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Rechte von Kindern - Familiengericht
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 11:31    Titel: Urteil Antworten mit Zitat

Gutachter . so heißt es aus dem Gericht. Mit Hilfe der Verfahrenspflegerin prüft nun ein Gutachter die Richtigkeit bzw. die möglichen Unterbringungen.
Ich finde es gar nicht einmal schlecht, das sich nun unabhängige Leute darum kümmern. Der Richter scheint erkannt zu haben, das hier viel schief gelaufen ist.
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 17:22    Titel: Gutachten dauer Antworten mit Zitat

So ein Gutachten dauert 3 bis 6 Monate. Bis dahin wird es so bleiben wie es ist. Schulbildung Unterkunft etc.Gibt es eine Möglichkeit dies zu beschleunigen bzw eine Übergangsmöglichkeit zu finden ?
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 09:57    Titel: Dankesagung Antworten mit Zitat

Durch die vielen Ereignisse,
Das Interesse für den Fall am Bundesgerichtshof, Bundesministerium für Familie und Bildung sowie das für Justiz passiert nun einiges.
Witziger weise ist die abgelehnte Sachbearbeiterin wieder am Zug und der Terror geht gegen den Jugendlichen weiter. Ihn in der Unterkunft zu besuchen arg wie fas tunmöglich, auch Ihn dort zum verweilen zu bewegen. Er nimmt rauseis.

Tolle Sache... wohin Treiben unsere Ämter unsere Kinder ?????

Mir blieb nichts über Ihn wieder dahin zu verfrachten, jedoch ist die für beide schmerzvoll und hilft keinem weiter.
Er wird nun weiter Ausgangsverbot haben und ca 400-500 Arbeitsstunden für den Ausreissversuch bekommen.

Zu dem Thema Rechte für Kinder:
2 Richter stellen die Unrechtmäßigkeit der Verbringung fest. Auch die "Entführung" aus dem Kindernotdienst, die Heimeinweisung mit Freiheitsberaubenden Maßnahmen ohne Amtsbeschluss und ohne Hilfeplan für eine Heimeinweisung, sehen die Richter, die Rechtsanwälte und das Sozialministerium unseres Bundesländer für gesetzeswidrig.
Jedoch flattert heute von der Staatsanwaltschaft Post ins Hasu das alle Anzeigen und Klagen gegen die Sachbearbeiterin nicht weiter verfolgt werden, und der Sachverhalt eingestellt wird §152.

Da der Junge nun wieder eingesperrt ist, nervlich am Ende ist und kein Ende in Sicht, da sich immer wieder Parteien, wie Richter Anwälte Verfahrenspfleger Jugendamt streiten und sich gegenseitig die Hölle heiß machen sehe ich langsam den Jungen wirklich für verloren. Warum versucht das Jugendamt das Gutachten zu umgehen ?

Es gibt keine Rechte für Kinder und es kann mir nun keiner mehr das Gegenteil erzählen.

Gruß
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 10:38    Titel: Re: Dankesagung Antworten mit Zitat

Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
...
Er wird nun weiter Ausgangsverbot haben und ca 400-500 Arbeitsstunden für den Ausreissversuch bekommen.
...
Warum versucht das Jugendamt das Gutachten zu umgehen ?

Es gibt keine Rechte für Kinder und es kann mir nun keiner mehr das Gegenteil erzählen.
...

Die Arbeitsstunden sind m.E. rechtswidrig und erinnern stark an die Erziehungsmethoden der Nazis und der DDR.

Über die Freiheitsentziehung entscheidet immer noch ein Gericht nach § 1631b BGB.

Das Gutachten könnte die Machenschaften aufdecken.

Dann bleibt wohl nur eine offensive Öffentlichkeit bzw. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo)

Zitat:
Die KiKo macht Politik für Kinder und damit auch für dich. Auf den nachfolgenden Seiten, die extra für Kinder gestaltet wurden, erklären dir Einstein, Max, Gwendoline, Kaffee und Julia wer die Mitglieder der KiKo sind, welche Aufgaben sie hat und was sie so alles macht. Zu jedem Thema, das die KiKo behandelt, gibt sie abschließend eine Empfehlung ab. Die kannst du oben angucken, wenn du "Empfehlungen und Stellungnahmen" anklickst. Solltest du den Inhalt noch nicht so ganz verstehen, frag doch mal deine Eltern, älteren Geschwister oder einen anderen Erwachsenen, ob sie dir dabei helfen.

Du kannst die Kinderkommission aber auch direkt etwas fragen. Hierzu musst du unten den "Briefkasten der Kinderkommission" anklicken und deine Frage aufschreiben. Du erhältst dann so schnell wie möglich eine Antwort.

