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NAFI in der Kaserne Essen-Kray
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ahhhh ja, wusste gar nicht, dass es in diesem Thread (auch) darum geht Feindbilder aufzubauen und/oder zu pflegen Sehr böse (ACHTUNG: Da war jetzt der Sarkasmus eines Finanzbeamten, der sich mit Steuerstrafrecht und der alltäglichen Uneinsichtigkeit beschäftigen darf, und der natürlich immer Unrecht hat, einseitig ist, nur die Kleinen verfolgt und und und).

Und jetzt im Ernst: Man mag den 'Ton" kritisieren ("Das ist eine Standardausrede vieler Krimineller"); in der Sache kann ich das Posting von questionable content vom 4.3.05 voll unterschreiben.



Cardrina hat folgendes geschrieben::
... Für Zollamtsymathisanten habe ich keine Zeit!!!

...

Cardrina
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Monte Schlacko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Cardrina hat folgendes geschrieben::
Zudem lockt er die Leute indem er sagt, dass das eingeleitete Strafverfahren fallen gelassen wird.


Hm, Strafverfahren bei einer Hinterziehungssumme von 90 € ... wie wird das wohl enden?

Wenn man bedenkt, dass bei 3000 € grad mal 30 Tagessätze und bei 10.000 € etwa 100 Tagessätze üblich sind?

Gestern hat im medienintensiven "Altenheim-Fall" der Staatsanwalt beim AG Saarbrücken grad mal läppische 230 Tagessätze gefordert, und das bei einer Hinterziehungssumme von 1,1 Millionen Euro!!!
_________________
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Äußerung eines rein privaten Diskussionsbeitrags, der in Bezug auf die Rechtslage auch völlig abwegig sein kann.
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redherring
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich war ebenfalls gegen 2000 in Essen stationiert.

Ich finde es schade, was hier teilweise für Kommentare kommen. Keine Namen...

Fakt ist folgendes: Als es damals diese NAAFI-Ausgabe gab, wurden von manchen Zigarettenherstellern Sondergrößen angeboten wo sich dann 1000 (statt der 800 erlaubten) Zigaretten in einem Beginde befand. Das sind 200 zuviel- richtig! ABER: uns wurde damals ausdrücklich mitgeteil, dass wir diese Menge nehmen dürften, da es sich um ein Steuerfreies Geschenk handelt... (die Formulierung weis ich heute nicht mehr). Zu dem wurde die Ausgabe überwacht weshalb es nicht möglich war, mehr zu nehmen als man uns erlaubt hatte. Äusserungen wie, dass der Soldat dann nicht mehr nachdenkt und einfach nimmt was er bekommen ist, ist einfach nur schwachsinnig! Ich betone nochmal, dass wir damals gehandelt haben wie man uns gesagt, dass wir handeln dürften. Demnach liegt das Verschulden bei dem Ausrichter dieser NAAFI-Ausgabe!

Frage: Wieso werden nun die Soldaten belangt, obwohl sie es nicht selbst verschuldet haben??

Mit freundlichem Gruß
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DIAS
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 00:30    Titel: Fm Btl 284 Antworten mit Zitat

Hallo,

auch ich war GWDL in Essen Kray und einer von vielen, die Post vom Zoll bekommen haben. Auf der Seite www.naafi.info gibt es z.T. nützliche Informationen, jedoch ist die Site nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ( 2003).

Das Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht mit dem auf der Site genannten Aktenzeichen ist im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes schlecht für den betroffenen Soldaten ausgegangen. Trotz des besonderen Status des damaligen Truppenteils als NATO-Einheit sind die Soldaten weiterhin dem deutschen Recht unterworfen.
Das Problem ist vor allem, wie schon in anderen Postings erwähnt, daß gewöhnliche Rechtsschutzversicherungen hier nicht greifen. Nur Mitglieder des Bundeswehrverbandes kommen mit Glück in den Genuß der verbandseigenen Rechtsschutzversicherung ( dazu gehöre ich nicht ).

Was die Beträge angeht und das "drohende Strafverfahren": Für 200 Zigaretten ( eine Stange) muß man ca. 25 € Steuer nachbezahlen, für 400 Zig. ca. 50 €, usw. löhnen. Die Androhung des Strafverfahrens ist an sich nur eine Formalie - die Einstellung folgt i.d.R. nach Begleichung der Steuerschuld.

