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Verfasst am: 16.09.08, 12:27 Titel: Wo ist das Geld? Wie kommt man ran?
Wenn ein Anwalt als Testamentsvollstrecker ein Haus verkauft,- sagen wir mal 2004. 2006 dann mitteilt, dass er das Geld nun verteilen will, jedoch ohne vorher Rechnung gelegt zu haben.
Angenommen der Erbe hat eine Rechnungslegung durchgesetzt, die aber nicht erfolgte, obwohl das hätte 12.07 geschehen hätte müssen. (Vergleich)
Kann der Erbe das Geld, das 2006 vorhanden sein sollte irgendwie sichern?
Wo muß ein Anwalt dieses geparkt haben?
Wie lange und mit welcher Begründung kann ein Anwalt das Geld Zurückhalten?
Gruß
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.09.08, 12:58 Titel:
Ein Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, die in dem Testament des Erblassers getroffenen Anordnungen auszuführen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, hat der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung unter den Erben unter Berücksichtigung der Anordnungen des Erblassers zu bewirken, wenn dieser die Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen hat.
Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Er hat den Erben ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände auszuhändigen. Über die Verwaltung des Nachlasses hat der Testamentsvollstrecker den Erben Auskunft zu erteilen und außerdem jährlich Rechnung zu legen.
Besteht Grund zu der Annahme, dass der Testamentsvollstrecker seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllt, kann beim Nachlassgericht seine Entlassung beantragt werden.
Jo, dass er das tut muß dafür ist Zwangsgeld Festsetzung beantragt .
Nur er muß ja ein Konto haben wenn vom Geld überhaupt noch was da ist. Er war der Meinung das es 2004 die Summe XXX waren die er mal eben ohne Abrechnung aber gegen Unterschrift „alles Erledigt“ verteilen wollte.
Daraufhin gab es ein Verfahren, es stellte sich raus, dass er all das was sie oben anführen bis zum 12.07 tun muß, -hat er aber nicht, deswegen Antrag auf Zwangsgeld.
Nun muß aber davon abgesehen die Summe XXX aus 2004 ja noch vorhanden sein, -- hoffe ich.
Wie kann man das Geld sicher stellen bzw. wie kann man sehn ob es noch da ist, wie lange darf er es überhaupt einbehalten?
Wie kommt man da ran?
Der Testamentsvollstrecker muß gem. § 2218 BGB ggf. jährlich Rechnung legen. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Auseinandersetzung gem. § 2204 BGB noch nicht bewirkt werden kann. Sofern möglich handhabe ich das so, daß auch Abschläge auf die Auseinandersetzung geleistet werden; viele Kollegen machen das auch so. Rechnungslegung und Auseinandersetzung können gerichtlich geltend gemacht werden. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Rechnungslegung und Auseinandersetzung sind Gerichtlich durchgesetzt,
Sollten laut Urteil zum 15.12.07 vorliegen, tun sie aber bis heute noch nicht, deswegen nun Zwangsgeldantrag .
Die Sorge ist, der er das Geld nicht mehr hat und sich deswegen weigert seine Pflicht zu erfüllen. Deswegen meine Fragen ob es Wege gibt das Geld ,-wenn es denn noch da sein sollte, festzusetzen bis zur Klärung.
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