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Auseinandersetzung einer GbR

 
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ohne Name
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 14:02    Titel: Auseinandersetzung einer GbR Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Die Eigentümer zweier angrenzender Grundstücke entschließen sich, ihre Grundstücke über die Grenze hinweg als LKW-Parkplatz zu vermieten. DIe LKWs sollen also teils auf dem einen, teils auf dem anderen Grundstück stehen. Da Grundstück Nr. 2 für das Befahren mit LKW nicht geeignet ist, erstellt Grundstückseigentümer Nr. 1 dort eine Fahrspur mit entpsrechenden Materialien (Kies, Sand...) und in Eigenarbeit.

Als es zum Streit kommt, vermietet fortan nur noch Eigentümer Nr. 2 sein Grundstück allein als LKW-Parkplatz und nutzt die erstellte Fahrspur weiterhin.

Hat Eigentümer N.r 1, der die Arbeit geleistet hat, einen Zahlungsanspruch wegen Erstellung der Fahrspur gegen den Eigentümer Nr. 2 und liege ich mit der Anwendung der GbR-Regeln richtig?
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Frage zur Klarstellung: Nr. 1 hat die Fahrspur auf dem Grundstück von Nr. 2 erstellt?
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ohne Name
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja!
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mwjm
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dann hätte er einen Zahlungsanspruch. Normalerweise wäre eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen usw., woraus sich das Auseinandersetzungsguthaben ergibt. Im Zweifel gilt der Gesellschaftsvertrag. Existiert ein solcher nicht, gilt § 738 BGB
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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