Nun aber erst einmal viel Spaß beim Lesen!
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 20:26    Titel: ESKALIATION Antworten mit Zitat

neue Fakten.:
Die Mutter kämpft nun nach wie vor gegen Ihren Sohn.
Ereignisse:

Die Mutter spricht in der jetztigen Heim-Schule vor:
-> Trotz guter Noten 1 / 2 / 3 wird er von der Schule als nicht Schulbar eingestuft, auf Nachfrage des Jugendlichen auf die nieder geschrieben Lügen, antwortet man Ihm, dass diese Einschätzung mit seiner Mutter abgesprochen ist und Ihn nichts angeht.

Das Heim gibt dem Jugendlichen keine Termin bekannt, verhindert die Zustellung der Post von der Verfahrenspflegerin.

Die Gutachterin, besucht die Mutter und kommt bei diesem Besuch zu dem Entschluss, dass Kind sofort in eine Klinik, 210 km von seiner Heimat unterzubringen. Da Sie den Jugendlichen am Feiertag nicht erreicht, ist sie nicht in der Lage den zu besuchen opder zu befragen. Auch die Antragstellererin des Verfahrens wird nicht aufgesucht, obwohl der Richter ausdrücklich Sie damit beauftragt, andere Möglichkeiten zum Kindeswohl abzuklären.

Sie stellt als Gutachterin einen Eilantrag auf sofortige psyatriche Einweissung, dem der Richter nach Auskunft zustimmen muss.

Die Verfahrenspflegerin weiss bis zum heutigen Tage weder von einem Termin noch etwas anderes. Nach großen Tam Tam und externen Drohungen erlaubt das Heim heute eine Telefongespräch mit der Verfahrenspflegerin.


Was nun ??????????????????????????????


Was dürfen die Gutachter ??? In wie weit darf die Verfahrenspflegerin ignoriert werden?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ein einseitiges Gutachten, das sich nur auf die Aussagen der Mutter aufbaut, könnte angezweifelt werden. Hilfreich könnte ein Gegengutachten von einem anerkannten Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychologen sein.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 08:03    Titel: - Antworten mit Zitat

Wie kann man ein Gegengutachten erwirken?
Kann man solche Gutachter strafrechtlich anzeigen ? Haben die Gutachter eine vorgesetzte Stelle ?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zweifel an das Gutachten können/sollten dem Familiengericht vorgebracht und begründet werden. Die letztendliche Entscheidung und die Würdigung de Gutachten liegt beim Gericht. Strafrechtlich sehe ich hier keine Möglichkeit.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 10:24    Titel: .. Antworten mit Zitat

Also ist an dieser Stelle der Kampf um den Jugendlichen verloren?
Kann man dann die Akte schließen...?

Die Gutachterin lässt das Gutachten ruhen, biss der Jugendliche in den Kliniken Arnsberg untergebracht ist. Erst dann, so schreiben Sie dem Richter, setzt Sie bei Bedarf das Gutachten fort.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 16:38    Titel: nun ja . Antworten mit Zitat

so nun haben wir den ersten Teilerfolg.
Das Gutachten steht zwar noch aus. Eine vorläufige Bitte auf geschlossene Klinik ist zwar noch nicht vom Tisch, aber seit heute ist der Jugendliche wieder in seiner Heimatstadt. Eine WG mit Therapeutischer psychologischer Betreuung hat Ihn nun in Obhut. Wie sich das ganze nun ergibt, wie nun die Gerichte weiter entscheiden, wie der Jugendliche in der Schule sich gibt wird nun die Zeit bringen. Fakt ist aber , das die 3 Monate Ihn arg verändert haben. Dies beziehe ich darauf, das er zu Erwachsenen allgemein kein Glaube an Wahrheit und Vertrauen hat.

Ich sehe es als Teilerfolg, auch wenn jetzt die Mutter weiter auf Klapse vor dem Ag drängt. Ihr RA ist der Meinung eine Therapie ist so lange notwendig, bis der Jugendliche erkennt seine Mutter wieder zu lieben und eine Rückführung gegen den Willen des Jugendlichen und dem Jugendamt möglich ist.

Nun hoffen wir das beste
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 23:52    Titel: Wie geht es weiter ............... Antworten mit Zitat

Nun ist in den letzten 2 Wochen einiges vorgefallen. und ich brauch noch einmal 2-3 Ratschläge für den Jungen.

gute Nachrichten:
- Die Gutachterin hat nun raus gefunden, dass die Mutter allein von Ihren Handlungen und auch aus dem Gesprächen nicht in der Lage ist Psychologisch das Kind / Jugendlichen zu erziehen bzw. zu versorgen. Da ist eine Psychologische Therapie dringend von Nöten.
- Dem Jugendlichen geht es wieder etwas besser, Er nimmt wieder etwas zu, nachdem er zwar einige Zentimeter an Körperlänge gewonnen aber an Gewicht eine Vielzahl verloren hat.
- Der Jugendliche besucht nun wieder seine alte Schule. Es läuft da gut.

schlechte Nachrichten:
Der Jugendliche muss nun eine Therapie in dieser Speziellen WG machen. Diese nennt sich
"Kindesrückführung ohne Rückführung" Das läuft so ab, dass der Jugendliche an Therapiegesprächen "Händchen" halten muss mit seiner Mutter. Weitere geplante Schritte sind / waren das nur Sie Ihn besuchen darf und das nur die KM die Bekleidungsgelder ausgeben kann.
Anmerkung: Die KM weis seit Jahren nicht einmal die Größe Ihres Kindes.
Wenn der Jugendliche sich weigert, werden Ihm Strafen angedroht.

