Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorzeitige Entlassung Zivildienst wegen OP ?????????
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorzeitige Entlassung Zivildienst wegen OP ?????????

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sammy2255
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 21:06    Titel: Vorzeitige Entlassung Zivildienst wegen OP ????????? Antworten mit Zitat

Hallo ...
Also ,ich wurde T1 gemustert
Mache seit 3 monaten meinen zivildienst
Nun wurde ich vor 5 wochen ca operiert am knie so das ich ca 4 wochen ausfiel ...
Habe dann mit dem arzt gesprochen und er bestätigte mir das ich sitzende tätigkeiten 100 % machen kann ....
Habe mit der meiner stelle im krankenhaus gesprochen und es wurde genehmigt das ich am computer arbeiten mache ...

In 5 wochen habe ich noch einmal eine op wo ich dann noch einmal 4 wochen einen krankenschein haben werde..
Danach dann wieder sitzende tätigkeiten bis ich dann wieder (ca 4 wochen später ) für andere sachen eingesetzt werden kann ...

Auf einmal heute kam ein brief an meine zivi stelle und nach mir nach hause wo drin steht das ich zum 30.9.08 entlassen werde und als untauglich gelte ..OBWOHL der arzt und die zivistelle wo ich bin ,bestätigt haben das ich arbeiten kann nur halt in einem anderen tätigkeitenfeld was ich aber 100 % betreiben kann ...
Und das alles eine woche vorher ...denn heute ist der 24.09.08...
Das ist doch eine frechheit...
Denn ich muss mich doch viel früher beim arbeitsamt melden oder bei der krankenkasse ...

Ich werde auf jeden fall widerspruch einlegen und mir noch mal die bestätigung von meiner zivi stelle und dem arzt wo ich in behandlung bin holen ..

Ist das alles so rechtens ?eine woche vorher bescheid zu geben das ich entlassen werde ? ...

Bekomme ich während der widerspruch läuft noch weiterhin geld von der stelle oder nicht ?

Komme ich mit dem widerspruch durch?


Wäre sehr erfreut über eine antwort..wäre sehr hilfreich ..dankeschön
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Problem hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Aber ich rechne nicht damit, dass du Chancen hast.

Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Willst du denn nach dem Zivildienst studieren oder hattest du vorher einen Job in den du zurück kannst?


Ansonsten melden bei irgendwelchen Ämtern kann man sich immer erst wenn man weiss was die Zukunft bringt. Man muss sich wenn man kurzfristig z.b.gekündigt wird nicht 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, weil das ja praktisch unmöglich ist.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint wieder mal notwendig zu sein, der Hinweis auf unsere
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

Sehr böse Mit den Augen rollen

Und im übrigen verschiebibert ins Wehrrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 11:25    Titel: Re: Vorzeitige Entlassung Zivildienst wegen OP ????????? Antworten mit Zitat

Sammy2255 hat folgendes geschrieben::
Habe dann mit dem arzt gesprochen und er bestätigte mir das ich sitzende tätigkeiten 100 % machen kann ....
Habe mit der meiner stelle im krankenhaus gesprochen und es wurde genehmigt das ich am computer arbeiten mache ...


"Die Tauglichkeit im Zivildienst bestimmt sich nach der Tauglichkeit für den Wehrdienst." --> www.zivildienst.de/lang_de/nn_150664/Content/de/FuerZDS/ZiviBetreuung/Tauglichkeit/Tauglichkeitsbeurteilungen.html__nnn=true

"Es ist nicht möglich, dass man für den Zivildienst tauglich ist, aber für den Wehrdienst nicht. Zivildienst ist die Erfüllung der Wehrpflicht und im Ernstfall Kriegsdienst ohne Waffe. Deshalb gelten für Kriegsdienstverweigerer die gleichen Tauglichkeitskriterien." --> www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Musterung.php

Und Kriege werden nun mal eher nicht im Sitzen durchgeführt .....
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.