Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mich würde interessieren ob man als Verkäufer von individuell gefertigten Waren (z.B. Maßgeschneiderter Kleidung) immer verpflichtet ist die Ware zurückzunehmen b.zw. umzutschauen ?
Falls es Bedingungen hierzu gibt, welche wären diese ?
Grundsätzlich ist der Händler nicht zum Umtausch verpflichtet.
Ausnahme ist natürlich der Umtausch im Zuge der Gewährleistung bei Mangelhaftigkeit.
Ein Widerrufsrecht gibt es zudem bei Fernabsatzverträgen (z.B. Kauf über Internet), dies gilt aber nicht bei maßgeschneiderter Kleidung . _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.