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Offenlegung im eBundesanzeiger/Ordnungsgeld

 
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crilke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Bärlin

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 09:43    Titel: Offenlegung im eBundesanzeiger/Ordnungsgeld Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, sich gegen festgesetzte Ordnungsgelder gegen eine kleine GmbH zur Wehr zu setzen, die die Rechnungslegungsunterlagen verspätet eingereicht haben? Gibt es vielleicht generell schon Musterverfahren (IHK,HWK o.ä.) gegen diesen Mehraufwand an Bürokratie?

Beste Grüße
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 09:47    Titel: Re: Offenlegung im eBundesanzeiger/Ordnungsgeld Antworten mit Zitat

crilke hat folgendes geschrieben::
Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, sich gegen festgesetzte Ordnungsgelder gegen eine kleine GmbH zur Wehr zu setzen, die die Rechnungslegungsunterlagen verspätet eingereicht haben? Gibt es vielleicht generell schon Musterverfahren (IHK,HWK o.ä.) gegen diesen Mehraufwand an Bürokratie?

Beste Grüße


Welcher Mehraufwand an Bürokratie? Auch die kleine GmbH war immer schon verpflichtet den Jahresabschluss offenzulegen.

p.s. Rechtmittel gegen die Ordnungsgeldfestsetzung ist die sofortige Beschwerde (335 IV HGB). verspätet ist allerdings verspätet, daran wird auch ein Rechtsmittel nichts ändern
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crilke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Bärlin

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welcher Mehraufwand an Bürokratie? Auch die kleine GmbH war immer schon verpflichtet den Jahresabschluss offenzulegen.

sicherlich, nur gab es da doch erhebliche Unterschiede zwischen Theorie (=Offenlegungspflicht) und Praxis (=unsanktioniert). Unabhängig davon ist natürlich auch die Höhe des Ordnungsgeldes enorm, gerade bei kleinen Gesellschaften, die auf Grund von finanziellen Schwierigkeiten verspätet abgeben.

Zitat:
verspätet ist allerdings verspätet, daran wird auch ein Rechtsmittel nichts ändern

Was ist eigentlich eine geringfügige Überschreitung der Frist? (§ 335 (3) S.5 HGB)
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

crilke hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Welcher Mehraufwand an Bürokratie? Auch die kleine GmbH war immer schon verpflichtet den Jahresabschluss offenzulegen.

sicherlich, nur gab es da doch erhebliche Unterschiede zwischen Theorie (=Offenlegungspflicht) und Praxis (=unsanktioniert). Unabhängig davon ist natürlich auch die Höhe des Ordnungsgeldes enorm, gerade bei kleinen Gesellschaften, die auf Grund von finanziellen Schwierigkeiten verspätet abgeben.

Na ja, unsanktioniert würde ich nicht grade sagen. Das Registergericht ist nur nicht ohne Antrag tätig geworden, aber Anträge wurden schon einige gestellt...
Und die Höhe des Ordnungsgeldes hat sich übrigens nicht geändert, auch das Registergericht musste mindestens 2.500 € für jeden Jahresabschluss verhängen.
crilke hat folgendes geschrieben::
Was ist eigentlich eine geringfügige Überschreitung der Frist? (§ 335 (3) S.5 HGB)

Das ist keine genau festgelegte Zeitspanne. Nach alter Gesetzeslage (gleiche Formulierung) ist man davon ausgegangen, dass es maximal eine Verspätung von eine Woche sein dürfte, und das auch nur, wenn nicht bereits die Ordnungsgeldfestsetzung erfolgt ist.
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crilke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Bärlin

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber Anträge wurden schon einige gestellt...

Ich kenne keine (kleine) GmbH, die ihre Abschlüsse in den letzten 10 Jahren veröffentlicht hätte. Durch die Antragspflicht gab es sicherlich ein Vollzugsdefizit der HGB-Regelungen, das lag jedoch auch an dem nur sehr geringen Interesse der Aussenwelt an den veröffentlichten Daten. Durch die nunmehr von einem Antrag unabhängige Ahndung wird also ein Datenpool zweifelhaften Wertes auf Kosten dieser Firmen (mindestens ca. 250 € Extrakosten) erstellt. Auch IHK und HWK Berlin haben mir diese Einschätzung bestätigt. Mit der IHK bleibe ich weiter in Kontakt, um evtl. zum nächsten DIHK-Tag erste praktische Erfahrungen auswerten zu können.

@morgana
Danke für die Erläuterung der geringfügigen Überschreitung!
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

crilke hat folgendes geschrieben::
Ich kenne keine (kleine) GmbH, die ihre Abschlüsse in den letzten 10 Jahren veröffentlicht hätte.

Ich schon... Verlegen Aber zum Glück haben die meisten "meiner" Gesellschaften freiwillig die Unterlagen offengelegt.
crilke hat folgendes geschrieben::
@morgana
Danke für die Erläuterung der geringfügigen Überschreitung!

Bitte, gern geschehen. Smilie
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Fazit bleibt, dass es die Pflicht schon immer gabe, sie wird jetzt nur auch verstärkt durchgesetzt. Aus meiner Erfahrung kann ich übrigens sagen, dass es sehr wohl Anfragen/Aufforderungen zur Einreichung auch bei kleinen GmbHs gab.
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crilke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Bärlin

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es dazu vielleicht belastbares Material? Die Anzahl der veröffentlichungspflichtigen GmbHs pro Jahr/die Anzahl der Veröffentlichungen z.B. im Jahre 2005?

"Meine" Gesellschaften Verlegen haben bisher nicht freiwillig offen gelegt, es wird im Gegenteil eher über Vermeidungsstrategien (die vom eher nutzlosen Aussitzen bis zum Verschleiern der Ergebnisse reichen) nachgedacht. Es steht außer Frage, dass es Anfragen gab, dennoch meine ich, dass es im Höchstfall eine Veröffentlichungsquote im Bereich unter 5% gab. Daher schlussfolgere ich, dass auch nur in diesem Maße die Daten für Dritte wichtig waren, denn sonst hätte es mehr Anfragen gegeben.

Da halte ich es in Bezug auf die Ahndung von Amts wegen mit Montesquieu: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen." Mit den Augen rollen

Schönes Wochenende!
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

crilke hat folgendes geschrieben::
Gibt es dazu vielleicht belastbares Material? Die Anzahl der veröffentlichungspflichtigen GmbHs pro Jahr/die Anzahl der Veröffentlichungen z.B. im Jahre 2005?

Garantiert gibt es dieses Material, schließlich müssen wir (=Gericht) auch diesbezüglich eine Meldung an das Statistische Landesamt machen. Aber wo man es findet, kann ich leider auch nicht sagen. Ich habe bei einer kurzen Suche nur einen Artikel gefunden, dass in 1999 lediglich 10 % der GmbHs den Jahresabschluss eingereicht hatten. Und meiner persönlichen Einschätzung nach ist die Zahl der Offenlegungen seitdem gestiegen (sowohl die Zahl der freiwilligen Offenlegungen als auch die Zahl der Offenlegungen nach Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens).
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crilke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Bärlin

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kurz zum Zwischenstand: Beschwerde ist eingelegt, allerdings weiss man im Bundesamt für Justiz bisher weder zu Verfahrenskosten, noch zu möglichen Zahlungsaussetzungen Genaues. Immerhin habe ich auf meine Frage zur geringfügigen Fristüberschreitung vom 27.8.2008 am 5.9. 2008 ein gescanntes Antwortschreiben per mail erhalten (?), in dem ein Zeitraum von regelmäßig 14 Tagen genannt ist. Warten wirs also weiter ab.
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