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Verfasst am: 23.09.08, 17:08 Titel: Verkauf wie besichtigt
Hallo
weiß nicht ob ich richtig bin....
A will ein Restaurant kaufen und besichtigt dieses. A wird von dem Eigentümer schon fast genötigt (telefonisch) zu unterschreiben, das das Inventar für Summe X wie am 16.1. besichtigt übernommen wird.
In der Zwischenzeit hatte A für sich eine Aufstellung von einigen Geräten gemacht um für sich zu klären, wieviel der Kram Wert sein könnte. Diese Liste wollte auch der Eigentümer haben.
In der Zwischenzeit wurde das Haus verkauft - der Abstand wurde mit verkauft, aber der neue Eigentümer wurde mit dem unterschriebenen Zettel ebenfalls genötigt, Summe X zu zahlen. Nun stellt sich aber raus, das einige (teurere Sachen) fehlen.
Der EX-Eigentümer sagt, wie sollen wir wissen, was damals im Restaurant war? A hat aber Zeugen (an dem Tag war sogar ein Lebensmittelkontrolleur da) was alles im Restaurant war.
Der Ex Eigentümer sagt jetzt, das die Aufstellung ja alles beinhaltet, was damals drin war, was aber nicht stimmt (auch dafür gibt es Zeugen).
Hat A , bzw. der neue Eigentümer irgendwelche Rechte gegen den ehemaligen Eigentümer? Oder kann dieser sich rausreden, in dem er behauptet - wie soll ich eine Inventur machen?
A hatte keine Möglichkeit eine Inventur zu machen, da das Inventar noch jmd. anderen gehörte.
Es fehlen z.B. eine Heißluftofen, Kassendrucker, Gläser, Tischdecken etc....
A hat den Ex Eigentümer aufgefordert, diese Sachen wieder beizubringen, noch ist alles offen.
Oder muß der neue Eigentümer dieses fordern?
Wer muß jetzt beweisen, was am Tag X im Lokal war? A war immer mit Zeugen (auch unabhängige) im Lokal.
Verfasst am: 23.09.08, 21:29 Titel: Re: Verkauf wie besichtigt
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Hallo
weiß nicht ob ich richtig bin....
A will ein Restaurant kaufen und besichtigt dieses. A wird von dem Eigentümer schon fast genötigt (telefonisch) zu unterschreiben, das das Inventar für Summe X wie am 16.1. besichtigt übernommen wird.
In der Zwischenzeit hatte A für sich eine Aufstellung von einigen Geräten gemacht um für sich zu klären, wieviel der Kram Wert sein könnte. Diese Liste wollte auch der Eigentümer haben.
In der Zwischenzeit wurde das Haus verkauft - der Abstand wurde mit verkauft, aber der neue Eigentümer wurde mit dem unterschriebenen Zettel ebenfalls genötigt, Summe X zu zahlen. Nun stellt sich aber raus, das einige (teurere Sachen) fehlen.
Der EX-Eigentümer sagt, wie sollen wir wissen, was damals im Restaurant war? A hat aber Zeugen (an dem Tag war sogar ein Lebensmittelkontrolleur da) was alles im Restaurant war.
Der Ex Eigentümer sagt jetzt, das die Aufstellung ja alles beinhaltet, was damals drin war, was aber nicht stimmt (auch dafür gibt es Zeugen).
Hat A , bzw. der neue Eigentümer irgendwelche Rechte gegen den ehemaligen Eigentümer? Oder kann dieser sich rausreden, in dem er behauptet - wie soll ich eine Inventur machen?
A hatte keine Möglichkeit eine Inventur zu machen, da das Inventar noch jmd. anderen gehörte.
Es fehlen z.B. eine Heißluftofen, Kassendrucker, Gläser, Tischdecken etc....
A hat den Ex Eigentümer aufgefordert, diese Sachen wieder beizubringen, noch ist alles offen.
Oder muß der neue Eigentümer dieses fordern?
Wer muß jetzt beweisen, was am Tag X im Lokal war? A war immer mit Zeugen (auch unabhängige) im Lokal.
Nein, es handelt sich um eine Summe, die einen Anwalt eigentlich nicht erforderlich macht.
Außerdem wußte A nicht, ob A das Rest. bekommt, das ganze spielte sich im Januar ab. Es gibt aber einen Schrieb, das, wenn A den Zuschlag bekommt, gekauft wie besichtigt wurde.
Grüße
Claudia
auch wenn das jetzt unhöflich ist, aber wer bei solchen Geschäften keine Rechtsberatung aufsucht, ist nachher selbst schuld. Es gibt keine "Summe", bei der ein Anwalt erforderlich ist, sondern es geht um die rechtliche Handhabe. Und die kann, wie man hier wieder mal beeindrucken sehen kann, völlig daneben gehen. Mit Anwalt wäre das Chaos nie entstanden.
A will aufgrund des Kaufpreises nun weiteres Inventar übergeben haben. Also muss A beweisen, dass dieses vom Kaufvertrag erfasst wurde, zB. indem nachgewiesen wird, dass es sich bei dem Zeitpunkt der Besichtigung im Raum befand und hierbei auch vereinbart wurde, dass alles, was zu diesem Zeitpunkt dort war, Teil des Kaufvertrages ist. Es wird nur eingeschränkt ausreichen, Zeugen herbeizubringen, die einfach nur erzählen, was sich manchmal oder längere Zeit dort befunden hat.
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