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oder wenn man mit der Staatsanwaltschaft in Verbindug setzt, wäre auch nicht falsch, da die Staatsanwaltschaft wird sich interessieren, wenn ein Berugsfall vorliegt.
Doch, das wäre falsch. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Verfasst am: 21.03.05, 22:37 Titel: das glaube ich nicht
Hallo Herr Vormunschaftrichter,
das ist meiner Meinung nicht falsch, sondern Ihre Meinung, ein anderer Vomunschaftrichter meint vieleicht etwas anderes.
Ich denke schon, dass die Staatsanwaltsschaft für Straftfällen sich interessieren würde. Ein Berugsfall ist auch strafrechtliche Sache.
mfg _________________ ich bin neu hier
Verfasst am: 22.03.05, 09:29 Titel: Re: das glaube ich nicht
ram hat folgendes geschrieben::
Hallo Herr Vormunschaftrichter,
das ist meiner Meinung nicht falsch, sondern Ihre Meinung, ein anderer Vomunschaftrichter meint vieleicht etwas anderes.
Ich denke schon, dass die Staatsanwaltsschaft für Straftfällen sich interessieren würde. Ein Berugsfall ist auch strafrechtliche Sache.
mfg
Na gut, wenn Sie mit solchen großen Buchstaben und in Fettdruck schreiben, werden Sie sicherlich recht haben. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ähem Betrug welcher Betrug ?
Sieht es nicht so aus wie es oft ist .
Rechnung wird ignoriert .
Mahnung wird ignoriert .
Titel wird ignoriert.
GV vor der Tür ...
Eine kurzer Besuch beim Ra. zwecks Klärung/Entschuldigung und Geld dabei sollte Wunder wirken.
Wenn das Geld doch nicht das Problem ist.
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