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Verfasst am: 21.09.08, 12:12 Titel: Komplizierte Lage - Diebstahl
Hallo,
Ich habe in der Schule folgende Aufgabe bekommen, aber weiß leider nicht alles dazu. Deshalb frage ich euch.
Zitat:
E. ist Eigentümer -> E. verleiht Gerät an B. -> B. ist Besitzer
-> Dieb stiehlt das Gerät von B. B übt sein Selbsthilferecht aus. Wann darf er das? Darf E. das auch?
-> Dieb konnte mit dem Gerät entkommen. Was wird B. tun? Gericht??
Also ich würde das wie folgt einschätzen:
B. darf natürlich sein Selbsthilferecht ausüben, da er Besitzer ist. E. ist Eigentümer und darf das somit auch.
Aber was passiert, wenn der Dieb mit dem Gerät entkommen konnte und was jetzt E. und B. machen, das weiß ich leider nicht.
Ich weiß, das ist kein Frage & Antwort Support, wo man sofort eine Antwort erhält. Aber ich würde euch trotzdem gerne nochmal auf dieses Thema hinweisen.
Die Lösung brauche ich morgen in der Schule und es wäre somit sehr nett, wenn mir noch jemand meine Frage beantworten könnte.
Noch eine Frage: Kann E. (der eigentümer) Person B (den Besitzer) anklagen?
Gruß
Nein. Anklagen kann in Deutschland nur der Staats- / Amtsanwalt.
Den B auf Herausgabe zu verklagen dürfte nicht erfolgsversprechend sein, das B ja nicht mehr im Besitz der Sache ist. Evtl. wäre eine Schadensersatzklage möglich, wenn B grob fahrlässig gehandelt hat? Bin mir da aber nicht so sicher, Zivilrecht ist nicht so wirklich meins... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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