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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 21.09.08, 18:08 Titel: Hauskauf geplatzt....was kostet der Spass |
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Hallo...Fam hat am Freitag einen Termin beim Notar gehabt und durch einen Hinweis auf eine Quelle unter dem Haus (sollte lt. Makler und Eigentümer super trocken sein) am Donnerstag den Notartermin abgesagt.
Was kommen nun für Kosten auf Ihn zu ?
Angefragt hatte er nur eine Grundbuchakte vom Notar...sonst nichts....
Kennt jemand ca. Preise ?? |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 21.09.08, 19:49 Titel: Re: Hauskauf geplatzt....was kostet der Spass |
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| Sollte in diesem Termin der Vertrag bereits beurkundet werden oder war es nur ein Besprechungstermin? |
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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 21.09.08, 19:56 Titel: Ja |
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es sollte zu einer Vertragsunterzeichnung kommen (
aber es wurden wesentliche Dinge verschwiegen |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 21.09.08, 20:14 Titel: |
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Wer hat denn den Termin vereinbart? Bzw. den Notar beauftragt? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 21.09.08, 20:17 Titel: Der ;akler |
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| Der Makler |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 21.09.08, 20:24 Titel: |
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Wenn Sie den Notar nicht beauftragt haben, dann brauchen Sie ihn auch nicht zu bezahlen. Oder wollen Sie das Haus noch Kaufen? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 21.09.08, 20:31 Titel: Eher nicht |
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denn wer einmal lügt dem glaubt man nicht
Schade eigentlich |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 21.09.08, 22:12 Titel: Re: Hauskauf geplatzt....was kostet der Spass |
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| Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben:: | | .....Was kommen nun für Kosten auf Ihn zu ? |
Keine
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 22.09.08, 12:05 Titel: |
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| Für Notarkosten haften Käufer und Verkäufer grundsätzlich gesamtschuldnerisch, d.h. der Notar könnte die Kosten für den Entwurf bei ihm einfordern. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 22.09.08, 12:31 Titel: |
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| CruNCC hat folgendes geschrieben:: | | Für Notarkosten haften Käufer und Verkäufer grundsätzlich gesamtschuldnerisch, d.h. der Notar könnte die Kosten für den Entwurf bei ihm einfordern. |
Wieso denn dies? Er hat doch nicht gekauft. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Niemand2000 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 22.09.08, 13:30 Titel: |
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| CruNCC hat folgendes geschrieben:: | | Für Notarkosten haften Käufer und Verkäufer grundsätzlich gesamtschuldnerisch, d.h. der Notar könnte die Kosten für den Entwurf bei ihm einfordern. | selbst wenn der potentielle Käufer zahlen müsste, könnte er das Geld vom Makler bzw. Verkäufer wiederholen. Ich würde mal sagen, die Behauptung super trocken grenzt schon fast an arglistische Täuschung, zumindest sehe ich dies sol |
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Tastenspitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 22.09.08, 13:48 Titel: |
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| Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | | selbst wenn der potentielle Käufer zahlen müsste, könnte er das Geld vom Makler bzw. Verkäufer wiederholen. Ich würde mal sagen, die Behauptung super trocken grenzt schon fast an arglistische Täuschung, zumindest sehe ich dies sol |
Ich denke nur Niemand fühlt sich hier getäuscht
Alle anderen wissen, dass hier nur fiktive (ich hasse dieses Wort!) Rechtsfälle diskutiert werden, gell.....
Für einen beglaubigten Grundbuchauszug (war das gemeint?) liegen die Kosten deutlich unter 50€. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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Niemand2000 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 22.09.08, 13:54 Titel: |
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| Tastenspitz hat folgendes geschrieben:: | | Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | | selbst wenn der potentielle Käufer zahlen müsste, könnte er das Geld vom Makler bzw. Verkäufer wiederholen. Ich würde mal sagen, die Behauptung super trocken grenzt schon fast an arglistische Täuschung, zumindest sehe ich dies sol |
Ich denke nur Niemand fühlt sich hier getäuscht
Alle anderen wissen, dass hier nur fiktive (ich hasse dieses Wort!) Rechtsfälle diskutiert werden, gell.....
Für einen beglaubigten Grundbuchauszug (war das gemeint?) liegen die Kosten deutlich unter 50€. | auch bei einem fiktiven Fall kann es sich um eine arglistische Täuschung handeln  |
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Tastenspitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 22.09.08, 14:08 Titel: |
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| Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | auch bei einem fiktiven Fall kann es sich um eine arglistische Täuschung handeln  |
Na da bin ich ja froh, dass die Gebrüder Grimm schon tot sind, sonst käm da ne Klagewelle auf die Gerichte zu.....  _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 22.09.08, 16:25 Titel: Natürlich alles fiktiv.... |
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Das stelle ich hiermit eindeutig fest...
Sollte das real sein...würde ich andere Worte wählen und sofort in der Zensur landen ..
Traurig sind wir trotzdem....fiktiv  |
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