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Anmeldungsdatum: 21.09.2008 Beiträge: 1 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 21.09.08, 22:25 Titel: Scheidung mit Ausländer..
Hallo...
brauche dringend einen Rat...
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und mein "Mann" hat die türkische Staatsbürgerschaft.. Er war vor unserer Heirat Asylbewerber und hatte nur eine Duldung. Durch unsere Heirat hat er jetzt einen Aufenthaltstitel die bis Juni 2009 gültig ist. Ich habe mich vor 6 Wochen von ihm getrennt und die Scheidung eingereicht.
Die Standesbeamtin hat uns eine Heiratsurkund ausgestellt die wir so schnell wie möglich dem türkischen Konsulat vorzeigen sollten, damit die Papiere von meinem "Mann" dementsprechend geändert werden sollte.
Er hat bis heute jedoch die Heiratsurkunde dem Konsulat nicht vorgelegt, d.h. nach türkischem Recht gilt er immer noch als ledig.
Ich habe gehört das er jetzt wieder heiraten möchte. Wenn er in der Türkei heiratet ist es denn rechtens?? Denn er gilt da ja als ledig? Macht er sich strafbar weil er seine Papiere nicht geändet hat? Wie sieht die Rechtslage aus??
sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt das Prinzip der Einehe, d.h. wer während einer bestehenden Ehe eine weitere schließt macht sich strafbar.
Das deutsche Recht knüpft an die bigamische Ehe neben dem strafrechtlichen Aspekt die Rechtsfolge, dass
1. diese Ehe aufhebbar ist (und sie wird auch aufgehoben werden)und
2. diese Ehe keine "Vergünstigungen" im Sinne sonstiger Rechtsgebiete (bspw. Ausländerrecht) auslöst, welche an eine bestehende Ehe gebunden sind.
Mir sind derzeit die Rechtsfolgen des türkischen Rechts nicht bekannt und der Zugang zu entsprechenden Quellen wegen Urlaub nicht möglich.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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