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Verfasst am: 17.09.08, 19:38 Titel: Ist ein RA ein Amtsträger ?
Auf die Frage komme ich aus folgendem Grund.
Ein Rechtsanwalt ist ja über eine bestimmte Anwaltskammer zugelassen, bzw. dort eingetragen.
Unter Personen und Sachbegriffe habe ich folgende Definition gefunden (§11 des STGB)
2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht.................
b) bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen,
beschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist; _________________ Oldboy
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