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Kann das sein?
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Meatball
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:45    Titel: Kann das sein? Antworten mit Zitat

Hallo.

Kann oder darf ein Gespräch (ca.15 min.) über eine Kündigung durch den Arbeitgeber und ein Schreiben an diesen 539,31€ kosten?

Gruß
Gerhart
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:50    Titel: Re: Kann das sein? Antworten mit Zitat

Kann schon.

Darf möglicherweise auch. Kommt auf die Umstände an.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:51    Titel: Re: Kann das sein? Antworten mit Zitat

Meatball hat folgendes geschrieben::
Kann oder darf ein Gespräch (ca.15 min.) über eine Kündigung durch den Arbeitgeber und ein Schreiben an diesen 539,31€ kosten?
Lass mich raten: Das Gespräch war mit einem Rechtsanwalt. Und der rechnet nach Gebührenordnung ab und nicht nach Stundenlohn..
Wie sah die Rechnung im Detail aus? Welche Posten stehen da?

Jemand, der sich dort besser auskennt, möge die Summe dann mal untersuchen. Aber soooo ungewöhnlich isses wohl nicht.

hws
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Meatball
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mal abgesehen davon, das der Rechnung ein Durchschnittslohn von 2400,- zugrunde gelegt wurde, was falsch ist, steht da nur Geschäftsgebühr 453,20€ + Märchensteuer.

Der richtige Durchschnittslohn laut ihm auch vorliegenden Abrechnungen liegt bei 2225,-€.

Es wurde in dem Schreiben nur der Kündigung widersprochen.

Der Rest wird jetzt vom DGB übernommen.Ist mir leider zu spät eingefallen das ich ja in einer Gewerkschaft bin.

Abgesehen davon ist das in meinen Augen trotzdem extrem Teuer.

Einen Betrag so um die 100€ hät ich mir ja gefallen lassen.

Gruß
Gerhart
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Paßt schon. Bei einem Durchschnittslohn von 2.225,- ergibt sich ein Gegenstandswert von EUR 6.675,- (x 3 bei einer Kündigung). Ich komme dann sogar, bei einer 1,3 (= durchschnittlichen) Geschäftsgebühr, auf einen Betrag von 507,50 zuzüglich Umsatzsteuer. Und bevor gleich wieder das große Gemecker losgeht: Es ist egal, ob der Anwalt einen Brief schreibt oder 100 - die Gebühr ist die selbe, da er nach Gegenstandswert abrechnet.

Was ist Märchensteuer? Mit den Augen rollen
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Was ist Märchensteuer? Mit den Augen rollen
Provokante Frage oder tatsächliches Nichtwissen?
Ich helfe mal:
Kein juristischer Ausdruck sondern Bezeichnung für Mehrwertsteuer im Volksmund / am Tresen Winken

hws
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Meatball
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aha.
Jetzt weis ich was die 1,1 bedeutet die auf der Rechnung steht.

Im Netz hab ich aber das gefunden.

Zum 1.7.2006 wurden die gesetzlichen Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Beratung ersatzlos gestrichen.

Wenn ich das alles richtig verstehe, dürfte die erste Beratung nicht mehr als 190,-€ kosten.Für das Schreiben wahrscheinlich etwas mehr.

Was mich irritiert ist z.B. dieses.

" Eine Erstberatung wurde nach dem Streitwert berechnet, auch wenn eine Unterschreitung möglich war. Ging es zum Beispiel um ein Haus im Wert von 200 000 Euro, wurde laut Tabelle eine Gebühr von 1816 Euro fällig."

Das hab ich im Netz gefunden.

Bei einem Streitwert von 200 000€ kostet es 1800€ Gebühr und bei 7000€ sind 500,-€fällig Das soll einer verstehen.

Da stimmen doch die Relationen nicht.

Warum wird das eigentlich nach dem Brutto berechnet?
Das ist doch nicht das was ich zur verfügung habe, sondern der Nettolohn.

PS:Hätte man mich nicht auf die kosten hinweisen müssen?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Frage oder tatsächliches Nichtwissen?

Pfeil : Mit den Augen rollen Idee
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:41    Titel: Re: Kann das sein? Antworten mit Zitat

Meatball hat folgendes geschrieben::
...und ein Schreiben an diesen 539,31€ kosten?

Damit handelt es sich nicht mehr um eine Beratung (ergo auch keine Erstberatung) sondern um eine Geschäftstätigkeit, für die der Anwalt die Geschäftsgebühr berechnen hat.

