Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geschäftsunfähigkeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geschäftsunfähigkeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Melitta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 06:53    Titel: Geschäftsunfähigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Person P geht zum Anwalt A, bei der nicht klar ist, ob sie aufgrund einer psychischen Erkrankung überhaupt geschäftsfähig ist. A vertritt P in einer Sache, für die im Grunde kein Rechtsbeistand nötig gewesen wäre. Aber P wollte von vornherein jegliche mögliche Benachteiligung für sich ausschließen.
P muss anschließend viel für die Arbeit von A bezahlen. Ein Angehöriger von P will jetzt nachräglich die Geschäftsfähigkeit von P anzweifeln bzw. eine Betreuung beantragen.
Falls das klappen würde, wäre damit die Mandatsübertragung nichtig?
Wie ist hier die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn die Betreuung beantragt wird, muss erst mal festgestellt werden welche Aufgaben sie umfassen wird.
Aber zum Zeitpunkt der Rechtsberatung hat eben noch keine Betreuung bestanden, und deshalb wird man das wohl zahlen müssen.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Aber zum Zeitpunkt der Rechtsberatung hat eben noch keine Betreuung bestanden, und deshalb wird man das wohl zahlen müssen.

Es sei denn, der künftige Betreuer weist nach, dass der zu Betreuende bei Erteilung des Auftrags an den Rechtsanwalt geschäftsunfähig war.

Zitat:
§ 105 Abs. 1 BGB
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.

§ 104 BGB
Geschäftsunfähig ist:
1. pp.
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Betreuung hat mit der Frage der Geschäftsfähigkeit an sich gar nichts zu tun. Wenn P bei Abschluss des Anwaltsvertrags geschäftsfähig war, muss er die Rechnung zahlen; wenn nicht, dann nicht. Ob eine Betreuung eingerichtet war oder wird, ist hierfür unerheblich.

Denn wie heißt es in § 104 BGB sinngemäß:

Wenn bei einem, der zum Anwalt geht,
sich im Kopfe alles dreht,

ist er von der Zahlungspflicht befreit,
bei Störung der Geistestätigkeit.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir erlauben darf, das als alter Reimeschieber des FDR mit etwas mehr flow zu versehen:

Wenn einem, der zum Anwalt geht
Sich im Kopfe alles dreht

Ihn von der Zahlungspflicht befreit
Gestörte Geistestätigkeit


Ich habe gerüchteweise gehört, ein neues BGB in Reimform wird am 11.11.2008 als Pilotprojekt vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit Reimeminister Samy Deluxe in Kraft treten. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.