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Private Haftpflicht

 
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Indy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 21:10    Titel: Private Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine Frage zur Schadensregulierung über die private Haftpflicht, angenommen "A" will bei Familie "X" einen Plasma TV an die Wand hängen, und zerstört diesen dabei versehentlich. Es handelt sich aber nicht um eine bitte von Familie X das Gerät zu installieren, sondern "A" hat frei gehandelt ohne aufgefordert worden zu sein. "A" wollte also aus eigenem Antrieb Familie "X" einen Gefallen tun.
Reguliert die Versicherung diesen Schaden?

Hoffe das war verständlich ausgedrückt, vielleicht noch als Hintergrund, es handelt sich hierbei um ein Familiäres Verhältniss, allerdings wohnt "A" nicht mehr bei Familie "X" und ist auch dort nicht mitversichert.

Danke und schöne Grüße
Indy
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 22:46    Titel: Re: Private Haftpflicht Antworten mit Zitat

Indy hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Eine Frage zur Schadensregulierung über die private Haftpflicht, angenommen "A" will bei Familie "X" einen Plasma TV an die Wand hängen, und zerstört diesen dabei versehentlich. Es handelt sich aber nicht um eine bitte von Familie X das Gerät zu installieren, sondern "A" hat frei gehandelt ohne aufgefordert worden zu sein. "A" wollte also aus eigenem Antrieb Familie "X" einen Gefallen tun.
Reguliert die Versicherung diesen Schaden?

Hoffe das war verständlich ausgedrückt, vielleicht noch als Hintergrund, es handelt sich hierbei um ein Familiäres Verhältniss, allerdings wohnt "A" nicht mehr bei Familie "X" und ist auch dort nicht mitversichert.

Danke und schöne Grüße
Indy



Ausgeschlossen sind regelmäßig nur Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu
den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.

Auch wenn es eine Gefälligkeit war, haftet A aus § 823 BGB. Hierfür ist die Haftpflichtversicherung einstandspflichtig. A sollte sich nicht mit dem "Gefälligkeitsargument" abwimmeln lassen. Das ist ein beliebtes Spiel von Versicherungen, hält vor Gericht aber nicht.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 08:10    Titel: Re: Private Haftpflicht Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::


A sollte sich nicht mit dem "Gefälligkeitsargument" abwimmeln lassen. Das ist ein beliebtes Spiel von Versicherungen, hält vor Gericht aber nicht.



so pauschal würde ich das nicht sagen...es gibt unterschiedliche urteile
_________________
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