Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - teilweise Einbehaltung des Rechnungsbetrages - geht das?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

teilweise Einbehaltung des Rechnungsbetrages - geht das?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Unwissende
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 09:52    Titel: teilweise Einbehaltung des Rechnungsbetrages - geht das? Antworten mit Zitat

Hallo,
ein hypothetischer Fall:

Unternehmen A bucht eine Tagesveranstaltung mit diversen Programmpunkten bei Reiseveranstalter B. Es wird eine Zahlung 70% vor der Tour, 30% nach der Tour vereinbart.
Unternehmen A ist nach der Tour der Ansicht das 1Programmpunkt nicht zu 100% der Beschreibung entsprochen hat.
Von der noch ausstehenden Rechnung behält Unternehmen A einfach pauschal ohne Absprache (allerdings mit schriftlicher Ankündigung)15% ein.

Während der Tour war permanent ein Reiseleiter vort Ort bzw. erreichbar. Am Tag der Reise wurden keine Mängel angemahnt, so das eine Nachbesserung nicht möglich war.

Ist dies rechtens?
Wenn nicht, muss zuerst noch gemahnt werden oder ist der einfachste Weg ein Mahnbescheid über die Restsumme?

Vielen Dank für Antworten.

"die Unwissende"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

BGB § 651d Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.