Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ab wann Immobilie nutzen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ab wann Immobilie nutzen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dekkel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 04:57    Titel: Ab wann Immobilie nutzen? Antworten mit Zitat

Fam. A ersteigerte eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung.
Die Alteigentümer, Fam. B, bewohnen diese noch. Lt. ihren Angaben sind sie zwar gewillt auszuziehen, haben, bedingt durch Kinder und Tiere, noch keinen Ersatz gefunden.

Fam. A möchte Immobilie sofort selbst bewohnen.
In welcher Frist müßte Fam. B ausziehen?
Wann ist es sinnvoll, eine Zwangsräumung anzustreben?
Kann Fam. A ab dem Tag der Ersteigerung Nutzungsentschädigung verlangen?


MfG Dekkel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit der Erteilung des Zuschlages haben Besitzer, die nicht Mieter bzw. Pächter des Grundstücks sind, kein Recht mehr das Grundstück noch zu nutzen. Der Ersteher kann – für den Fall, dass die Besitzer nicht freiwillig das Grundstück geräumt an ihn herausgegeben – aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Die Kosten der Räumung hat der Ersteher dem Gerichtsvollzieher vorzuschießen.

_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mit der Erteilung des Zuschlages haben Besitzer, die nicht Mieter bzw. Pächter des Grundstücks sind, kein Recht mehr das Grundstück noch zu nutzen. Der Ersteher kann – für den Fall, dass die Besitzer nicht freiwillig das Grundstück geräumt an ihn herausgegeben – aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Die Kosten der Räumung hat der Ersteher dem Gerichtsvollzieher vorzuschießen.
dies bedeutet doch auch im umkehrschluss, dass dieser u. U. auf diesen kosten sitzen bleibt, wenn beim ex-besitzer nichts zu holen ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
dies bedeutet doch auch im umkehrschluss, dass dieser u. U. auf diesen kosten sitzen bleibt, wenn beim ex-besitzer nichts zu holen ist.
Bingo!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

schön, wie fragen beantwortet werden die garnicht gestellt wurden.... Lachen Lachen Lachen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
schön, wie fragen beantwortet werden die garnicht gestellt wurden.... Lachen Lachen Lachen
Dekkel hat doch gefragt: Wann ist es sinnvoll, eine Zwangsräumung anzustreben? und da ist es m. E. sinnvoll ihn auch auf das kostenrisiko hinzuweisen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
dies bedeutet doch auch im umkehrschluss, dass dieser u. U. auf diesen kosten sitzen bleibt, wenn beim ex-besitzer nichts zu holen ist.


... hierbei kann es leicht eine Summe im 5-stelligen Bereicht (vor dem Kommata!) sein.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.