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recht.de :: Thema anzeigen - Während des Unterricht´s "Unerlaubt" auf die Toile
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Während des Unterricht´s "Unerlaubt" auf die Toile
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 19:57    Titel: Während des Unterricht´s "Unerlaubt" auf die Toile Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich habe mal eine Frage!

Also es geht um Fogendes:
Schüler A der sonst nie im unterricht auf die Toilette geht muss in dieser Stunde plötzlich auf
die toilette.er fragt den Lehrer und der Lehrer sagt "Nein".10min später hält es der schüler A nicht mehr aus und fragt den Lehrer erneut und sagt ihm das es sehr dringend sei.
Der Lehrer sagt aber weiterhin nein!Schüler A steht auf und geht ohne Erlaubnis aufs Klo.

Folge:
Schüler A wird ins Klassenbuch eingetragen und wird um ein Gespräch mit der Klassenlehrerin gebeten!

Frage:
Warum wird Schüler A nach mehrmaligen fragen und warten ins Klassenbuch eingetragen?
Immerhin handelt es sich um ein Meschliches Bedürfnis!
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Klassenstufe soll das denn sein? Bundesland wäre auch ganz nett.
Ähnlichen Fall hatten wir hier schonmal... Einfach mal in der Suche "Toilette" eingeben. Vor allem hier wurden Teilaspekte schon mal diskutiert.

Gruß,

katmai.
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Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

9 Klasse hauptschule NRW
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Lehrer den Schüler den gang zur Toilette währendes Unterricht verbietet, dann macht sich der Lehrer wegen Nötigung strafbar. Ganz einfach! Winken
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Mfg Skayritera Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage? Das alles sind Gründe, mit denen ich einem Schüler ohne weitere Diskussion gehen lasse. Wenn er aber schlicht zu blöde war, die Pause oder den Stundenwechsel zu nutzen, dann bin ich erbarmungslos.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber es ist ja jedem schon mal passiert das man auf einmal sehr dringend auf die Toilette muss!
Ob nun erste klasse oder 10 klasse!
Und wenn das nur 1-2 mal im ganzen schuljahr vorkommt!?

Was hat das mit Nötigung zu tun?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage?

Sie lassen Schüler sowas vor der Klasse begründen?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Lehrer den Schüler den gang zur Toilette währendes Unterricht verbietet, dann macht sich der Lehrer wegen Nötigung strafbar. Ganz einfach! Winken


seh ich nicht so, dazu ist die Pause da und es handelt sich hier nicht mehr um einen Grundschüler. Was wäre das für ein Gelaufe, wenn jeder meint er könnte zur Toilette gehn wenns ihm passt ??
Wie will man da einen ungestörten Unterricht halten oder gar eine Klassenarbeit schreiben ?

Gruß roni
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sag niemals nie!
Wenn Schüler A jetzt ständig zur Toilette laufen würde,dann würde ich das als Lehrer auch nicht mitmachen aber wenn Schüler A mal Wirklich dringend muss und es geht nicht mehr!
dann gehts nicht mehr was soll er denn machen!
Klar er könnte in der pause gehen aber das steht ja jetzt ausser frage!
Er ist ebenhalt nicht in der Pause aufs klo gegangen!

Soll er sich in die Hose machen oder in die Klasse Pinkeln!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,468887,00.html
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das ist ja wohl eine andere situation^^

Mich interessiert nur ob die Lehrerin Schüler A gehen lassen muss oder nicht!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage?

Sie lassen Schüler sowas vor der Klasse begründen?
Im Klassenzimmer - aber nicht vor der Klasse. Ich frage in der Regel nach, ob es sich um einen "medizinischen Notfall" handelt. Was "medizinischer Notfall" heißt, wird in der ersten Woche besprochen, wenn ich eine Klasse/Lerngruppe neu übernehme. Die Schüler haben normalerweise kein Problem damit, sich das zu merken.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Im Beispiel hat sich die Lehrerin korrekt verhalten. Die Sanktion "Klassenbucheintrag" wird die Karriere-Chancen dieses Schülers nicht verschlechtern.
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mitternächtliche Grüße.


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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner meinung nach ist das nicht schlimm wenn das nicht öfters vorkommt.

Man kann sich ja auch nicht mehr richtig Konzentrieren.
Außerdem kriegt man auch Magenschmerzen!

Deshalb würde ich auch sagen das es laut §240 StGB Nötigung ist!
Da die Lehrerin den Schüler seinen Willen nicht in die Tat umsetzen lässt!

"Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung."
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

derdon114 hat folgendes geschrieben::
Deshalb würde ich auch sagen das es laut §240 StGB Nötigung ist!
Da die Lehrerin den Schüler seinen Willen nicht in die Tat umsetzen lässt!

"Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung."

Gut, so einfach ist das nicht.
Gewisse Rechte, den Willen der Schüler zu übergehen, hat ein Lehrer schon. Sonst wären Hausaufgaben, Klassenarbeiten und vorgegebene Unterrichtszeiten auch Nötigung.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 19.09.08, 06:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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