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Anwalt hat keine Lust mehr

 
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elli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 15:49    Titel: Anwalt hat keine Lust mehr Antworten mit Zitat

X konnte nach jahrelangen fruchtlosen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter seinen Anspruch auf Reparatur seiner Heizung mithilfe eines Anwalts außergerichtlich durchsetzen. Der Anwalt hatte ihm in Aussicht gestellt, sein Honorar dem Vermieter in Rechnung zu stellen, da X ihn bereits wirksam in Verzug gesetzt hatte. Allerdings musste X mit 400 € in Vorleistung treten. Nun sind die Arbeiten noch nicht ganz abgeschlossen, die aufgerissenen Wände wurde noch nicht wieder verputzt. Nun schreibt der Anwalt, diese Kleinigkeit könne X selbst erledigen. Er werde jetzt die Akten schließen.
Ist das rechtens, welchen Anspruch hat X an die Tätigkeit des Anwalts, wie kann er insbesondere den Anwalt dazu bringen die Honorarvorleistung vom Vermieter zurückzufordern?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich das richtig, der Anwalt hat seine Arbeit (erfolgreich) geleistet, und jetzt wollen Sie von ihm das Geld zurück haben?
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Verstehe ich das richtig, der Anwalt hat seine Arbeit (erfolgreich) geleistet, und jetzt wollen Sie von ihm das Geld zurück haben?
Ich denke X will nicht das Geld von dem Anwalt zurück, sondern erreichen, dass der Anwalt das Geld von dem Vermieter holt.
elli hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt hatte ihm in Aussicht gestellt, sein Honorar dem Vermieter in Rechnung zu stellen, da X ihn bereits wirksam in Verzug gesetzt hatte.
Hat X dies schriftlich oder nur mündlich?
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elli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mündlich.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

dann wird X u. U. Schwierigkeiten haben dies zu beweisen.
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