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Willkür ?

 
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 12:36    Titel: Willkür ? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation:
Eine Lehrkraft kommt am Dienstag in das Klassenzimmer der Klasse B, in dem er nicht Unterrichtet und bittet 5 Schüler hinaus, die Ihm von einem Schüler der Klasse C gezeigt werden. Dort wirft er den Schülern vor, einen Schüler der Klasse C verprügelt zu haben und notiert sich die Namen.
Am Mittwoch verkündet er in der Klasse C, deren Klassenleitung die Lehrkraft inne hat, das Schüler der Klasse B einen Schüler der Klasse C verprügelten.
Die Klassenleitung der Klasse B bittet die Schüler am Donnerstag zu einem Gespräch am Freitag, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Klassenleitung der Klasse C und der Schüler der Klasse C sollen an diesem Freitag mit anwesend sein.
Zur Info:
Der Schüler der Klasse C ist schon mehrfach in der Schule wegen Schlägerein aufgefallen.
Die Schüler der Klasse B hatten noch keine Gelegenheit zur Darstellung, da bisher nur die Namen aufgeschrieben wurden.
Da den Eltern der Schüler der Klasse B die Bemerkung der Klassenleitung C am Freitag morgen bekannt waren, haben diese beim Schulleiter angeregt das Gespräch im beisein der Eltern zu führen. (Eltern treffen sich schon mal beim Sport) Aufgrund der Äußerung der Klassenleitung C, wurde eine Vorverurteilung vermutet. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Daraufhin fand ein Gespräch mit der Schulleitung auf Druck eines Vaters statt.
An dem Gespräch nahmen die Klassenleitungen der Klassen B und C teil.
Die Klassenleitung C sah in seinem Verhalten keinen Fehler.
Er wollte Erzieherische Maßnahmen gegen die Schüler der Klasse B.
Die Schüler der Klasse B hatten übrigens den Schüler der Klasse C nicht verprügelt, sondern sich lediglich gegen sein Schläge gewährt.

Eigentlich hätte der Vater das Gespräch nicht durchsetzen müssen, er hätte meiner Meinung nach Strafantrag gegen die Klassenleitung C stellen sollen wegen Rechtsbeugung und sonstiger Delikte oder ?


Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 12:50    Titel: Re: Willkür ? Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
...
Eigentlich hätte der Vater das Gespräch nicht durchsetzen müssen, er hätte meiner Meinung nach Strafantrag gegen die Klassenleitung C stellen sollen wegen Rechtsbeugung und sonstiger Delikte oder ? ...

... siehe Rechtsbeugung. Winken

Liegt diese vor?

Zur Viertiefung siehe hier Lachen
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:01    Titel: Re: Willkür ? Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
Eine Lehrkraft kommt am Dienstag in das Klassenzimmer der Klasse B, in dem er nicht Unterrichtet und bittet 5 Schüler hinaus, die Ihm von einem Schüler der Klasse C gezeigt werden. Dort wirft er den Schülern vor, einen Schüler der Klasse C verprügelt zu haben und notiert sich die Namen.


Ist die Lehrkraft Zeugin dieses Vorfalls geworden? Und wer ist "er"? Ein Lehrer, ein Schüler, der Hausmeister oder eine andere Person?

heini12 hat folgendes geschrieben::
Am Mittwoch verkündet er in der Klasse C, deren Klassenleitung die Lehrkraft inne hat, das Schüler der Klasse B einen Schüler der Klasse C verprügelten.


Ist das die Lehrkraft aus Satz 1 oder eine andere. Und ist "er" derselbe "er" wie die Sätze zuvor?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:14    Titel: Re: Willkür ? Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
Eigentlich hätte der Vater das Gespräch nicht durchsetzen müssen, er hätte meiner Meinung nach Strafantrag gegen die Klassenleitung C stellen sollen wegen Rechtsbeugung und sonstiger Delikte oder ?


Der Schilderung entnehme ich folgende Situation.

Ein Schüler greift fünf andere ihm nicht namentlich bekannte Schüler aus der Parallelklasse an. Diese wehren die Angriffe des Einzelnen erfolgreich ab.

Daraufhin meldet sich der Angreifer bei seinem Lehrer und behauptet, er sei von den anderen verprügelt worden.

Dieser Lehrer geht nun in die Parallelklasse und bittet die fünf Beschuldigten vor die Türe. Dort nimmt er deren Namen auf. Dabei wird von den fünf Beschuldigten entweder kein Versuch unternommen, den Vorfall aufzuklären oder der Lehrer unterbindet jeglichen diesbezüglichen Versuch, da er lediglich deren bis dahin unbekannte Namen aufnehmen möchte.

Später hat dieser Lehrer in seiner Klasse unter bislang nicht bekannten Umständen erzählt, der Schüler sei von fünf Mitschülern verprügelt worden.

Ich sehe hier allerdings keinerlei Straftaten, die der Lehrer begangen haben und weswegen Strafantrag gestellt werden könnte.

Inkognito
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Lehrer hat Schüler gebeten, ihre Namen zu nennen. Ansonsten wurde ein Termin bekannt gegeben. Überhaupt kein Grund für elterliche Aufregung.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann eine Lehrkraft am Mittwoch schon wissen, was am Freitag im Gespräch sich an Sachverhalte ergibt ?
Andere Schüler der Klasse C Schildern den vorfall genauso wie die Schüler der Klasse B.

Mit freundlichem Gruß


Heini
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