Bei weiteren Fragen einfach eine PN an mich.

Glück auf! (7./) Winken
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DIAS
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 00:32    Titel: Nachtrag... NAAFI-Soldaten hinter der Theke Antworten mit Zitat

Noch was:

Die Soldaten an der Kasse - so die Feststellung durch das FG - trifft es besonders hart: Sie hätten nämlich auf die illegalen Käufe hinweisen müssen und werden daher strafrechtlich belangt.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

redherring hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Äusserungen wie, dass der Soldat dann nicht mehr nachdenkt und einfach nimmt was er bekommen ist, ist einfach nur schwachsinnig! Ich betone nochmal, dass wir damals gehandelt haben wie man uns gesagt, dass wir handeln dürften. Demnach liegt das Verschulden bei dem Ausrichter dieser NAAFI-Ausgabe!

Frage: Wieso werden nun die Soldaten belangt, obwohl sie es nicht selbst verschuldet haben??


Solche Aussagen von Soldaten sind mir immer besonders unangenehme.

Ich würde empfehlen, sich mal an die ersten Tage der Grundausbildung zu erinnern. Da lernt der Soldat nämlich, dass er nichtmal bei Befehlen das Hirn ausschalten darf, sondern sich Gedanken über deren Rechtmäßigkeit machen muss.

Ich kann allen Betroffenen nur empfehlen, mal die Vorgehensweise auf der besagten Website zu lesen. Die ist mit fachkundigen Juristen abgestimmt und ich kann sie auch nur empfehlen.

Die Finanzverwaltung hat vollstes Verständnis für die menschliche Komponente der Situation gezeigt. Es wurde den Soldaten ein Weg aus der Situation eröffnet, bei der lediglich die ausgefallenen Abgaben zu zahlen sind und dann wird eingestellt. Besser gehts nicht. Die meisten Normalbürger in derartigen Situationen würden sich alle Finger nach so einer Lösung lecken.

Rein rechtlich gilt: Wie jeder andere Bürger auch muss der Soldat sich über die Rechtslage informieren. Macht er dies nicht, obwohl er es hätte tun können, rechtfertigt das keinen unvermeidbaren Verbotsirrtum und gilt als Verschuldet.

2. Hier wird - wie in dieser ganzen Diskussion so oft - zweierlei vermengt:

(1) Strafrecht: die Frage ob Steuerhinterziehung vorliegt oder bloß fahrlässige Steuerverkürzung. Hier gehts um die Diszipinarischen und damit Karrierefolgen.

Die Finanzverwaltung hat soweit mir bekannt, noch keinem Betroffenen einen Strafbefehl geschickt wegen Steuerhinterziehung. Aber evtl. bin ich ja nicht auf dem Laufenden. Dass erstmal wegen dem Verdacht Ermittlungen eingeleitet werden ist - ich wiederhole es gern nochmal - eine rechtsstaatliche Notwendigkeit. In einem Rechtsstaat stehen nunmal auch Soldaten nicht über dem Gesetz. Und dass Soldaten dass nicht einsehen wollen, empfinde ich als peinlich. Aber das kann man gern anders sehen.

Das Angebot "Zahlen und Einstellung" ist dafür ´ne tolle Sache. Harmloser gehts nicht.

(2) Steuerrecht: die Frage, ob die nicht gezahlten Abgaben noch rausgerückt werden müssen. Das hat mit Strafe nichts zu tun. Da gehts nur drum, dass die Betroffenen Soldaten genau wie jeder andere ihre Abgaben entrichten.

Selbst bei Fahrlässigkeit, was wir mal gern annehmen, sind fast alle dieser Forderungen noch nicht verjährt.