Zitat:
PS:Hätte man mich nicht auf die kosten hinweisen müssen

Der Anwalt muß darauf hinweisen, daß er nach Gegenstandswert abrechnet. Daraus dürfte sich sodann zwangsläufig die Frage nach der Höhe der Gebühren ergeben.
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Meatball
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

"Der Anwalt muß darauf hinweisen, daß er nach Gegenstandswert abrechnet. Daraus dürfte sich sodann zwangsläufig die Frage nach der Höhe der Gebühren ergeben."

Wenn das nicht in der von mir unterschriebenen Vollmacht stand,(kann ich mich nicht dran erinnern), hat er das nicht getan.
Das Problem wird sein das zu beweisen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wundere mich nur immer, daß Mandanten nicht nachfragen, was es kostet. Tut man ja im Laden auch, wenn kein Preis an der Ware steht. Ist ja irgendwie auch logisch, daß der Anwalt seine Gebühren nicht nach der Zahl der Mohnsamen auf seinem Frühstücksbrötchen abrechnet - dann würden die Mandanten gleich "Willkür" rufen und sich fragen, warum er zum Frühstück Mohnbrötchen statt Schrippen ißt... Mit den Augen rollen
Zitat:
Bei einem Streitwert von 200 000€ kostet es 1800€ Gebühr und bei 7000€ sind 500,-€fällig Das soll einer verstehen.

Beide Fälle machen dieselbe Arbeit. Ich finde es auch unfair, daß man bei 200 T€ Gegenstandswert so wenig verdient... Traurig
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ich wundere mich nur immer, daß Mandanten nicht nachfragen, was es kostet. Tut man ja im Laden auch, wenn kein Preis an der Ware steht. Ist ja irgendwie auch logisch, daß der Anwalt seine Gebühren nicht nach der Zahl der Mohnsamen auf seinem Frühstücksbrötchen abrechnet - dann würden die Mandanten gleich "Willkür" rufen und sich fragen, warum er zum Frühstück Mohnbrötchen statt Schrippen ißt... Mit den Augen rollen
Zitat:
Bei einem Streitwert von 200 000€ kostet es 1800€ Gebühr und bei 7000€ sind 500,-€fällig Das soll einer verstehen.

Beide Fälle machen dieselbe Arbeit. Ich finde es auch unfair, daß man bei 200 T€ Gegenstandswert so wenig verdient... Traurig


Ich hab sowiso nie verstanden, wiso Anwälte nicht die reine Arbeitszeit bei einem sicherlich angemessenen Stundenlohn von EUR 15,00 abrechnen!

Sone Kanzlei kostet ja idR. keine Miete, die Sekretärin und die Anwaltsgehilfen sind begeistert, dass sie ehrenamtlich da arbeiten dürfen, Weiterbildungen werden meines Wissens von DAI und DAA verschenkt, Fachliteratur reicht doch grundsätzlich in der Erstauflage (man muss ja nicht jedes Urteil kennen), JURIS ist m.W. Freeware und das Gehalt von 2000,00 EUR Netto im Studium sollte doch auch reichen, um was anzusparen. Ich finde, da kann man sogar erwarten, dass zunächst mal umsonst beraten wird.....außerdem machts mir Arbeit! Raffgeier!

Gruß
Dea
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich mal einer, der sich traut, die Wahrheit zu sagen!
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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen.

Man muss aber auch mal die andere Seite sehen.
Um diese Rechnung zu begleichen muss ich als einfacher Malocher fast 80 Std.
arbeiten.
Da überlegt man es sich 3 mal ob man überhaupt zu einem Anwalt geht.
Abgesehen davon hat man in dem Moment wo man seinen Job verliert andere Sorgen, so das man schon mal vergessen kann nach kosten zu fragen.

Gerhart
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Meatball hat folgendes geschrieben::
Man muss aber auch mal die andere Seite sehen.
Um diese Rechnung zu begleichen muss ich als einfacher Malocher fast 80 Std.
arbeiten.


Das wird aber gesellschaftsphilosophisch im Sinne von "ist jede Arbeit gleich viel wert?".
Außerdem glaube ich nicht, daß Sie mit einem kleinen Fehler viel Unheil anrichten können. Expertise will nun mal bezahlt sein. Sonst würde keiner mehr bestimmte Berufe ausüben, für die man viele Jahre studieren muß, und gleich mit 18 in ungelernte Arbeit gehen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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