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Geld verliehen
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Schranzi386
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 18:31    Titel: Geld verliehen Antworten mit Zitat

Habe einer Person 340 Euro geliehen. Habe keinen Schuldschein unterschreiben lassen und nur 2 Mails in denen er zugibt mir 300 Euro zu schulden.

Wie ist die Rechtslage?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:42    Titel: Re: Geld verliehen Antworten mit Zitat

Schranzi386 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?
Nicht schlecht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sehe ich anders Cool

@ Schranzi:
kannst du die Frage vielleicht etwas präzisieren und / oder noch ein paar Angaben machen?


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

sehe ich anders Cool


Nö, die Rechtslage ist super, nur die Beweislage ist schlecht Lachen

Gruß
Dea
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

E-Mails können doch als Nachweise ausreichen, oder?
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
E-Mails können doch als Nachweise ausreichen, oder?


Ok, die Beweislage ist mittel.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

überzeugt Winken


MfG
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Schranzi386
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte ihm einmal 40 Euro geliehen und zudem nochmals 300 Euro für die Miete. Dann hat sein Chef ihn während der Probezeit entlassen und auf ICQ Nachrichten, Mails etc. antwortet er nicht. Er hat mir per Firmen Mail bestätigt das er mir noch 300 Euro gibt und mir würde es ja erstmal reichen nur die 300 zu bekommen. Reicht eine Bestätigung per E-Mail überhaupt aus?

Frage wäre natürlich auch wie die Erfolgschancen vor Gericht wären. Theorethisch könnte man ja zudem noch die Überwachungsbänder vom Bankautomaten nehmen und zack hat man ein Beweismittel mehr. Nur die Überwachungsbänder noch zu nehmen würde ich ein wenig zu krass finden.
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Schreiberin85
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Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Überwachungsbänder von den Banken werden dir für die Verfolgung privatrechlticher Ansprüche m. E. auch nicht zur Verfügung gestellt werden.
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::
Die Überwachungsbänder von den Banken werden dir für die Verfolgung privatrechlticher Ansprüche m. E. auch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das ist doch kein Problem. Dann macht man halt eine Anzeige wegen Betruges Idee ... oder doch nicht?
_________________
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Schranzi386
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte doch nur mein Geld wieder haben. Kann mir da jemand nen Tipp geben wie ich es am besten mache? Anwalt nehmen und dann erstreiten oder ein Inkassobüro einschalten? Bin auf dem Gebiert ziemlich unerfahren, auch wenn ich so manches Gesetz kenne.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::
Die Überwachungsbänder von den Banken werden dir für die Verfolgung privatrechlticher Ansprüche m. E. auch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das ist doch kein Problem. Dann macht man halt eine Anzeige wegen Betruges Idee ... oder doch nicht?


Naja, die ermitteln ja nur wirklich, wenn konketen Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen. Ansonsten hat die Polizei ja auch keine Lust, dem Anspruchsteller seine Beweise zu besorgen. Und selbst bei Vorlage der Emails ist, wenn sie einen Rückzahlungsanspruch beweisen, das bisherige Unterbleiben der Rückzahlung ja noch kein Betrug. Dazu müsste der Entleiher ja erwiesener Maßen bei Entgegennahme des Geldes vorgehabt haben, dieses nie zurück zu zahlen. Für einen solchen Tatverdacht bestehen wohl kaum Anhaltspunkte.

Gruß
Dea
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es mit einem Mahnbescheid versuchen.
Dadurch sind die meisten so eingeschüchtert, dass sie gleich bezahlen. Denn ob E-Mails wirklich als aussagekräftiges Beweismittel gelten, wage ich fast zu bezweifeln..
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::
Ich würde es mit einem Mahnbescheid versuchen.
Dadurch sind die meisten so eingeschüchtert, dass sie gleich bezahlen. Denn ob E-Mails wirklich als aussagekräftiges Beweismittel gelten, wage ich fast zu bezweifeln..


Beweismittel sind sie in jedem Fall. Fraglich ist halt immer, was drinsteht und ob das wirklich den Anspruch belegen kann.

Gruß
Dea
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Beweismittel sind sie in jedem Fall. Fraglich ist halt immer, was drinsteht und ob das wirklich den Anspruch belegen kann.
..... und ob sie tatsächlich von demjenigen stammen, von dem sie zu stammen scheinen (siehe: http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html).
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