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Verstehe ich die Frage richtig, daß Müller und Maier die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft übernehmen sollen, in der sie selbst Wohnungseigentümer sind? Oder warum ist es wichtig, daß Müller und Maier Wohnungseigentümer sind?
Unabhängig davon: Für eine GbR gibt es praktisch keine Regeln bezüglich des Namens, sieht man einmal davon ab, daß die Rechtsformzusätze anderer Gesellschaften nicht verwandt werden sollten. Denkbar wäre auch beispielsweise "Supertoll Immobilienverwaltung Müller & Maier GbR". Die Bezeichnung "WEG Schulweg 1" dürfte jedenfalls ziemlich irreführend sein, jedenfalls dann, wenn es um eine professionnelle Wohnungsverwaltung gehen soll. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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