Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.09.08, 18:32 Titel: schweizer Bürger angeklagt
In Deutschland ist ein Mann angeklagt worden wegen Bedrohung. Er ging in Berufung und auf einmal ohne ersichtlichen Grund ist die Exfreundin aus der Schweiz auf einmal auch angeklagt und soll nach Deutschland kommen.
Muß sie das? Ich meine die Schweiz ist nicht in der EU und der Mann in Deutschland kann sich nicht erklären warum die Frau aus der Schweiz die mit der Sache nichts zu tun hat jetzt aufeinmal auch angeklagt ist.
Die Bedrohungen sollen per Telefon erfolgt sein, und das angebliche Opfer teilte in der 1 Verhandlung mit das er einen Mann am Telefon vernommen hat.
Was soll der Quatsch jetzt werden fragt sich der Deutsche.
Man stelle sich das mal so vor.
Mann wurde vor dem Amtsgericht verurteilt und geht in Berufung vor dem Landgericht.
Jetzt ist auf einmal die Exfreundin mit angeklagt und in der selben Verhandlung vor dem Landgericht.
Wie kann das sein, das jemand in dem Saal dann in der 2 Instanz sitzt (Mann) und die Frau aber ja zum ersten mal vor Gericht sitzt und wäre in der selben Verhandlung ja in der ersten Instanz.
Wenn es bei ihr die erste Instanz wäre, dann müßte sie doch einen Anwalt haben oder? Da ich gehört habe das Verhandlungen der 1 Instanz vor dem Landgericht man einen Verteidiger haben muß.
Ist das überhaupt möglich, das jemand zweites in der Berufungsverhandlung noch mitangeklagt wird in der selben Verhandlung?
Ich denke das der Mann keine Auskunft darüber bekommt über die Exfreundin.
Die Frage war ja nur ob es rechtlich überhaupt möglich ist in einer Berufungsverhandlung noch jemand anderen anzuklagen und auf der selben Ladung als Angeklagter zu führen.
Die Ladung zur Berufungsverhandlung hat nun 2 Angeklagte. In der ersten Instanz war nur einer (der Mann). In der Berufungsverhandlung ist die Exfreundin als zweiter Angeklagter dazugekommen, das kann doch eigentlich garnicht funktionieren nach meinem Wissen, oder seh ich das falsch?
PS : Man kann übrigends ja auch nicht nachfragen, da wir ja alle wissen, das es hier nur fiktive Fälle sind.
Hat noch nie jemand so einen Fall gehabt das jemand zweites in der Berugfungsverhandlung mitangeklagt wird?
Ich denke mal das kann nur ein Fehler sein.
Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist das noch jemand mit angeklagt werden muß, dann muß dieses in einer 1 Instanz erstmal verhandlt werden und nicht das man den jenigen bei der 2 Instanz mit reinsteckt, kann doch nicht so richtig sein und wäre doch wohl ein Revisionsgrund oder?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.