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demnächst macht unsere Klasse eine 4tägige Klassenfahrt (Mo-Do oder Di-Fr). Kostet 170-220 Euro. Ich habe aber erlicht keine Lust mitzufahren. Ein Grund dafür ist, das ich das Geld dringender brauch als für einen Ausflug. Der Lehrer meinte das ich mitfahren MUSS weils Pflicht is... aber kann er mich wirklich zwingen? Meine Mutter selbst sagt das ich nicht mitfahren soll wenn ich es nicht will. Also ist es meine Entscheidung. Aus Finanziellen Gründen können wir uns das eigentlich auch garnicht leisten. Meine Eltern leben getrennt also muss mein Vater zahlen. Wir brauchen das Geld für andere Dinge... aber nicht für eine Klassenfahrt die ich sowieso nicht machen will. Ich finds bescheuert das ich gezwungen werden etwas zu tun was ich 1. nicht möchte 2. mir kaum leisten kann 3. unwichtig ist.
Frage: Kann mich der Lehrer dazu zwingen? Ist es Pflicht?
soweit ich weis, kann dich niemand zwingen mitzufahren. Die Schule kann nicht voraussetzen, dass die Eltern immer für sowas Geld haben. Du müsstest dann eben in eine ander Klasse zum Unterricht.
wenn Du die "Lust" gehabt hättest, Dir einmal die Hinweise zur Nutzung dieser Seite anzusehen, hättest Du festgestellet, dass sich das Schulrecht in den einzelnen Bundesländer unterscheidet. (Steht dort mit einem deutlichen Ausrufungszeichen). Eine allgemeingültige Auskunft ist deshalb kaum möglich, weil Du leider nicht das Bundesland nennnst, aus dem Du schreibst.
In NRW beispielsweise kann das von Dir beschriebene Lustprinzip ("Ich habe ehrlich keine Lust mitzufahren")allenfalls Deine Mutter (und möglicherweise Deinen Vater) beeindrucken, nicht aber den Gesetzgeber, der Klassenfahrten erlassmäßig als Pflichtveranstaltungen festgelegt hat. Ob und wie häufig sie stattfinden sowie eine Obergrenze für die anfallenden Kosten werden hier durch die Schulkonferenzbeschlüsse festgelegt (an diesem Beschluss sind übrigens auch Eltern und Schüler beteiligt).
Klassenfahrten werden in der Regel sehr frühzeitig geplant und gemeinsam mit den Schülern und der Elternschaft der betroffenen Klasse beraten (Häufig besteht auch ein "Finanzierungsplan", der eine Ratenzahlung vom Durchführungsbeschluss bis zum Beginn der Fahrt vorsieht). Insofern sind die entstehenden Kosten rechtzeitig bekannt und untereinander abgestimmt, so dass eigentlich kein Grund dafür bestehen dürfte, aus diesem Grund die Zustimmung zur Teilnahme an der Klassenfahrt zu verweigern. Für Finazierungsprobleme im Einzelfall müsste in Absprache mit dem Klassenlehrer eine Lösung herbeigeführt werden.
Aufgrund Deines Nicknames unterstelle ich einmal, dass es sich bei dieser Klassenfahrt um eine Abschlussfahrt handelt. Du wärest nach meiner Erfahrung nicht der einzige Schüler, der "gezwungenermaßen" an einer solchen Fahrt teilnehmen musste, und letztlich doch froh war, dabeigewesen zu sein...
Naja .. du weiß ja nich wie ich denke und kannst nicht sagen ob mir gefallen würde mitzufahren.. pder das ich nach der Fahrt umgestimmt bin.. nich jeder denkt gleich, ausnahmefälle gibts immer. Ich komm aus NRW.
Hi in NRW (und vielen anderen Bundesländern) ist eine Klassenfahrt eine schulische Veranstaltung und damit Pflicht.
Mehrtägige Klassenfahrten finden auch nicht von heute auf morgen statt, sondern werden Wochen oder Monate vorher angekündigt, so dass man Zeit genug hat, sich etwas dafür zurückzulegen.
(Ich weiß jetzt schon, dass meine Älteste in zwei, meine Jüngste in vier Jahren (!!) eine Fahrt macht, die mich jeweils ca. 400 EUR kosten wird - die Zeit reicht eigentlich, um problemlos sparen zu können).
Zitat:
Aus Finanziellen Gründen können wir uns das eigentlich auch garnicht leisten
das wirst du der Schulleitung schon offen legen müssen, die dann versuchen wird, andere Möglichkeiten zu finden.
Zitat:
gezwungen werden etwas zu tun was ich 1. nicht möchte
Unwichtig - darauf kann keine Rücksicht genommen werden - es soll auch Schüler geben, die nicht zur Schule gehen möchten
herzlich willkommen, einen netten Nickname hast du dir da ausgesucht.
Maßgeblich zu deiner Fragestellung sind das Schulgesetz NRW, dort v.a. § 43, Abs. (1) und (3), sowie die "Wanderrichtlinien" NRW, dort v.a. der Punkt 4.2.
Um welche Klasse in welcher Schulart gehts denn?
Gibts an der Schule einen Schulsozialarbeiter, den du nach Zuschussmöglichkeiten fragen könntest?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 29.09.08, 10:02 Titel:
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Maßgeblich zu deiner Fragestellung sind das Schulgesetz NRW, dort v.a. § 43, Abs. (1) und (3), sowie die "Wanderrichtlinien" NRW, dort v.a. der Punkt 4.2.
Großer Gott, was es alles gibt
DarkMadara92 hat folgendes geschrieben::
demnächst macht unsere Klasse eine 4tägige Klassenfahrt (Mo-Do oder Di-Fr).
Was ist denn das für eine Klassenfahrt? Entspricht sie den Wanderrichtlinien, also hat sie einen deutlichen Bezug zum Unterricht, erwächst sie programmatisch aus dem Schulleben und wird sie im Unterricht vor- und nachbereitet?
Und was passiert, wenn die Erziehungberechtigten bzw. die Eltern volljähriger Schüler und Schülerinnen die rechtsverbindliche Erklärung nach Punkt 5.2. nicht abgeben? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Das wird ne Abschlussfahrt. Die wurde zwar schon geplant.. aber nur knapp 6 Wochen davor. Is auch egal ich werd einfach mitfahren... dann brauch ich nahher keine disskusion mit dem Lehrer machen.
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