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Befinde mich derzeit in Ausbildung bei einem Betrieb in Oberbayern und besuche die dafür zuständige Berufsschule in München.
Da ich mit der dortigen Situation unzufrieden bin würde ich gerne die Berufsschule wechseln und eine Schule in Oberfranken besuchen (da meine Freundin in der Nähe lebt).
Mein Ausbildungsbetrieb verbietet mir dieses weil dann eventuell noch andere Azubis auf die Idee kommen könnten dies zu tun.
Nun meine Frage: Wäre rein rechtlich ein Wechsel möglich wenn ich Umziehe (nach Mittelfranken)? Mein Betrieb weiß davon noch nichts.
Das Kultusministerium teilte mir allerdings mit das dies ein wichtiger Grund für einen Wechsel wäre. Oder kann sich mein Arbeitgeber trotzdem dagegen wehren?
Meine Arbeitsleistung würde selbstverständlich gleich bleiben da ich nur am Wochenende oder während der Schulzeit in Mittelfranken wäre und ansonsten meinen Dienst unter der Woche ganz normal erledige. Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 22.09.08, 21:40 Titel:
In Bayern ist definitiv der Erstwohnsitz entscheidend für die Wahl der Berufsschule - eine Freundin ist deshalb vor einigen Wochen zu ihrem Vatern "gezogen"...
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