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Verfasst am: 19.09.08, 16:33 Titel: Bin ich von einer Pfändung betroffen? (Schüler)
Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar steht ein Besuch von einem GV bei meinen Eltern an.
Nun denke ich, dass der GV Sachgegenstände im Wert des zu vollziehenden Betrags pfänden kann.
Nun meine Frage, ich bin Schüler und noch nicht ganz 18 Jahre alt, kann der GV auch Wertgegenstände, die in MEINEM Besitz sind pfänden, wenn er bei den Eltern nichts findet?
z.B. Computer oder TV Gerät, welche ich gakauft habe?
Wäre nett wenn jemand antworten könnte, viel Zeit bleibt auch nicht mehr...
Verfasst am: 21.09.08, 05:53 Titel: Re: Bin ich von einer Pfändung betroffen? (Schüler)
Nero_0055 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar steht ein Besuch von einem GV bei meinen Eltern an.
Nun denke ich, dass der GV Sachgegenstände im Wert des zu vollziehenden Betrags pfänden kann.
Nun meine Frage, ich bin Schüler und noch nicht ganz 18 Jahre alt, kann der GV auch Wertgegenstände, die in MEINEM Besitz sind pfänden, wenn er bei den Eltern nichts findet?
z.B. Computer oder TV Gerät, welche ich gakauft habe?
Wäre nett wenn jemand antworten könnte, viel Zeit bleibt auch nicht mehr...
Wenn der Vollstreckungsbescheid nur auf dich lautet kann er gar nichts Pfänden.
Wenn er lautet -- Schuldner, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern ... und ... . kann er alles.
Wenn er nur auf dich ausgestellt ist kannst den VB in den Ofen werfen der ist nicht Vollstreckbar.
Oder will er zu deinen Eltern? dann kann er wohl kucken was da ist . Besitz ist es wenn du nachweisen kannst dass du der Besitzer bist. Ein Auto zB. kannst sicher nicht besitzen als Minderjähriger oder Goldschmuck, denke wenn es normale Sachen sind wie PC . Denn kann er normal nicht mal den Eltern wegnehmen, da man den ja heute braucht um Bewerbungen zu schreiben also eine Berufliche Notwendigkeit da ist.
TV wennst du Kaufvertrag auf deinen Namen hast und es kein TV für > 1000 € ist wird er ihn stehen lassen. Darüber wird es unglaubwürdig, wenn ein Schüler teuere Geräte in Besitz hat.
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