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Frank1984
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 13:12    Titel: Werbung, Form und Genehmigung Antworten mit Zitat

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, braucht man dann eine Genehmigung, um z.B. auf dem eigenen Auto zu werben?

Muss die Werbung etwas gesetzlich Vorgeschriebenes beinhalten ?

Wenn man eine Internetseite erstellt, dann muss ja ein Impressum vorhanden sein.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man für Medikamente wirbt, muss ein entsprechender Hinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt" Lachen vorhanden sein. Bei Manchen Produkten auch etwas. Wenn man auf die Außenwand seines Hauses ein großflächiges Werbebild anbringen will, sollte man sich m.W. irgendwo eine Erlaubnis holen. Aber für eine "normale" Werbung braucht man das m.W. nicht.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Frank1984
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Beitrag.

Ich dachte es gibt in allen Bereichen Vorschriften. Meistens sieht man auf Autowerbung den vollen Namen des Inhabers mit Adresse.
Pflicht ist das also nicht, sondern eher um serös zu wirken.

Wenn man ein ganz normales Gewerbe als Einzelperson hat, kann man der Firma dann irgendeinen Namen geben, den man dann bei Werbung verwendet und im Internet ? Natürlich nicht einen der geschützt ist.
Z. B.
,,Max Elektrotechnik"
,,Ralf´s Autopflege"
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Frank1984 hat folgendes geschrieben::
Wenn man ein ganz normales Gewerbe als Einzelperson hat, kann man der Firma dann irgendeinen Namen geben, den man dann bei Werbung verwendet und im Internet ? Natürlich nicht einen der geschützt ist.
Z. B.
,,Max Elektrotechnik"
,,Ralf´s Autopflege"
Soweit ich weiß, muss die Firma (die Bezeichnung des Gewerbebetriebes) eines Einzelkaufmanns seinen Namen enthalten. Hat aber nichts mit Werbung zu tun.
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Frank1984
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und das ist genau der Punkt.
Das bedeutet dann eigentlich, dass wenn eine Einzelperson eine Internetseite für eine Firma hat, dann reicht es aus, dass der Name der Person nur im Impressum steht. Oder überall wo man ,,Firma" benutzt.

,,Willkommen auf der Internetseite der Firma Max Müller"
,,Willkommen beim Pflegedienst von Max"

Beides würde also gehen.

Habe ich das so richtig verstanden?
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ frank1984:

1. zum thema werbung am fahrzeug kann ich nichts sagen.

2. bei freistehenden oder an gebäuden montierten, öffentlichen zugänglichen werbeträgern gibt es eine ganze menge zu beachten, das ganze muss beantragt werden (beim Bauamt) und dort können deine fallbezogenen fragen beantwortet werden!

3. im internet reicht es wenn du die vollständige firmenbezeichnung mit inhaber/geschäftsführer etc. im impressum angiebst.
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