dass die geleisteten Einlagen entgültig zur freien Verfügung stehen. Das ist bei Darlehen nicht der Fall. Das Registergericht würde zwar die Eintragung vornehmen, da es die tatsächliche und rechtmäßige Leistung des Stammkapitals nicht prüft (außer, es bestehen Bedenken), die Versicherung wäre dann aber falsch.
Im Übrigen scheitert die Idee ohnehin am Kapitalaufbringungsgrundsatz des GmbH-Rechts. Das Kapital muss der Gesellschaft als Haftungskapital grundsätzlich so zukommen, dass es dieser entgültig gehört, was bei einem Darlehen nicht der Fall ist. Andernfalls wäre die Haftungsbeschränkung der GmbH, welche auf der Garantie des Stammkapitals basiert, auch nicht gerechtfertigt. Denn eine Gesellschaft, die (lediglich) ein Haftungskapital von EUR 25.000,00 und hat, sonst kein Vermögen aufweist und zugleich mit einem Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen belastet ist, hat das Kapital tatsächlich nicht (was allein die Bilanz hergeben würde). Sie wäre überschuldet uns müsste Insolvenz anmelden. In diesem Fall dürfte sie (bei Kenntnis der Umstände) auch garnicht erst eingetragen werden.
Person A würde sich gern selbständig machen mit einer GmbH, hat aber nicht die 25.000 E
Person B sagt nun: hey kein Thema, ich leihe das Geld, Firmenkonto mit 25.000E, dann Gründung und nach der Gründung bekommt Person B wieder das Geld zurück.
Gehen wir nun davon aus, Person A möchte das durchaus anständig machen, also nicht zum Betrügen und zahlt 3.000 E auf das Firmenkonto nach der Gründung ein, so dass alle anfallenden Kosten auch nach dem Abzug der 25.000 E bezahlbar sind und die Firma "liquide ist".
Gehen wir davon aus, dass die GmbH keine hohen laufenden Kosten hat bis sich erste Umsätze/Gewinne einstellen.
Frage:
* Ist das nicht eine Art von Betrug?
* Was könnte A passieren, auch wenn die GmbH nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerät?
Es liegt doch auf der Hand. A darf sich das Geld nicht leihen, sondern muss B beteiligen. Dann werden erst mal nur 12500€ gebraucht und alles ist in Ordnung. Wobei man mit 12.500€ sowieso kein großes Unternehmen aufbauen kann. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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