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Macht eine Beschwerde bei der Anwaltskammer Sinn?
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Niemand2000"][quote="Biber"][quote="Volker Kles"]Beschweren? ---> FFF - Formlos. Fristlos. Fruchtlos.[/quote]Netter Spruch. Ich hatte mal einen Anwalt, der ist jetzt kein Anwalt mehr, wobei meine Beschwerde in der Verhandlung nur eine von mehreren war. Lachen[/quote]Meinem Ex-Anwalt laufe ich, um an mein Geld zu kommen, mittels einem anderen Anwalt hinterher, zumindest sein Taschengeld will ich ihm pfänden lassen.[/quote]

Das mit der Pfändung ist eine super Idee:-).

Es ist in der Tat ein Unding, dass man seinem Ex Anwalt wegen seinem Geld hinterherlaufen muss.

Ich denke nur, ein Anwalt, der von sich selber weiß, dass er für Geld betrügt, nötigt seine Mandanten gleich zu Beginn einen Vorschuss zu zahlen. Er geht dann von sich aus:-)

Und nur Anwälte, die es dringend nötig haben und keine Mandanten haben, verlangen das gesamte Honorar vollständig als Vorschuss.

Ich habe gelernt. So eine Anwalt beauftrage ich nie wieder.
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