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GbR Namensgebung?

 
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Starwars2001
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 13:07    Titel: GbR Namensgebung? Antworten mit Zitat

Hallo,

Müller und Maier sind Wohnungseigentümer. Ab 01.01.09 werden sie die Wohnungsverwaltung eines Mehrfamilienhauses übernehmen.

Zu diesem Zwecke wollen sie eine GbR gründen.

Frage:
Was für einen Namen kann sich die GbR geben? Würde z.B. folgendes gehen:
WEG Schulweg 1
Müller & Maier GbR
(PLZ + Ort)

Besten Dank!
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich die Frage richtig, daß Müller und Maier die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft übernehmen sollen, in der sie selbst Wohnungseigentümer sind? Oder warum ist es wichtig, daß Müller und Maier Wohnungseigentümer sind?
Unabhängig davon: Für eine GbR gibt es praktisch keine Regeln bezüglich des Namens, sieht man einmal davon ab, daß die Rechtsformzusätze anderer Gesellschaften nicht verwandt werden sollten. Denkbar wäre auch beispielsweise "Supertoll Immobilienverwaltung Müller & Maier GbR". Die Bezeichnung "WEG Schulweg 1" dürfte jedenfalls ziemlich irreführend sein, jedenfalls dann, wenn es um eine professionnelle Wohnungsverwaltung gehen soll.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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