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Verfasst am: 25.09.08, 14:33 Titel: Wenn der Zeuge im Ausland ist
Hallo,
ich hab mal wieder so eine Theoriefrage ... also wenn man als Person A eine Person B sieht, wie sie gerade einen Unfall verursacht und diese Person B bekommt dann entsprechend wegen der Vorfahrtsverletzung ganz kulant ein Verwarngeld von 25 EUR. Die Person B sieht das nicht ein und so wird dann ein Bußgeld verhängt und darauf folgt von Person B ein Widerspruch, ergo kommt dann der Sta ins Spiel, der wegen den 25 EUR eine Anklageschrift fertigt und das vor Gericht geht.
Nun ist die Frage, wenn Person A den Unfall gesehen hat, demnach Zeuge ist aber für längere Zeit (1-2 Jahre) geschäftlich nach Osteuropa geht ... was machen die da mit dem Verfahren bei Gericht/Sta? Der einzigste Zeuge iss dann weg bzw. nicht greifbar. Muss Person A da aus der Ukraine anreisen?
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