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Verjährung

 
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Anwärter
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 14:00    Titel: Verjährung Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mal eine Frage.
Wann setzt denn die Verfolgungsverjährung ein?

Wenn die Verwaltungsbehörde Kenntnis von dem Verstoß erhält, oder wenn die Tat begangen wird?

Folgender Problemfall hierzu.

Nehmen wir an, Person A müsste nachdem BNatSchG ein anzeigeplflichtiges Tier umgehend nach Kauf gegenüber der KVB anzeigen. Dies unterlässt A. Wann ist denn nun die Tat tatsächlich beendet, wenn er die Anzeige nicht macht!?

Gruß Anwärter
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verfolgungsverjährung beginnt mit Vollendung der Tat zu laufen.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Anwärter
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info:

Folgender Problemfall hierzu.

Nehmen wir an, Person A müsste nachdem BNatSchG ein anzeigeplflichtiges Tier umgehend nach Kauf gegenüber der KVB anzeigen. Dies unterlässt A. Wann ist denn nun die Tat tatsächlich beendet, wenn er die Anzeige des Tieres nicht macht!?

Gruß Anwärter
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

StGB §78a

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
-
Bei vorsätzlichen wie fahrlässigen Erfolgsdelikten beginnt die Verjährung mit dem vollständigem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs; das gilt auch bei erfolgqualifizierten Delikten.
(T/F 53.Aufl. zu §78a Rz. 7)

M.W. also mit Ablauf der Anzeigefrist.

mano
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Anwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?

Gruß Anwärter
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ Anwärter:

Es wäre einfacher wenn man sich zunächst mal auf einen OWi TB einigen und den ggf. auch mit der konkreten Verbotsnorm prüfen könnte.

Beim unterlassenen Anmelden eines Tieres mag ggf. nach erfolglosem Ablauf der Anmeldefrist die Verfolgungsverjährung für das Unterlassen beginnen (was ich auch nur konkret beantworten könnte wenn ich diese Norm sähe), aber gleichzeitig wird ja ein neues Fass aufgemacht (sinngemäßer TB: Halten enes nicht angemeldeten Tieres) .

Bei der Heizung dürfte die Verfolgungsverjährung für die Anzeigepflicht eingetreten sein, aber ein anderer Vorwurf dürfte noch justiziabel sein:

Betreiben einer nicht angezeigten Anlage (oder so ähnlich).

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Anwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also, dann gehn wir mal ins Detail.

In der Bußgeldvorschrift Art. 95 Abs. 1 Nr. 4 heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer der Amzeigepflich nach Art. 37 Abs. 1 BayWG nicht nachkommt.

Mfg Anwärter
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?

Gruß Anwärter

Das ist eine Dauer-OWi; die OWi wird so lange begangen, bis die Anmeldung erfolgt.
Die Verjährungsfrist beginnt für den abgelaufenen Zeitraum mit dem Datum der Feststellung.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?

Gruß Anwärter

Das ist eine Dauer-OWi; die OWi wird so lange begangen, bis die Anmeldung erfolgt.
Die Verjährungsfrist beginnt für den abgelaufenen Zeitraum mit dem Datum der Feststellung.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?

Gruß Anwärter

Das ist eine Dauer-OWi; die OWi wird so lange begangen, bis die Anmeldung erfolgt.
Die Verjährungsfrist beginnt für den abgelaufenen Zeitraum mit dem Datum der Feststellung.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp, würde ich auch so sehen.

Göhler (12.Auflage) , Kommentar zu § 31 OWiG , sagt dazu in den Rz. 10 ff :

Bei einem echten Unterlassungsdelikt beginnt die Verjährung frühestens mit Wegfall der Handlungspflicht. Be einer DaerOwi beginnt die Verjährung mit Beendigung des rechtswidrigen Zustandes.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Lunes+
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Halllo,

kann mir jemand sagen was das bedeutet:

Eintritt der absoluten Verjährung ab Oktober 2008.

Ist das ab 1. oder bis 30. Oktober? Mit den Augen rollen

Danke

Bin hier wohl falch gelandet, hat sich erledigt. Mit den Augen rollen

LG


Zuletzt bearbeitet von Lunes+ am 19.09.08, 20:49, insgesamt 3-mal bearbeitet
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