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derdon114 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 15.09.08, 19:57 Titel: Während des Unterricht´s "Unerlaubt" auf die Toile |
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Hallo,
Ich habe mal eine Frage!
Also es geht um Fogendes:
Schüler A der sonst nie im unterricht auf die Toilette geht muss in dieser Stunde plötzlich auf
die toilette.er fragt den Lehrer und der Lehrer sagt "Nein".10min später hält es der schüler A nicht mehr aus und fragt den Lehrer erneut und sagt ihm das es sehr dringend sei.
Der Lehrer sagt aber weiterhin nein!Schüler A steht auf und geht ohne Erlaubnis aufs Klo.
Folge:
Schüler A wird ins Klassenbuch eingetragen und wird um ein Gespräch mit der Klassenlehrerin gebeten!
Frage:
Warum wird Schüler A nach mehrmaligen fragen und warten ins Klassenbuch eingetragen?
Immerhin handelt es sich um ein Meschliches Bedürfnis! |
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katmai FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 15.09.08, 21:49 Titel: |
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Was für eine Klassenstufe soll das denn sein? Bundesland wäre auch ganz nett.
Ähnlichen Fall hatten wir hier schonmal... Einfach mal in der Suche "Toilette" eingeben. Vor allem hier wurden Teilaspekte schon mal diskutiert.
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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derdon114 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 16.09.08, 13:09 Titel: |
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9 Klasse hauptschule NRW |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 16.09.08, 21:32 Titel: |
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Wenn ein Lehrer den Schüler den gang zur Toilette währendes Unterricht verbietet, dann macht sich der Lehrer wegen Nötigung strafbar. Ganz einfach!  _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 17.09.08, 18:03 Titel: |
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Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage? Das alles sind Gründe, mit denen ich einem Schüler ohne weitere Diskussion gehen lasse. Wenn er aber schlicht zu blöde war, die Pause oder den Stundenwechsel zu nutzen, dann bin ich erbarmungslos. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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derdon114 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.09.08, 19:18 Titel: |
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Ja aber es ist ja jedem schon mal passiert das man auf einmal sehr dringend auf die Toilette muss!
Ob nun erste klasse oder 10 klasse!
Und wenn das nur 1-2 mal im ganzen schuljahr vorkommt!?
Was hat das mit Nötigung zu tun? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 17.09.08, 19:27 Titel: |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage? |
Sie lassen Schüler sowas vor der Klasse begründen? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 17.09.08, 19:29 Titel: |
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skayritera hat folgendes geschrieben:: | Wenn ein Lehrer den Schüler den gang zur Toilette währendes Unterricht verbietet, dann macht sich der Lehrer wegen Nötigung strafbar. Ganz einfach!  |
seh ich nicht so, dazu ist die Pause da und es handelt sich hier nicht mehr um einen Grundschüler. Was wäre das für ein Gelaufe, wenn jeder meint er könnte zur Toilette gehn wenns ihm passt ??
Wie will man da einen ungestörten Unterricht halten oder gar eine Klassenarbeit schreiben ?
Gruß roni |
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derdon114 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.09.08, 19:37 Titel: |
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Sag niemals nie!
Wenn Schüler A jetzt ständig zur Toilette laufen würde,dann würde ich das als Lehrer auch nicht mitmachen aber wenn Schüler A mal Wirklich dringend muss und es geht nicht mehr!
dann gehts nicht mehr was soll er denn machen!
Klar er könnte in der pause gehen aber das steht ja jetzt ausser frage!
Er ist ebenhalt nicht in der Pause aufs klo gegangen!
Soll er sich in die Hose machen oder in die Klasse Pinkeln! |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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derdon114 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.09.08, 20:29 Titel: |
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Ja das ist ja wohl eine andere situation^^
Mich interessiert nur ob die Lehrerin Schüler A gehen lassen muss oder nicht! |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 18.09.08, 19:39 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage? |
Sie lassen Schüler sowas vor der Klasse begründen? | Im Klassenzimmer - aber nicht vor der Klasse. Ich frage in der Regel nach, ob es sich um einen "medizinischen Notfall" handelt. Was "medizinischer Notfall" heißt, wird in der ersten Woche besprochen, wenn ich eine Klasse/Lerngruppe neu übernehme. Die Schüler haben normalerweise kein Problem damit, sich das zu merken. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 18.09.08, 19:41 Titel: |
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Im Beispiel hat sich die Lehrerin korrekt verhalten. Die Sanktion "Klassenbucheintrag" wird die Karriere-Chancen dieses Schülers nicht verschlechtern. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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derdon114 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 18.09.08, 19:53 Titel: |
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Meiner meinung nach ist das nicht schlimm wenn das nicht öfters vorkommt.
Man kann sich ja auch nicht mehr richtig Konzentrieren.
Außerdem kriegt man auch Magenschmerzen!
Deshalb würde ich auch sagen das es laut §240 StGB Nötigung ist!
Da die Lehrerin den Schüler seinen Willen nicht in die Tat umsetzen lässt!
"Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung." |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 18.09.08, 20:07 Titel: |
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derdon114 hat folgendes geschrieben:: | Deshalb würde ich auch sagen das es laut §240 StGB Nötigung ist!
Da die Lehrerin den Schüler seinen Willen nicht in die Tat umsetzen lässt!
"Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung." |
Gut, so einfach ist das nicht.
Gewisse Rechte, den Willen der Schüler zu übergehen, hat ein Lehrer schon. Sonst wären Hausaufgaben, Klassenarbeiten und vorgegebene Unterrichtszeiten auch Nötigung. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 19.09.08, 06:08, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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