Nun die Rechtsfragen: Er hat sich an seine Verfahrenspflegerin gewendet, die erst einmal das ganze "Spiel" gestoppt hat. Nun bestraft man Ihn mit Ausgangsverboten etc.
Dürfen die das ??? Hat er nicht nach dieses ganzen Aktionen die Möglichkeit sich gegen seine Mutter zu wehren.
Seine Mutter kämpft munter weiter gegen Ihn. Nun gibt es Kontaktverbote gegen seine Freunde im alten Umfeld etc.. Beurlaubung zu anderen wird von der Mutter verboten. Sie möchte nach wie vor Ihr Kind geschlossen unterbringen. Derzeit versucht Sie Ihren Sohn über dritte Personen zusätzlich einzuschüchtern. Ziel ist klar, das der Jugendliche den Druck nicht abhält und irgendwann einen Fehler begeht , der ihn in eine Klinik bringt. Die Mutter hat wortwörtlich geäußert, das sie diesen "Dreckwanst" in die geschlossene Bringt, und wenn es das letzte ist was sie macht. Der Jugendliche und andere nehmen diese Drohung ernst.

Welche Rechte hat der Jugendlich nun ? bzw was Kann er machen und was nicht ?


Lieben Gruß
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 07:57    Titel: Re: Wie geht es weiter ............... Antworten mit Zitat

Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
...
schlechte Nachrichten:
Der Jugendliche muss nun eine Therapie in dieser Speziellen WG machen. Diese nennt sich
"Kindesrückführung ohne Rückführung" Das läuft so ab, dass der Jugendliche an Therapiegesprächen "Händchen" halten muss mit seiner Mutter.

Hallo Ghost Rider,

die "Kindesrückführung ohne Rückführung" halte ich aus Sicht des Jungen für überflüssig.

Der § 34 SGB VIII sieht in Nr. 3 auch eine längerfristige Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen bei Pflegefamilien, WGs oder betreuten Einzelwohnen vor. Mir drängt sich der Eindruck auf, daß das Jugendamt auf Dauer (bis zur Volljährigkeit) diese Kosten nicht übernehmen will oder kann (Siehe auch § 33 SGB VIII).

Liebe Grüße

Klaus
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 15:57    Titel: wie weiter ? Antworten mit Zitat

Die Verfahrenspflegerin legt nochmals dem Richter die Unterbringung in Pflege nah, jedoch von der Sachbearbeiterin und der KM wird dies abgelehnt, und so ist dies nicht möglich, da die KM das volle Sorgerecht hat und es nach belieben gegen Ihr Kind ausnutzt.
Wie kann sich
a.) der Jugendliche vor seiner Mutter schützen bzw. deren Entscheidungen aus dem Wege gehen
und b.) gibt es Rechte des Jugendlichen , die Ihm erlauben seine Mutter zu verweigern und jeglichen Körperkontakt ausschließen ?

Gruß
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
...
Das läuft so ab, dass der Jugendliche an Therapiegesprächen "Händchen" halten muss mit seiner Mutter.
...

Hallo Ghost Rider,

manche Therapieformen mit erzwungenen Körperkontakt halte ich für großen Blödsinn und mißachtet das Recht und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Dazu zähle ich alle Formen der Festhaltetherapie von durchgeknallten Therapeuten.

Erzwungene Körperkontakte stellen eine Form der "psychischen Vergewaltigung" von Kindern und Jugendlichen dar.

Kinder und Jugendliche müssen über ihren Körper und Körperkontakte selbst entscheiden können. Alles andere wäre Gehirnwäsche usw..

Eine Therapie setzt eine Erkrankung voraus. Daher gilt, ohne eine fachärztliche oder psychiatrische Diagnose keine Therapie.

Liebe Grüße

Klaus
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 23:08    Titel: AG Antworten mit Zitat

Der Jugendliche hat sich mit diesem Wissen heute an das Familiengericht gewendet.
Da bleibt nun wieder abwarten.

Bei Jugendamt war er Bereits, die sehen dies als nicht so schlimm für Ihn.
Die Verfahrenspflegerin ist informiert.

Nun heist es abwarten.
Eine Frage: Ihm wird zum nächsten Termin (noch diese Woche) bei weiterer Verweigerung wieder eine geschlossene Klinik angedroht.
Das ist doch nicht richtig / rechtens ?
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