Rumzujammern, als ob das eine Unverschämtheit wäre, dass der Staat verlangt, dass man als Staatsdiener der geschworen hat, den Rechtsstaat zu verteidigen seine Steuern zahlt, erscheint mir etwas lebensfremd, tut mir leid.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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DIAS
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 13:39    Titel: questionable content Antworten mit Zitat

Wenn Sie schon den überwiegend juristisch nicht geläufigen Kameraden den Vorwurf machen, sie würden nicht zwischen Steuerrecht und Strafrecht differenzieren - dann wäre noch auf die tiefergehenden Aspekte für Wehrdienstleistende und auch SaZ einzugehen.
Es mag zwar formal gesehen richtig sein, Strafverfahren wegen Steuerunterhinterziehung einzuleiten, jedoch ist der Aufwand angesichts der einzelnen Summen doch sehr fragwürdig. Oftmals handelt es sich nur "minimale" Beträge und zumindest die GWDL waren zum Zeitpunkt der Tat nicht 21.
Bedeutung: Sogar bei Einleitung eines Strafverfahrens gäbe es keine Einträge in das Strafregister, hier wäre vielmehr ein Verfahren nach OwiG angebracht ( was eher eine rechtspolitische Frage ist).
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.03.05, 19:34    Titel: Re: questionable content Antworten mit Zitat

DIAS hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie schon den überwiegend juristisch nicht geläufigen Kameraden den Vorwurf machen, sie würden nicht zwischen Steuerrecht und Strafrecht differenzieren -


Das ist kein Vorwurf, das ist Fakt.

Diesen Thread lesen, oder mal die sonstige Diskussion verfolgen.


DIAS hat folgendes geschrieben::

Es mag zwar formal gesehen richtig sein, Strafverfahren wegen Steuerunterhinterziehung einzuleiten, jedoch ist der Aufwand angesichts der einzelnen Summen doch sehr fragwürdig.


In einem Rechtsstaat - und das ist Duetschland nunmal - ist das Unsinn. Die Kosten einer Strafverfahrens sind für die Einleitung des Strafverfahrens völlig irrelevant. Es ist immer und ohne Ausnahme bei Bestehen eines Anfangsverdachtes das Verfahren zu eröffnen.

DIAS hat folgendes geschrieben::

Oftmals handelt es sich nur "minimale" Beträge


Und insgesamt ist es ein gewaltiges Sümmchen.
DIAS hat folgendes geschrieben::

und zumindest die GWDL waren zum Zeitpunkt der Tat nicht 21.


Was nur bedeutet, dass sie Täter in den Genuss der milderen Strafen nach Jugendstrafrecht kommen könnten.

Für die Steuerzahlungspflicht ist das Alter völlig egal, für die Strafbarkeit muss man 14 sein.

DIAS hat folgendes geschrieben::

Bedeutung: Sogar bei Einleitung eines Strafverfahrens gäbe es keine Einträge in das Strafregister, hier wäre vielmehr ein Verfahren nach OwiG angebracht ( was eher eine rechtspolitische Frage ist) .


Das ist so konfus, dass es vermutlich einfach Unsinn ist.

Die Frage ist allein, ob Vorsatz oder nur Fahrlässigkeit bei den Tätern vorliegt.

Das zu ermitteln ist Gegenstand des Strafverfahrens. Interessant nur, dass das Strafverfahren sofort eingestellt wird, sobald gezalht wird, oder?

Man könnte glatt annehmen, dass die Finanzbehörden seeeeehr großzügig sind. Denn selbst wenn sie von einer ORdnungswidrigkeit ausgehen würde, statt einer STraftat, wäre immer noch eine Geldbuße fällig. Die ersparen sich die Täter aber bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit.
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DIAS
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Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Questionable content,

bei weit über 700 postings Ihrerseits und des Hinweises am Ende Ihrer "Beiträge"....

Wenn ich mit einem Korrekturassistenten sprechen möchte, dann gehe ich zur Uni.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

DIAS hat folgendes geschrieben::


Wenn ich mit einem Korrekturassistenten sprechen möchte, dann gehe ich zur Uni.


Ein Besuch der Universität gilt immerhin als probates Mittel gegen Wissensdefizite. Kann ich nur empfehlen, man lernt nie aus.

Btw.: Ich hätte ja wirklich gehofft, dass Sie Stellung zu Ihrem Post beziehen.

Wenn man behauptet, dass man im Interesse der Kameraden handelt, sollte man auch ein ehrliches Interesse daran haben, Fehlinformationen im eigenen Post zuz korrigieren.
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